Handlungsfeld 13
Klimawandel
Der Schutz des Klimas und der Biodiversität stehen in einem engen Zusammenhang. Empfindliche Ökosysteme und Arten sind stark vom Klimawandel betroffen – gleichzeitig verstärkt sich der Klimawandel, wenn Lebensräume degradieren und Treibhausgase freigesetzt werden. Umgekehrt können naturnahe, vielfältige Ökosysteme Treibhausgase binden, die durch den Klimawandel bedingten Umweltveränderungen abfedern und so natürlichen Klimaschutz leisten. Sie können darüber hinaus den Veränderungen durch den Klimawandel in aller Regel besser standhalten, sich leichter erholen und Störungen besser puffern: Sie sind resilienter.
Daher muss beides – der Verlust der biologischen Vielfalt und der Klimawandel – gemeinsam angegangen werden. Es gilt, natürliche Ökosysteme zu erhalten, zu renaturieren und wiederherzustellen, um ihre natürlichen Klimaschutzfunktionen zu stärken.

Ziel
13.1
Umsetzung des Natürlichen Klimaschutzes
Bis 2030 und darüber hinaus wird der Natürliche Klimaschutz deutlich vorangetrieben, um der Zwillingskrise aus Biodiversitätsverlust und Klimawandel gemeinsam und effektiv zu begegnen und die Ziele des § 3a Klimaschutzgesetz zu erreichen.
Durch den Erhalt, die Renaturierung und die Wiederherstellung von Ökosystemen ist der Natürliche Klimaschutz ein zentraler Hebel zur gemeinsamen Bekämpfung der Klima- und Biodiversitätskrise. Auf bewirtschafteten Flächen werden durch den Übergang zu nachhaltigen und naturnahen Nutzungsformen natürliche und naturnahe Lebensräume bewahrt und wieder neu geschaffen sowie ihre Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels gestärkt. Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes sind darauf ausgerichtet, im Einklang mit dem Schutz der Biodiversität die Klimaschutzwirkung von terrestrischen, aquatischen und marinen Ökosysteme zu erhalten und möglichst zu verstärken. Diese Maßnahmen tragen sowohl zum Biodiversitätserhalt als auch zum Klimaschutz bei.
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) soll entscheidend dazu beitragen, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Die Natur an Land und im Meer soll naturnäher und damit widerstandsfähiger werden. Die Land- und Forstwirtschaft soll nachhaltiger werden und Raum lassen für eine vielfältigere Tier- und Pflanzenwelt auf den bewirtschafteten Flächen. Nachhaltigkeit bedeutet dabei auch, die Menschen vor Ort als Mitwirkende und Mitgestaltende einzubeziehen, denn diejenigen, die Flächen besitzen oder bewirtschaften, wie auch die Verantwortlichen in Kommunen und Städten wissen, wo die dringendsten Bedarfe und Potenziale bestehen. Die Maßnahmen des ANK setzen deshalb insbesondere auf Förderung, um so finanzielle Anreize für eine freiwillige Umsetzung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes zu setzen. Das ANK ist das zentrale Instrument der Bundesregierung, um die Ziele nach § 3a des Klimaschutzgesetzes für die Treibhausgasbilanz des Landsektors (LULUCF) zu erreichen. Dafür müssen die Emissionen des LULUCF-Sektors so schnell wie möglich gemindert und die vorhandenen Senken, in denen Treibhausgase eingebunden werden, stabilisiert und ausgebaut werden. Um die ansteigenden Sektorziele im LULUCF-Bereich bis 2045 erreichen zu können, braucht es auf Erhaltung und Ausbau der vorhandenen Senkenleistung fokussierte Maßnahmen, eine verlässliche und langfristige Finanzierung und eine kontinuierliche Anpassung des ANK. Das Programm umfasst alle notwendigen Schritte, um Ökosysteme zu schützen und zu stärken. Diese reichen von der Erfassung des Zustands der Ökosysteme und der Erforschung der Ursachen, der Entwicklung geeigneter Gegenmaßnahmen und dem Aufbau erforderlicher Kompetenzen bis zur dauerhaften Umsetzung von Maßnahmen und deren Monitoring. Das Aktionsprogramm enthält dazu 69 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern. Durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wird der natürliche Klimaschutz zu einem zentralen Bestandteil der deutschen Klimapolitik. Dabei dürfen die Klimaschutzpotenziale der Natur weder überschätzt noch zum alleinigen Kriterium für den Erhalt der Natur herangezogen werden. Naturschutz ist ebenso die Grundlage für eine Stärkung der Resilienz von Ökosystemen gegen die Auswirkungen des Klimawandels und somit auch essentiell für eine nachhaltige Nutzung von Ökosystemen in Zeiten des Klimawandels.
Ziel
13.2
Naturverträgliche Gestaltung von Klimapolitik und Anpassung von Naturschutzstrategien an den Klimawandel
Bis 2030 wird die Ausgestaltung und Umsetzung von Maßnahmen des Bundes zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel so weit wie möglich naturverträglich erfolgen sowie die Naturschutzarbeit und -planung so weit wie möglich an die Herausforderungen des Klimawandels angepasst, um insbesondere die Resilienz von Ökosystemen und ihren Arten gegen den Klimawandel zu erhöhen.
Eine systematische Integration von Klimaaspekten in die Naturschutzarbeit und die naturschutzrelevante Planung ist ebenfalls dringend erforderlich. Wichtig sind dabei eine Flexibilisierung der Naturschutzziele, die sich im Hinblick auf klimatische Veränderungen anpassen lassen müssen, sowie die priorisierte Durchführung sogenannter No-Regret-Maßnahmen, welche einen positiven Beitrag zur biologischen Vielfalt und zur Resilienz der Ökosysteme leisten (z.B. Vernetzung von Schutzgebieten), auch bei den prognostizierten zukünftigen Klimawirkungen. Darüber hinaus muss die Resilienz von Ökosystemen und Arten kontinuierlich gestärkt werden. Arten und Lebensräume müssen, soweit möglich, in die Lage versetzt werden, ihre natürlichen Anpassungskapazitäten zu nutzen, um sich an die sich ändernden Klimabedingungen anpassen zu können.
Die Flächenkonkurrenzen für unterschiedliche Nutzungsansprüche nehmen zu. Auch der Ausbau der erneuerbaren Energien wie Wind-, Solar- und Bioenergie sowie deren Verteilung und Speicherung führen zu veränderten und teilweise größeren Raumansprüchen als die bisherige zentrale Energieerzeugung und -versorgung in Deutschland (vgl. Ziel 14). Eine naturverträgliche Ausgestaltung und die Nutzung von Synergien sind wichtig, damit sich der Ausbau der erneuerbaren Energien, der Ausbau natürlicher Senken und der Schutz der Biodiversität nicht gegenseitig beeinträchtigen. Auch die vorsorgende Anpassung an die Folgen des Klimawandels profitiert von der Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemleistungen (z.B. durch die Stabilisierung des Wasserhaushaltes) und benötigt resiliente Landnutzungsformen (Land- und Forstwirtschaft). Bestimmte Klimaschutzmaßnahmen können eine Gefahr für die biologische Vielfalt darstellen und den Naturhaushalt beeinträchtigen. So können beispielsweise die derzeit diskutierten unterschiedlichen Carbon Dioxide Removal (CDR) Technologien durch erhöhte Nachfrage nach Biomasse zu Nutzungskonflikten führen und die Konkurrenz um Flächen weiter verschärfen. Hierbei müssen der Erhalt der biologischen Vielfalt und der Klimaschutz gleichwertig betrachtet werden.
Maßnahmen
abgeschlossen
in Umsetzung
geplant
13.1 Umsetzung des Natürlichen Klimaschutzes
geplant
13.1.1
Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) aus dem Jahr 2023 hat die Bundesregierung bereits umfassende Maßnahmen formuliert. Viele dieser Maßnahmen wurden in den 1. Aktionsplan 2024-2027 zur NBS 2030 integriert und sind jeweils den thematisch einschlägigen Zielen zugeordnet.
13.2 Rahmenbedingungen zur Vermeidung negativer Auswirkungen der Klimapolitik auf die Biodiversität
geplant
13.2.1
Bis 2024 werden bei der Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) Synergien zwischen Klimaanpassung und Biodiversität bestmöglich genutzt und diese mit messbaren Zielen hinterlegt.
geplant
13.2.2
Bis 2026 werden im Rahmen eines Vorhabens Klimaschutzmaßnahmen aus den Klimaschutzprogrammen 2023 und 2030 sowie die Klimaanpassungsmaßnahmen aus dem Sofortprogramm Anpassung an den Klimawandel systematisch hinsichtlich ihrer positiven oder negativen Auswirkung auf die Biodiversität bewertet (Biodiversitäts-Check). Ziel ist insbesondere, best- practice und alternative Maßnahmen zu identifizieren, die Klima- und Artenschutz gleichermaßen voranbringen. Zusätzlich wird die Messbarkeit der Auswirkungen analysiert und Vorschläge zur Messbarkeit der Naturverträglichkeit von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen angestrebt. Die Ergebnisse des Biodiversitäts-Checks werden bei der nächsten Fortschreibung von Maßnahmen des Bundes zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt und die Maßnahmen wo möglich optimiert.
13.2 Anpassung von Naturschutzstrategien an den Klimawandel und Resilienzsteigerung von Ökosystemen
geplant
13.2.3
Bis 2026 wird eine Handlungsempfehlung entwickelt, wie bei der Naturschutzplanung aktuelle und zukünftig noch erwartete Klimafolgen berücksichtigt (z.B. durch Rückgriff auf aktuelle Klimaprojektionen und Modellierungen) und im Sinne eines adaptiven Managements umgesetzt werden können, um die Klimaresilienz von Ökosystemen zu steigern.