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Zwischenbilanz 2027 und 2. Aktionsplan (2027–2030)

Mit dem 2. Aktionsplan geht die Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030 (NBS 2030) in die nächste Phase. Eine Zwischenbilanz 2027 soll zeigen, was bereits erreicht wurde und wo weiterer Handlungsbedarf besteht. Um die Ziele der NBS 2030 zu realisieren, sollen im 2. Aktionsplan bestehende Maßnahmen weiterentwickelt, fortgeführt oder durch neue Vorhaben der Bundesregierung ergänzt werden.  Zurzeit ist der 2. Aktionsplan in Entwicklung, er soll voraussichtlich 2027 vom Kabinett beschlossen werden. 

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Der Entstehungsprozess

1

Vorschläge sammeln

In Dialogforen, Fachgesprächen und mittels Online-Fragebögen wurden Einschätzungen und Vorschläge verschiedener Akteurinnen und Akteure und von den Ressorts eingeholt.

2

Vorschläge bündeln

Die NBS-Geschäftsstelle sichtet die Beiträge und stellt Vorschläge für neue und fortentwickelte Maßnahmen zusammen.

3

Entwurf erarbeiten

Das Bundesumweltministerium, das Bundesamt für Naturschutz und das Umweltbundesamt entwickeln aus den zusammengestellten Vorschlägen einen ersten Entwurf für den 2. Aktionsplan.

4

Abstimmen + beschließen

Der Entwurf wird zwischen den Bundesressorts abgestimmt und anschließend dem Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt.

Mockup des 1. Aktionsplans

Grundlage: der 1. Aktionsplan

Der 1. Aktionsplan ist das erste Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Umsetzung der NBS 2030. Er zeigt, welche Schritte der Bund im Zeitraum 2024 bis 2027 vornimmt, um die Ziele der Strategie zu erreichen.

Zu jeder Maßnahme enthält der 1. Aktionsplan zentrale Informationen: welchem Ziel und Handlungsfeld die Maßnahme zugeordnet ist, welches Zieljahr vorgesehen ist und welche Ressorts für die Umsetzung zuständig sind. Der Umsetzungsstand wird jährlich erfasst und auf der Webseite www.biologischevielfalt.de dargestellt. 

Zwischenbilanz 2027

Die Zielerreichung der NBS 2030 wird über Indikatoren und Messgrößen überprüft, die kontinuierlich weiterentwickelt werden. Ein Set von aktuell 40 Indikatoren und Messgrößen lässt Fortschritte sichtbar werden und zeigt auf, wo weiterer Handlungsbedarf besteht. Zusammen mit der jährlichen Abfrage bei den Ressorts zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des 1. Aktionsplans bildet diese Auswertung die Grundlage für die Zwischenbilanz 2027. Die Ergebnisse zeigen, wo Fortschritte erreicht wurden und wo Maßnahmen für den 2. Aktionsplan weiterentwickelt oder ergänzt werden müssen.

Erarbeitung des 2. Aktionsplans

Bis Ende Juli 2026 wurde ein umfangreicher Beteiligungsprozess durchgeführt, bestehend aus: 1) Online-Umfragen in den bestehenden NBS-Foren, gefolgt von 2) einer Diskussion der Rückmeldungen und Vorschläge im Rahmen der bestehenden NBS-Foren sowie 3) ergänzenden Fachgesprächen zu einzelnen NBS 2030 Zielen mit weiteren Expert*innen. Parallel haben die Ressorts Vorschläge für neue und fortentwickelte Maßnahmen für den 2. Aktionsplan eingereicht.

Ressorts

Alle Ressorts wurden gebeten, geplante Aktivitäten und Maßnahmenvorschläge für die Ziele in ihrem Zuständigkeitsbereich zu benennen. Ihre Erfahrungen aus der bisherigen Umsetzung des 1. Aktionsplans, fachlichen Einschätzungen und Vorschlägen sind wichtig, um den 2. Aktionsplan anschlussfähig und wirksam weiterzuentwickeln. 

NBS-Dialogforen

Außerdem wurden verschiedene Akteursgruppen und Stakeholder in den Prozess einbezogen. Eine wichtige Rolle spielten dabei die NBS-Dialogforen mit den Ländern, Naturschutzverbänden, Jugendverbänden sowie Vertretern der Wissenschaft und Wirtschaft: Über einen Online-Fragebogen konnten sie Hinweise, Einschätzungen und Vorschläge einbringen; zudem wurden die Ergebnisse bei den jährlich stattfindenden Foren diskutiert. So fließen wichtige Praxiserfahrungen und Expertisen sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in die Erarbeitung ein.

Fachgespräche

Um weitere Fachleute und Stakeholder in den Erarbeitungsprozess mit einzubeziehen, wurden ausgewählte Ziele ergänzend in zwölf Fachgesprächen mit Expertinnen und Experten diskutiert und Maßnahmenvorschläge erarbeitet.

Die gesammelten Beiträge der Ressorts sowie aus den Foren und Fachgesprächen bilden die Grundlage für die nächsten Schritte: die Bündelung der Maßnahmenvorschläge und die Erarbeitung eines ersten Entwurfs für den 2. Aktionsplan, der nach fachlicher Prüfung durch das Umweltbundesamt und das Bundesamt für Naturschutz im 1. Halbjahr 2027 dann ressortabgestimmt wird.

Collage, die ein Blaukehlchen in der Natur zeigt

NBS 2030

Strategie

21 Handlungsfelder, eine gemeinsame Aufgabe: Die Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 (NBS 2030) ist Deutschlands zentrale Naturschutzstrategie und der deutsche Beitrag zur Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal (GBF). Außerdem leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele der EU Biodiversitätsstrategie für 2030.

NBS 2030

1. Aktionsplan

Der 1. Aktionsplan ist das erste Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Umsetzung der NBS 2030. Er zeigt, welche Schritte der Bund im Zeitraum 2024 bis 2027 vornimmt, um die Ziele der Strategie zu erreichen