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Handlungsfeld 13

Klimawandel

Der Schutz des Klimas und der Biodiversität stehen in einem engen Zusammenhang. Empfindliche Ökosysteme und Arten sind stark vom Klimawandel betroffen – gleichzeitig verstärkt sich der Klimawandel, wenn Lebensräume degradieren und Treibhausgase freigesetzt werden. Umgekehrt können naturnahe, vielfältige Ökosysteme Treibhausgase binden, die durch den Klimawandel bedingten Umweltveränderungen abfedern und so natürlichen Klimaschutz leisten. Sie können darüber hinaus den Veränderungen durch den Klimawandel in aller Regel besser standhalten, sich leichter erholen und Störungen besser puffern: Sie sind resilienter. 

Daher muss beides – der Verlust der biologischen Vielfalt und der Klimawandel – gemeinsam angegangen werden. Es gilt, natürliche Ökosysteme zu erhalten, zu renaturieren und wiederherzustellen, um ihre natürlichen Klimaschutzfunktionen zu stärken.

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Ziel

13.1

Umsetzung des Natürlichen Klimaschutzes 

Bis 2030 und darüber hinaus wird der Natürliche Klimaschutz deutlich vorangetrieben, um der Zwillingskrise aus Biodiversitätsverlust und Klimawandel gemeinsam und effektiv zu begegnen und die Ziele des § 3a Klimaschutzgesetz zu erreichen. 

Ziel

13.2

Naturverträgliche Gestaltung von Klimapolitik und Anpassung von Naturschutzstrategien an den Klimawandel 

Bis 2030 wird die Ausgestaltung und Umsetzung von Maßnahmen des Bundes zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel so weit wie möglich naturverträglich erfolgen sowie die Naturschutzarbeit und -planung so weit wie möglich an die Herausforderungen des Klimawandels angepasst, um insbesondere die Resilienz von Ökosystemen und ihren Arten gegen den Klimawandel zu erhöhen. 

Maßnahmen

abgeschlossen

in Umsetzung

geplant

13.1 Umsetzung des Natürlichen Klimaschutzes

geplant

geplant

13.1.1

Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) aus dem Jahr 2023 hat die Bundesregierung bereits umfassende Maßnahmen formuliert. Viele dieser Maßnahmen wurden in den 1. Aktionsplan 2024-2027 zur NBS 2030 integriert und sind jeweils den thematisch einschlägigen Zielen zugeordnet.

13.2 Rahmenbedingungen zur Vermeidung negativer Auswirkungen der Klimapolitik auf die Biodiversität

geplant

geplant

13.2.1

Bis 2024 werden bei der Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) Synergien zwischen Klimaanpassung und Biodiversität bestmöglich genutzt und diese mit messbaren Zielen hinterlegt.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

13.2.2

Bis 2026 werden im Rahmen eines Vorhabens Klimaschutzmaßnahmen aus den Klimaschutzprogrammen 2023 und 2030 sowie die Klimaanpassungsmaßnahmen aus dem Sofortprogramm Anpassung an den Klimawandel systematisch hinsichtlich ihrer positiven oder negativen Auswirkung auf die Biodiversität bewertet (Biodiversitäts-Check). Ziel ist insbesondere, best- practice und alternative Maßnahmen zu identifizieren, die Klima- und Artenschutz gleichermaßen voranbringen. Zusätzlich wird die Messbarkeit der Auswirkungen analysiert und Vorschläge zur Messbarkeit der Naturverträglichkeit von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen angestrebt. Die Ergebnisse des Biodiversitäts-Checks werden bei der nächsten Fortschreibung von Maßnahmen des Bundes zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt und die Maßnahmen wo möglich optimiert.

Umsetzung durch:
BMUKN

13.2 Anpassung von Naturschutzstrategien an den Klimawandel und Resilienzsteigerung von Ökosystemen

geplant

geplant

13.2.3

Bis 2026 wird eine Handlungsempfehlung entwickelt, wie bei der Naturschutzplanung aktuelle und zukünftig noch erwartete Klimafolgen berücksichtigt (z.B. durch Rückgriff auf aktuelle Klimaprojektionen und Modellierungen) und im Sinne eines adaptiven Managements umgesetzt werden können, um die Klimaresilienz von Ökosystemen zu steigern.

Umsetzung durch:
BMUKN