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Handlungsfeld 9

Binnengewässer, Auen und Moore

Gewässer, Auen und Moore sind zentrale Lebensräume für die biologische Vielfalt. Sie regulieren den Wasser- und Stoffhaushalt, schützen vor Hochwasser und leisten wichtige Beiträge zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel.

Doch viele dieser Ökosysteme sind stark gefährdet: Moore wurden entwässert, Auen verbaut, Flüsse begradigt, Ufer befestigt – natürliche Überflutungsräume fehlen daher vielerorts. Auch Nutzungen wie Binnenschifffahrt, Tourismus und Querbauwerke beeinträchtigen die Gewässerökologie. Gleichzeitig setzen Dürren und Starkregenereignisse diese sensiblen Lebensräume zusätzlich unter Druck. Ziel ist ein effizienteres Management und die Renaturierung von Flüssen, Auen und Mooren, um ihre Funktionen zu stärken und sie widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen.

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Ziel

9.1

Zustand der Biodiversität in Binnengewässern und Auen

Bis 2030 sind die Artenvielfalt und Landschaftsqualität in Binnengewässern und Auen deutlich gestiegen und haben einen guten Zustand erreicht. 

Ziel

9.2

Durchgängigkeit von Fließgewässern 

Bis 2030 sind weitere wichtige Fließgewässerabschnitte in Deutschland längsdurchgängig oder frei fließend. 

Ziel

9.3

Revitalisierung von Auen 

Bis 2030 verfügen Fließgewässer insgesamt über 10 % mehr natürliche Überflutungsräume (rezente Auen) gegenüber dem Auenzustandsbericht 2021. 

Ziel

9.4

Wiederherstellung und Schutz von Mooren

Bis 2030 sind alle natürlichen und naturnahen Moore geschützt und mindestens 70 % befinden sich in einem guten Erhaltungszustand oder sind in ihrer Entwicklung gesichert. 

Bis 2050 sind zusätzliche 25 % der derzeit entwässerten Moorbodenfläche durch Wasserstandsanhebung und naturschutzfachliche Maßnahmen wieder in einem naturnahen Zustand und unter Schutz gestellt, in ihrer Entwicklung gesichert oder unter land- und forstwirtschaftlicher Nutzung in Form von Paludikulturen. 

Maßnahmen

abgeschlossen

in Umsetzung

geplant

9.1 Zustand der Biodiversität in Binnengewässern und Auen

geplant

geplant

9.1.1

Ab 2024 erfolgt eine Förderung von Investitionen in die Anpassung wasserwirtschaftlicher Infrastrukturen an die Auswirkungen des Klimawandels sowie eine Förderung von Investitionen und Maßnahmen zur Wiederherstellung, Renaturierung und nachhaltigen Entwicklung von - insbesondere kommunalen - Gewässern, vor allem im Zusammenhang mit dem Management von Starkregen und Trockenheit (siehe auch ANK-Maßnahme 2.2).

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

9.1.2

Bis 2026 werden die Länder dabei unterstützt, Renaturierungsmaßnahmen in den Oberflächengewässern zur Verbesserung der Habitatqualität für aquatische Lebensgemeinschaften umzusetzen.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

9.1.3

Bis 2025 wird das Verfahren zur biozönotischen Auenzustandsbewertung an Flüssen in Abstimmung zwischen Bund und Ländern etabliert.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

9.1.4

Bis 2026 wird aufbauend auf den Fördertatbeständen im Förderprogramm Auen zum Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ die Auenförderung in Abstimmung mit den Ländern sowie die Finanzierung von Renaturierungen auf Auenflächen im Bundeseigentum auf weitere Fließgewässer mit einer besonderen Bedeutung für den Biotopverbund und die Wasserwirtschaft und deren Auen erweitert (siehe auch ANK-Maßnahme 2.3).

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

9.1.5

Bis 2026 wird die Ermittlung der Flächenbedarfe für Gewässerentwicklungskorridore eingeleitet (siehe auch ANK-Maßnahme 8.7).

Umsetzung durch:
BMUKN

9.2 Durchgängigkeit von Fließgewässern

geplant

geplant

9.2.1

Bis 2026 werden nicht mehr benötigte Barrieren in Fließgewässern identifiziert. 

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

9.2.2

Bis 2027 werden die Länder dabei unterstützt, Querbauwerke in Fließgewässern zu entfernen oder die Durchgängigkeit von Fließgewässern auf andere Weise wiederherzustellen.

Umsetzung durch:
BMUKN

9.3 Revitalisierung von Auen

geplant

geplant

9.3.1

Bis 2026 sind die ersten Maßnahmen an Bundeswasserstraßen und weiteren geeigneten Bundesliegenschaften umgesetzt, und es liegen weitere gemeinsame Planungen von Projekten für die Vernetzung von Gewässern, Ufern und Auen vor.

Umsetzung durch:
BMDS,
BMUKN,
BMF
geplant

geplant

9.3.2

Bis 2026 werden die Haushaltsmittel für das Förderprogramm Auen erhöht und verstetigt; auf den allgemeinen Hinweis zum Haushaltsvorbehalt wird verwiesen.

Umsetzung durch:
BMUKN

9.4 Wiederherstellung und Schutz von Mooren

geplant

geplant

9.4.1

Ab 2024 werden in Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore gefördert (siehe auch ANK-Maßnahme 1.3).

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

9.4.2

Ab 2025 werden in Abstimmung mit den Ländern die bundes- und landesrechtlichen Grundlagen einer Wiedervernässung und nachhaltigen Nutzung von Moorflächen ausgewertet und weiterentwickelt. (siehe auch ANK-Maßnahme 1.1).

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMLEH,
BMDS,
BMWSB
geplant

geplant

9.4.3

Bis 2026 ergreifen die Bundesbehörden auf den Bundesliegenschaften verstärkt Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Mooren, um ihrer in der Moorschutzstrategie verankerten Vorbildwirkung der öffentlichen Hand gerecht zu werden.

Umsetzung durch:
BMF,
BMUKN
geplant

geplant

9.4.4

Bis 2027 werden im Rahmen des Forschungsvorhabens „MoorPower“ umfassend die technischen, ökologischen und sozio-ökonomischen Effekte und juristischen Fragen der Kombination von Moorwiedervernässung und Photovoltaik (Moor-PV) untersucht und Handlungsempfehlungen für die konkrete Umsetzung abgeleitet.

Umsetzung durch:
BMFTR