Handlungsfeld 12
Hochgebirge
Hochgebirgslandschaften gibt es in Deutschland nur im Alpenraum – und dort ist der Verlust der biologischen Vielfalt besonders deutlich. Der Klimawandel wirkt sich hier überdurchschnittlich stark aus: Die Temperaturen sind in den letzten 100 Jahren um knapp 2 °C gestiegen. Das verändert das Artenspektrum und begünstigt Wanderbewegungen einzelner Arten. Gletscherschmelze, Wassermangel, Erdrutsche und Felsstürze verschärfen die Lage zusätzlich. Auch der steigende Tourismus und Verkehr, die Luftverschmutzung, die Zerschneidung der Landschaft und eine veränderte Landnutzung gefährden die alpine Biodiversität.
Um dem entgegenzuwirken, ist eine alpenweite Zusammenarbeit – durch den Ausbau bestehender Institutionen und abgestimmter Schutzmaßnahmen – von besonderer Bedeutung. Für den Alpenraum ist die seit 1995 bestehende Alpenkonvention mit ihren Umsetzungsprotokollen u. a. ein wichtiges Instrument, um einen völkerrechtlich verbindlichen Rahmen für eine nachhaltige, naturverträgliche Entwicklung zu setzen.

Ziel
12.1
Zustand der Biodiversität im Hochgebirge
Bis 2030 sind die Artenvielfalt und die Landschaftsqualität in den Alpen deutlich gestiegen und haben einen guten Zustand erreicht.
Artenvielfalt und Landschaftsqualität bilden die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum und bilden einen Puffer gegen die Auswirkungen des Klimawandels. Für einen transformativen Wandel zugunsten der biologischen Vielfalt muss der Biodiversitätsschutz insbesondere in die Sektoren Tourismus, Verkehr, Land-, Forst-, Energie- und Wasserwirtschaft integriert werden.
Im Rahmen der aktuellen slowenischen Präsidentschaft der Alpenkonvention wurde das Thema Umwelt- und Klimabildung das erste Mal priorisiert. Dies sollte mit der Übernahme der deutschen Präsidentschaft in 2027 fortgeführt werden.
Maßnahmen
abgeschlossen
in Umsetzung
geplant
12.1 Zustand der Biodiversität im Hochgebirge
geplant
12.1.1
Bis 2027 werden durch entsprechende Maßnahmen mindestens 10% der stark degradierten Feuchtgebiete und Offenlandschaften wiederhergestellt. Dabei wird darauf geachtet die Konnektivität von geschützten bzw. wiederhergestellten Gebieten zu verbessern, Korridore für wandernde Arten zu schaffen und Ruhezonen auszuweisen.
geplant
12.1.2
Bis 2027 werden die Verluste von Biodiversität und der Klimawandel im Alpenraum in den zuständigen internationalen Gremien sowie im Kontext internationaler Abkommen und Initiativen (Alpenkonvention und EU-Alpenraumstrategie (EUSALP)) als Schwerpunktthemen weiter etabliert, geeignete Umsetzungs- und Forschungsprojekte und -programme entwickelt und in die Umsetzung gebracht.
geplant
12.1.3
Bis 2027 und darüber hinaus werden konkrete Vorhaben zur Integration von Biodiversität in verschiedene Wirtschaftssektoren angestoßen oder weiter gefördert, wie der vom BfN initiierte Wettbewerb für naturnah wirtschaftende Startups im Alpenraum, um Anreize für Innovationen und Bewusstsein im Hinblick auf eine Grüne Wirtschaft zu schaffen.
geplant
12.1.4
Bis 2027 und darüber hinaus sollte im Kontext der alpenweiten Zusammenarbeit die grenzüberschreitende Umsetzung von Projekten insbesondere zur Wiederherstellung von Ökosystemen sowie von Projekten zur Umwelt- und Klimabildung, der Schaffung von Bewusstsein und dem Aufbau von Kapazitäten fortgeführt und vertieft werden. Dabei sollte u.a. an die Aktivitäten der Alpenkonvention, der EUSALP und des Interreg Alpine Space Programmes angeknüpft werden.
geplant
12.1.5
Bis 2027 werden die Bemühungen der Kommunen im Alpenraum zu Vernetzung und Zusammenarbeit, auch hinsichtlich des Erhalts der Biodiversität, der Wiederherstellung von Ökosystemen und der Entwicklung eines naturverträglichen Tourismus weiter unterstützt und gestärkt.