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Handlungsfeld 20

Beitrag Deutschlands zum weltweiten Biodiversitätsschutz

Biodiversität ist weltweit die Grundlage unseres Lebens – für Klimaschutz, Ernährung, Gesundheit und vieles mehr. Doch durch Lebensstile und Wirtschaftsweisen in Deutschland und der EU trägt Deutschland auch jenseits der eigenen Grenzen zur Zerstörung biologischer Vielfalt bei. Der Schutz, die nachhaltige Nutzung und Wiederherstellung der Biodiversität endet daher nicht an Staatsgrenzen – sondern erfordert internationale Zusammenarbeit und partnerschaftliche Lösungen entlang globaler Wertschöpfungsketten.

Auch Deutschland trägt besondere Verantwortung im weltweiten Biodiversitätsschutz und kann Impulse für eine sozial-ökologische Transformation setzen. Dazu gehört beispielsweise die Unterstützung des sogenannten „Globalen Südens“ bei der Umsetzung globaler Ziele, die Achtung von Menschenrechten und die Teilhabe indigener Völker und lokaler Gemeinschaften. Internationale Abkommen zu Biodiversität, Klimaschutz und Umwelt müssen gestärkt, besser verzahnt und weiterentwickelt werden.

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Ziel

20.1

Umsetzung und Weiterentwicklung internationaler Biodiversitätsabkommen

Bis 2030 und darüber hinaus erfüllt Deutschland weiterhin die Vorgaben und Ziele der biodiversitätsrelevanten internationalen Übereinkommen, wirkt engagiert an ihrer Weiterentwicklung mit, fördert aktiv die Realisierung von Synergien zwischen diesen Übereinkommen und setzt sich gegen ineffiziente Doppelstrukturen ein. 

Ziel

20.2

Internationale Unterstützung beim Schutz der Biodiversität

Bis 2030 und darüber hinaus wird die Bundesregierung die Kooperation mit Staaten sowie nichtstaatlichen Akteuren verstärken und Partnerländer bei der Umsetzung der Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmens und biodiversitätsrelevanter Übereinkommen unterstützen. 

Ziel

20.3

Globale gemeinsame Bewältigung des Biodiversitätsverlusts, des Klimawandels und der Umweltverschmutzung 

Bis 2030 und darüber hinaus übernimmt Deutschland international Verantwortung bei der Verknüpfung und Umsetzung von Biodiversitäts- und Klimazielen, insbesondere indem sich die Bundesregierung zu diesen Aspekten konstruktiv in internationalen Verhandlungen einbringt. 

Ziel

20.4

Weiterentwicklung und Umsetzung des Nagoya-Protokolls und des multilateralen Mechanismus der CBD zum gerechten Ausgleich von Vorteilen, die aus der Nutzung von digitalen Sequenzinformationen aus genetischen Ressourcen entstehen 

Bis 2030 und darüber hinaus setzt sich Deutschland aktiv für den weltweiten Aufbau von effizienten nationalen Regeln zum vereinfachten Zugang zu genetischen Ressourcen sowie für das Bereitstellen und Teilen von und offenem Zugang zu digitalen Sequenzinformationen aus genetischen Ressourcen ein. Weiterhin setzt sich auch Deutschland für die Umsetzung des multilateralen Mechanismus der CBD zum gerechten Ausgleich von Vorteilen, die bei der Nutzung von digitalen Sequenzinformationen (DSI) aus genetischen Ressourcen entstehen, ein. Deutschland wirkt national darauf hin, dass die Nutzenden und Bereitstellenden von genetischen Ressourcen in Deutschland die Vorgaben der CBD und anderer einschlägiger internationalen Access and Benefit-Sharing (ABS)-Instrumente sowie ihrer Umsetzungsakte kennen und entwickelt Maßnahmen, um Nutzende von DSI zum gerechten Vorteilsausleich zu motivieren und die Bereitstellung von DSI zu unterstützen.

Ziel

20.5

Umsetzung des Cartagena-Protokolls 

Bis 2030 und darüber hinaus wird Deutschland weiterhin seine Verpflichtungen aus dem Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit und die Vorgaben aus den Implementierungs- und Kapazitätsaufbauaktionsplänen erfüllen. 

Maßnahmen

abgeschlossen

in Umsetzung

geplant

20.1 Umsetzung und Weiterentwicklung internationaler Biodiversitätsabkommen

geplant

geplant

20.1.1

Bis 2027 und darüber hinaus wird Deutschland die Umsetzungsmechanismen des Globalen Biodiversitätsrahmens im Rahmen der CBD (Planung, Überwachung, Berichterstattung, Überprüfung) fachlich begleiten und unterstützen sowie ggf. weiterentwickeln u.a. durch Dialogformate und Überprüfungsprozesse.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

20.1.2

Bis 2025 wird der Prozess zur verstärkten Nutzung der Synergien zwischen Ramsar und UNFCCC, UNCCD und CBD weiter unterstützt u.a. durch verstärkte Zusammenarbeit der nationalen Kontaktstellen (national focal points) für eine bessere und miteinander verzahnte Planung, Umsetzung, Überprüfung und Berichterstattung gemeinsamer Ziele. Weitere Synergien zwischen CBD, UNFCCC, UNCCD, CITES, UNESCO-Welterbeübereinkommen und CMS werden aktiv befördert.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMZ,
AA
geplant

geplant

20.1.3

Bis 2027 wird die internationale Zusammenarbeit zum Erhalt der Biodiversität in Bergregionen substantiell gestärkt und eine gemeinsame Umsetzung aller Anrainerstaaten angestrebt, u.a. innerhalb der relevanten bestehenden Konventionen (z.B. Alpen- und Karpatenkonvention, CBD) und spezifischen Förderprogrammen (Interreg Alpine Space). Dazu bietet das neue „Memorandum of Cooperation (MoC)“ zwischen den genannten Konventionen eine gute Voraussetzung und Hinweise auf erforderliche Maßnahmen in den Kernbereichen Wissensaustausch, Umsetzung gemeinsame Projekte sowie Forschung, Weiterentwicklung von Kapazitäten etc.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

20.1.4

Bis 2027 und darüber hinaus wird sich Deutschland auch weiterhin für die Achtung des Grundsatzes der Gleichheit weltweit einsetzen. Dazu gehört die Achtung der Menschenrechte und wirksame und effektive Beteiligung und Teilhabe Indigener Völker und lokaler Gemeinschaften sowie die Verfolgung eines inklusiven Ansatzes unter Beteiligung aller Interessenträger, darunter Frauen, Jugendlichen, die Zivilgesellschaft, lokaler Behörden, dem Privatsektor, Hochschulen und anderen Einrichtungen. Deutschland wird dabei weiterhin die Teilnahme von Delegierten von Indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften sowie Jugenddelegierten an den VSK unterstützen und sich für einen Austausch mit der Zivilgesellschaft zu den Verhandlungen engagieren.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMZ,
AA
geplant

geplant

20.1.5

Bis 2027 und darüber hinaus wird die 2011 verabschiedete „Bonn Challenge“ durch den Ausbau des IUCN Büros Bonn und internationale Unterstützung für Entwicklungs- und Schwellenländer zur Wiederherstellung von 350 Mio. Hektar Wald bis 2030 unterstützt.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMZ,
BMLEH

20.2 Internationale Unterstützung beim Schutz der Biodiversität

geplant

geplant

20.2.1

Bis 2024 hat Deutschland die Operationalisierung der von Kolumbien und Deutschland initiierten „NBSAP Accelerator Partnership“ erreicht, u.a. durch den Start des Matchmaking Mechanismus. Bis 2026 wird Deutschland sein Engagement an Entwicklungs- und Schwellenländer zur Umsetzung der NBSAPs im Rahmen dieser globalen Partnerschaft verstärken.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMZ
geplant

geplant

20.2.2

Bis 2025 erhöht Deutschland seine jährliche internationale Biodiversitätsfinanzierung auf 1,5 Milliarden Euro.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMZ,
BMWE,
AA,
BMLEH,
BMFTR,
BMF
geplant

geplant

20.2.3

Bis 2025 stellt die Bundesregierung sicher, dass die deutsche internationale Entwicklungszusammenarbeit nachteilige Auswirkungen auf die Natur wo möglich minimiert, nicht akzeptable Auswirkungen auf die Natur vermeidet und insgesamt positive Wirkungen für Mensch, Klima und Natur erzielt.

Umsetzung durch:
BMZ
geplant

geplant

20.2.4

Bis 2027 unterstützt Deutschland CMS und Partnerländer bei der Sicherstellung der (auch grenzüberschreitenden) Konnektivität von Schutzgebietssystemen im Zuge der Umsetzung des globalen Biodiversitätsrahmens und unter Ausnutzung von inhaltlichen Synergien zwischen CMS und CBD.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

20.2.5

Bis 2027 unterstützt Deutschland CITES und Partnerländer mit Mitteln in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro bei der Implementierung von CITES-Listungen insbesondere durch Kapazitätsaufbau für CITES-Nachhaltigkeitsprüfungen („Non-detriment findings“, NDF), mit Schwerpunkt auf kommerziell genutzte marine sowie holzproduzierende Arten.

Umsetzung durch:
BMUKN

20.3 Globale gemeinsame Bewältigung des Biodiversitätsverlusts, des Klimawandels und der Umweltverschmutzung

geplant

geplant

20.3.1

Bis 2027 wird die gegenseitige Abhängigkeit von Biodiversität und Klimawandel auf EU- als auch auf internationaler Ebene adressiert (u.a. in der konkreten Umsetzung der Ziele des GBF und des Pariser Abkommens, in Verhandlungen durch sich gegenseitig stärkende Beschlüsse im Kontext von CBD, UNFCCC, UNCCD, G7, G20, bilateral; in der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen sowie mit nichtstaatlichen Akteuren). Insbesondere soll der Natürliche Klimaschutz als verbindendes Element zwischen den drei Rio-Konventionen (UNFCCC, UN CBD, UNCCD) weiter gestärkt werden.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMWE,
AA,
BMZ,
BMFTR
geplant

geplant

20.3.2

Bis 2027 und darüber hinaus wird auf internationaler Ebene dem Verlust an biologischer Vielfalt sowie dem Klimawandel gemeinsam durch die Umsetzung und Weiterentwicklung von internationalen Abkommen und Programmen, etwa im Rahmen der High Ambition Coalition for Nature and People (HAC), des UNFCCC COP 28 Joint Statements on Climate, Nature and People und dessen Partnerschaften wie z.B. der Enhancing Nature-based Solutions for an Accelerated Climate Transformation (ENACT) Partnerschaft, der NBSAP Accelerator Partnership, der NDC Partnership, der Forest Carbon Partnership Facility (FCPF), der Global Partnership for Sustainable and Resilient Landscapes (PROGREEN), der Central African Forest Initiative (CAFI), der BioCarbon Fund Initiative for Sustainable Forest Landscapes (ISFL) und der Globalen Umweltfazilität (GEF) entgegengewirkt.

Umsetzung durch:
AA,
BMZ,
BMLEH,
BMUKN,
BMWE
geplant

geplant

20.3.3

Bis 2027 und darüber hinaus wird durch die Wiederherstellung von Ökosystemen in Partnerländern und eine stärkere grenzübergreifende Zusammenarbeit (UN Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen, „Bonn Challenge“ und ihrer Regionalinitiativen in Mittelamerika, Lateinamerika (20/20) Afrika AFR100 und Zentralasien; Osteuropa und Kaukasus ECCA) die Bekämpfung der Zwillingskrisen - Klimakrise und Biodiversitätskrise auch weiterhin international vorangetrieben.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMZ,
AA
geplant

geplant

20.3.4

Bis 2027 und darüber hinaus wird in internationalen Prozessen darauf hingewirkt, bei Klimaschutzprojekten, die der CO2-Kompensation dienen, zu internationalen verbindlichen und ambitionierten Standards zu gelangen, die eine positive soziale, ökologische und ökonomische Wirkung befördern und negative Auswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen auf die biologische Vielfalt und Ökosystemintegrität, -funktion und -leistungen zu vermeiden oder wo nicht möglich zu minimieren.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMWE,
AA,
BMZ

20.4 Weiterentwicklung und Umsetzung des Nagoya-Protokolls und des multilateralen Mechanismus der CBD zum gerechter Ausgleich von Vorteilen, die aus der Nutzung von digitalen Sequenzinformationen aus genetischen Ressourcen entstehen

geplant

geplant

20.4.1

Bis 2025 beteiligt sich die Bundesregierung an der Entwicklung und Verbesserung von Indikatoren und eines entsprechenden Messinstrumentenkastens, um Vorteilsausgleichs-Aktivitäten transparenter bzw. sichtbarer zu machen und die Messbarkeit der Wirkung von Vorteilsausgleichsmaßnahmen zu erhöhen.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

20.4.2

Bis 2025 werden ausgewählte Bereitstellerländern dabei unterstützt mittels Kapazitätsaufbaus die dortige Zugangssituation zu verbessern und Mechanismen zu erarbeiten, die auch anderen Bereitstellerländern zur Verfügung gestellt werden können.

Umsetzung durch:
BMZ,
BMUKN
geplant

geplant

20.4.3

Bis 2026 werden Nutzende und Liefernde ABS-Regelungen unterworfener genetischer Ressourcen in Deutschland (etwa Sammlungseinrichtungen, Wissenschaft, Handel und Privatpersonen) beim Erkennen und Befolgen ihrer jeweiligen Verpflichtungen, insbesondere durch weiterentwickelte, verstetigte, bewusstseinsschärfende und beratende Maßnahmen unterstützt.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMFTR
geplant

geplant

20.4.4

Bis 2026 beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an internationalen Verhandlungen zur Etablierung und Ausgestaltung eines multilateralen Mechanismus für den gerechten Ausgleich von Vorteilen, die sich aus der Nutzung digitaler Sequenzinformation (DSI) aus genetischen Ressourcen ergeben. Dabei ist insbesondere auch darauf hinzuwirken, dass der Mechanismus den Zugang zu DSI für die Nutzenden erleichtert und dabei bürokratische Hürden vermeidet. Die Bundesregierung setzt sich international dafür ein, dass der Mechanismus im Rahmen der nationalen Umsetzung keine Steuern oder Abgaben vorschreibt.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMZ
geplant

geplant

20.4.5

Bis 2027 und darüber hinaus wird die Operationalisierung des multilateralen Mechanismus für Benefit-Sharing aus der Nutzung von DSI unterstützt und die Bundesregierung setzt sich für das Bereitstellen und Teilen von sowie den Zugang zu DSI ein. Außerdem setzt die Bundesregierung sich dafür ein Forschungshemmnisse abzubauen, Doppelbelastungen zu vermeiden und mögliche Anreize für die Wirtschaft schaffen, Beiträge an den Cali-Fonds zu leisten.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMZ
geplant

geplant

20.4.6

Bis 2027 und darüber hinaus setzt sich Deutschland international in allen Foren dafür ein, dass durch ABS-Instrumente entstandene Forschungshemmnisse abgebaut werden und bei der Weiterentwicklung bestehender oder ggf. Entwicklung neuer ABS-Instrumente vereinfachte, multilaterale Lösungen gewählt werden, die sowohl einen einfachen Zugang als auch einen angemessenen Vorteilsausgleich ermöglichen.

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMG,
BMUKN

20.5 Umsetzung des Cartagena-Protokolls

geplant

geplant

20.5.1

Bis 2026 und darüber hinaus wird die Bundesregierung, weiterhin ihre Verpflichtungen aus dem Cartagena-Protokoll erfüllen und die Implementierung des Protokolls in Entwicklungsländern unterstützen.

Umsetzung durch:
BMLEH