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Handlungsfeld 14

Energiewende und Rohstoffe

Der Umbau der Energieversorgung hin zu erneuerbaren Energien ist eine zentrale Aufgabe zur Erreichung der Klimaschutzziele. Der damit verbundene, steigende globale Energie-, Ressourcen- und Flächenbedarf ist jedoch mit Herausforderungen im Bereich Natur-, Landschaft- und Artenschutz verknüpft. Wind- und Solarparks greifen in Landschaften ein, für Stromleitungen und Speicher werden große Mengen an metallischen Rohstoffen benötigt. Auch die Batterieproduktion für E-Mobilität erhöht den globalen Ressourcenbedarf. Damit der Umbau des Energieversorgungssystems nicht zu Lasten der Biodiversität geht, ist eine naturverträgliche Ausgestaltung der Energiewende daher unerlässlich.

Es gilt, den erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien sowie den Rohstoffabbau und Biodiversitätsschutz gemeinsam zu denken: durch sorgfältige Standortwahl, flächensparende Planung und den Schutz sensibler Lebensräume. Auch der effiziente Umgang mit Energie leistet einen wichtigen Beitrag – jede eingesparte Kilowattstunde reduziert den Druck auf Natur und Ressourcen.

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Ziel

14.1

Naturverträglicher Ausbau erneuerbarer Energien

Bis 2030 und darüber hinaus wird der dringend notwendige Ausbau der Erneuerbaren Energien naturverträglich ausgestaltet. Dem dient u.a. eine räumliche Steuerung des Ausbaus. 

Ziel

14.2

Nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Biomasse

Bis 2030 werden bei Biomasseströmen sektor- und maßnahmenübergreifend Nutzungskonkurrenzen, das Prinzip der Kreislaufführung sowie der Koppel- und Kaskadennutzung umfassend berücksichtigt. 

Ziel

14.3

Naturverträgliche Gewinnung und Nutzung von Rohstoffen

Bis 2045 wird der Einsatz von Primärrohstoffen, deren Gewinnung mit erheblichen Verlusten an Biodiversität einhergehen kann, deutlich reduziert. 

Maßnahmen

abgeschlossen

in Umsetzung

geplant

14.1 Naturverträgliche Gestaltung und Betriebsführung von Anlagen

geplant

geplant

14.1.1

Bis 2025 wird für durch das EEG geförderte PV-Anlagen die Etablierung weitergehender Standards und Empfehlungen für die naturverträgliche Gestaltung von neu errichteten PV-Freiflächenanlagen geprüft. Für nicht durch das EEG geförderte PV-Anlagen werden entsprechende Standards geprüft.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

14.1.2

Bis 2026 werden konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Erzeugungseffizienz geprüft und ggf. umgesetzt, insbesondere die Konzentration auf flächeneffiziente EE-Erzeugungsanlagen, wie Windenergie und Photovoltaik.

Umsetzung durch:
BMWE
geplant

geplant

14.1.3

Bis 2026 werden Mindeststandards für eine bedarfsgerechte, intelligente Steuerung bestehender und neuer Anlagen (On-/Offshore) definiert sowie erste Maßnahmen zu deren Umsetzung ergriffen.

Umsetzung durch:
BMWE,
BMUKN

14.1 Erneuerbare Energien und Artenschutz

geplant

geplant

14.1.4

Bis 2026 werden Kriterien für die Ausweisung naturverträglicher Standorte bzw. entsprechende Steuerungskonzepte, u.a. für die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und Gebieten mit vergleichbarem Vorrang, entwickelt, sofern sie die tatsächliche Durchführung der Planungen unterstützen und beschleunigen.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

14.1.5

Bis 2027 und darüber hinaus werden Maßnahmen zur Stützung vom Ausbau erneuerbarer Energien betroffener Arten und Populationen, deren Lebensräume und die Vernetzung der Lebensräume umgesetzt und aus dem Nationalen Artenhilfsprogramm (siehe auch 2.1) finanziert, im marinen Bereich zusätzlich aus der Meeresnaturschutzkomponente. Insbesondere werden bis 2027 für die besonders betroffenen Arten Konzepte für geeignete populationsstützende Maßnahmen erarbeitet.

Umsetzung durch:
BMUKN

14.2 Nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Biomasse

geplant

geplant

14.2.1

Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich an der Quantifizierung nachhaltig verfügbarer Biomassepotenziale und der erwarteten Nutzungsentwicklung sowie an der Erstellung von Konzepten, Biomasse so einzusetzen und zu erzeugen, dass sie den größten Mehrwert für Gesellschaft, Wirtschaft und den Schutz unserer Lebensgrundlagen erbringt.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMLEH,
BMWE

14.3 Naturverträgliche Gewinnung von Rohstoffen

geplant

geplant

14.3.1

Bis 2027 und darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene für die Implementierung von Biodiversitätskriterien in bestehende Rohstoffstandards sowie für die Berücksichtigung von Umweltstandards bei der Rohstoffgewinnung ein (z.B. in EU-CRMA, EU-CSDDD, EU-BattVO, OECD-Prozessen).

Umsetzung durch:
BMWE,
BMAS,
BMUKN
geplant

geplant

14.3.2

Bis 2025 wird die Entwicklung und Implementierung von Metriken und Indikatoren (Biodiversitätsfußabdrücke) u.a. durch die Förderung entsprechender Forschung, unterstützt, um eine regelmäßige Berichterstattung der Bundesregierung über die Biodiversitätsbeeinträchtigung durch Produktion und Konsum ab 2030 vorzubereiten.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

14.3.3

Bis 2027 und darüber hinaus werden in bestehenden Förderprogrammen zur Ressourceneffizienz und zum Recycling Rohstoffnutzungen mit besonderer Auswirkung auf Biodiversität gezielt berücksichtigt.

Umsetzung durch:
BMWE,
BMUKN
geplant

geplant

14.3.4

Bis 2026 wird begleitend zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) ein Ziel- und Indikatorensystem entwickelt, welches neben der allgemeinen Senkung des Verbrauchs an Primärrohstoffen auch schwerpunkthaft den Zusammenhang zur Biodiversität darstellt.

Umsetzung durch:
BMUKN