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Handlungsfeld 1

Artenschutz

Aufgrund der komplexen Abhängigkeiten zwischen Tieren, Pflanzen und Lebensräumen ist der Schutz und Erhalt einzelner Arten wichtig, um die Ökosystemfunktionen zu sichern. Hier gibt es aus den letzten Jahren mehrere Erfolgsgeschichten zu berichten. Neben der Wiederausbreitung größerer Säugetiere wie Wildkatze, Kegelrobbe oder Biber hat sich auch die Bestandssituation von ausgewählten Pflanzenarten und einiger Vogelarten durch Artenhilfsprogramme verbessert. Zum Beispiel beim Schwarzstorch, Seeadler oder Steinkauz.

Die nationalen Roten Listen zeigen jedoch, dass noch viele heimische Arten bedroht oder ausgestorben sind. Neben den Insekten sind die Bestände weiterer wildlebender und domestizierter Artengruppen stark zurückgegangen. Darüber hinaus hat die innerartliche Vielfalt vieler Arten erheblich abgenommen. Um dem weiteren Rückgang effektiv entgegenzutreten, werden in diesem Handlungsfeld Ziele formuliert, die zu einem wirksamen Schutz beitragen sollen.

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Ziel

1.1

Trendumkehr bei Artenvielfalt und innerartlicher Vielfalt

Bis 2030 ist der Rückgang der heute vorhandenen Vielfalt wildlebender, in Deutschland natürlich vorkommender Arten und ihrer innerartlichen Vielfalt deutlich verringert. 

Bis 2030 ist die Erhaltung einer breiten innerartlichen Vielfalt von Nutzpflanzen und einheimischen Nutztierrassen gesichert. 

Bis 2050 hat sich die Bestandssituation wildlebender, in Deutschland natürlich vorkommender Arten erheblich verbessert, das Aussterberisiko auf regionaler Ebene ist minimiert und die innerartliche Vielfalt ist erhalten. Um die Effektivität des Artenschutzes zu steigern, wirkt die Bundesregierung auf eine weitere rechtsverbindliche Standardisierung im Artenschutz hin.

Ziel

1.2

Trendumkehr bei der Abnahme der Insekten und ihrer Artenvielfalt 

Bis 2030 wird die Anzahl der Insektenarten, deren Bestände im kurzfristigen Trend der Roten Listen rückläufig sind, mindestens gehalten sowie der Verlust an Biomasse der Insekten gestoppt. 

Ziel

1.3

Umgang mit gebietsfremden Arten 

Bis 2030 sind durch effektives Management die Einbringung, Etablierung und Ausbreitung gebietsfremder Arten in Deutschland wesentlich reduziert. Dadurch wird auch dem Invasionspotenzial einiger gebietsfremder Arten konkret entgegengewirkt. Für den Umgang mit natürlich zu- oder zurückwandernden Arten bestehen Strategien und Handlungskonzepte zur Konfliktminimierung und Akzeptanzförderung. 

Maßnahmen

abgeschlossen

in Umsetzung

geplant

1.1 Artenhilfsprogramme

geplant

geplant

1.1.1

Bis 2026 wird das nationale Artenhilfsprogramm zusätzlich zu den im Fokus stehenden, vom Ausbau der Erneuerbaren Energien besonders betroffenen Arten, erste Maßnahmen für die im Rahmen der NBS priorisierten Arten umsetzen.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

1.1.2

Bis 2027 wird für alle der bundesweit als bestandsgefährdet eingestuften Arten, für die Deutschland eine hohe oder besonders hohe Verantwortlichkeit hat, und für die prioritären WEL Arten (Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft), die Umsetzbarkeit von nationalen Artenhilfsprogrammen und Artenhilfsprogrammen der Länder geprüft und eine Priorisierung vorgenommen, für welche Arten Arten-Aktionspläne aufgestellt werden sollen. Für mindestens 25 % der Arten sind bis 2027 Maßnahmen in der Umsetzung.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMLEH
geplant

geplant

1.1.3

Bis 2027 wird für den länderübergreifenden Austausch aller beteiligten Akteure und als eine Grundlage für eine bessere Evaluierung eine Datenbank aller laufenden Artenhilfsprogramme und -maßnahmen von Bund, Ländern und Verbänden eingerichtet.

Umsetzung durch:
BMUKN

1.1 Erhaltung bedrohter Arten und innerartlicher Vielfalt

geplant

geplant

1.1.4

Bis 2027 werden 75 % der in Deutschland vom Aussterben bedrohten Gefäßpflanzenarten und solche mit besonderer Verantwortlichkeit Deutschlands in Erhaltungskulturen oder Samenbanken bewahrt (ex-situ-Schutz), von denen mindestens 25 % für Populationsstützungs- und (Wieder-)Ansiedlungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

1.1.5

Bis 2026 wird ein umsetzungsreifes Konzept zur dauerhaften Sicherung der in Deutschland vom Aussterben bedrohten Gefäßpflanzen und solchen mit besonderer Verantwortlichkeit Deutschlands sowie Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft in qualitätsgesicherten Erhaltungskulturen und Samenbanken (ex-situ-Schutz) in botanischen Gärten als Rückversicherung des Artenschutzes vorgelegt.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMLEH
geplant

geplant

1.1.6

Bis 2027 wird der Kenntnisstand zur Artenvielfalt in Deutschland sowie zur innerartlichen Vielfalt insbesondere im Hinblick auf krautige Arten sowie Ackerwildkräuter und Insekten durch Forschungsvorhaben verbessert und Maßnahmen zur Förderung der innerartlichen Vielfalt für Arten entwickelt. Bereits bestehende Monitoringprogramme werden komplementär mit einbezogen.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMLEH
geplant

geplant

1.1.7

Bis 2026 werden Synergien, die sich aus den Handlungsfeldern und Maßnahmen der Nationalen Strategie zu genetischen Ressourcen für Ernährung, Landwirtschaft, Forst und Fischerei (GenRes) des BMEL ergeben, die u.a. zur Erhaltung der Vielfalt der einheimischen Nutztierrassen sowie der Diversität innerhalb der Rassen dienen, genutzt und weiterverfolgt. Dazu werden unter anderem Maßnahmen wie der weitere Ausbau von ex-situ Reserven gefährdeter einheimischer Nutztierrassen in der Deutschen Genbank landwirtschaftlicher Nutztiere und der genomischen Charakterisierung der einheimischen Nutztierrassen ergriffen.

Umsetzung durch:
BMLEH

1.1 Umgang mit großen Beutegreifern

geplant

geplant

1.1.8

Bis 2026 wird die Akzeptanz für große Beutegreifer durch zielgruppenspezifische Information und Kommunikation u.a. durch Fortsetzung der Dialogreihe Wolf erhöht.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

1.1.9

Bis 2027 und darüber hinaus unterstützt der Bund die Länder, um den ergänzten Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen beim Wolf, nach dem Wölfe, die zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben, im Schnellabschussverfahren entnommen werden können, zur Anwendung zu bringen.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

1.1.10

Bis 2027 werden durch Erforschung geeigneter und effektiver Maßnahmen weitergehende Ansätze für die Minimierung des Konfliktpotenzials entwickelt.

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMUKN

1.2 Trendumkehr bei der Abnahme der Insekten und ihrer Artenvielfalt

geplant

geplant

1.2.1

Bis 2027 wird das Aktionsprogramm Insektenschutz (API) evaluiert, um mit diesen Ergebnissen bestehende Maßnahmen zu optimieren bzw. neue Strategien zu entwickeln.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMLEH
geplant

geplant

1.2.2

Bis 2027 werden weitere Schutzprojekte für stark gefährdete bzw. vom Aussterben bedrohte Insektenarten ins Leben gerufen.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

1.2.3

Bis 2027 werden Handlungsempfehlungen für Insektenschutzmaßnahmen für Natura-2000-Gebiete erstellt, die eine Berücksichtigung in den bestehenden Managementplänen für Natura-2000-Gebiete finden.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMLEH
geplant

geplant

1.2.4

Bis 2027 wird eine Verordnung erarbeitet, die die Verwendung von Insektenfallen außerhalb geschlossener Räume beschränkt.

Umsetzung durch:
BMUKN

1.3 Umgang mit gebietsfremden Arten

geplant

geplant

1.3.1

Bis 2025 wird die Umsetzbarkeit einer Rechtsverordnung gemäß § 54 Abs. 4 BNatSchG für eine nationale Liste invasiver Arten zur Ergänzung der Unionsliste geprüft.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMLEH
geplant

geplant

1.3.2

Bis 2027 ist eine Strategie zum Umgang mit zurückkehrenden oder natürlich zuwandernden konfliktträchtigen Arten erarbeitet und Handlungsempfehlungen zu Akzeptanzförderung und Konfliktmanagement sind verfügbar.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMLEH