Handlungsfeld 16
Wirtschaft, Finanzströme und Konsum
Wirtschaft und Gesellschaft sind auf biologische Vielfalt und die Leistungen einer intakten Natur angewiesen – etwa für Nahrungsmittel, Rohstoffe, Klimaschutz und Klimaanpassung, sauberes Trinkwasser oder Erholung. Doch dieses Naturkapital wird bislang kaum in wirtschaftliche und politische Entscheidungen einbezogen, trotz zunehmender wirtschaftlicher Risiken durch den Biodiversitätsverlust. Das Weltwirtschaftsforum stuft den Biodiversitätsverlust in seinem Global Risk Report 2025 unter den langfristigen globalen Risiken auf Platz zwei ein, übertroffen nur noch von extremen Wetterereignissen. Dabei liegen viele Ursachen für den weltweiten Biodiversitätsverlust in Wirtschaftsaktivitäten. Auch das Konsum- und Produktionsverhalten in Deutschland hat über die damit verbundenen globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten weltweite Folgen.
Notwendig ist daher eine Anpassung der Wirtschaftsweise hin zu einem naturverträglichen Wirtschaftssystem, das dem Leitbild einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft folgt. Dafür braucht es klare Rahmenbedingungen und Instrumente, um Unternehmen für die biologische Vielfalt noch stärker zu mobilisieren: Aufklärung, rechtliche Anforderungen, ökonomische Anreize, Kennzeichnung und nachhaltige öffentliche Beschaffung. Auch die Auswirkungen und Risiken von Finanzentscheidungen von Finanzmarktakteurinnen und -akteuren auf die Biodiversität müssen noch transparenter gemacht werden. Neue Indikatoren – etwa zur biologischen Vielfalt oder Daten zu Ökosystemen und deren Leistungen als Teil der Gesamtrechnungssysteme – ergänzen klassische wirtschaftspolitische Kennzahlen wie das BIP und machen Fortschritte zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sichtbarer.

Ziel
16.1
Wert des Naturkapitals
Bis 2030 wird der Wert des Naturkapitals in Deutschland – Ökosysteme und Ökosystemleistungen – in der jährlichen Wirtschaftsberichterstattung der Bundesregierung sowie bei politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen (inkl. Strategien, Programmen, Planungen) in allen relevanten Sektoren stärker berücksichtigt.
Die Natur hat neben ihrem Wert an sich auch einen wirtschaftlich bedeutsamen Wert aufgrund ihrer vielfältigen ökologischen, versorgungsspezifischen und kulturellen Leistungen, der jedoch allzu häufig in privaten und öffentlichen Entscheidungen nicht berücksichtigt wird. Eine volkswirtschaftliche Perspektive schafft hier mehr Transparenz. Dabei geht es nicht darum, Pflanzen und Tiere mit Preisschildern zu versehen. Vielmehr sollen die verborgenen Werte von biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen – der Wert des „Naturkapitals“ – für Mensch und Gesellschaft offengelegt werden.
Ziel
16.2
Unternehmerische Verantwortung für biologische Vielfalt und öffentliche Beschaffung
Bis 2030 haben Unternehmen konkrete Maßnahmen ergriffen, um ihre Strategien, Berichtssysteme, Aktivitäten und Finanzflüsse stärker an den globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal auszurichten und ihre negativen Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme zu reduzieren sowie auch ihre positiven Auswirkungen zu erhöhen. Für freiwillige temporäre Naturschutzmaßnahmen wird eine hinreichende Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen („Natur auf Zeit“). Neben einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen wird die Bekanntheit und die Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln, inklusive der Anforderungen im Bereich der Biodiversität, erhöht.
Bis 2030 berücksichtigen die Bundesregierung und öffentliche Unternehmen bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen in geeigneten Fällen Biodiversitätskriterien und geben damit wichtige Signale an die Wirtschaft.
Unternehmen und ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten haben einen großen Einfluss auf die Biodiversität und den Zustand der Ökosysteme in Deutschland und weltweit. Unternehmen sollten daher im Rahmen des geltenden Rechts und internationaler Standards - wie insb. der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln - Biodiversität in ihre Unternehmensstrategien integrieren, sich dazu mit dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu Biodiversitätsrisiken und -chancen in Bezug auf wirtschaftliche Aktivitäten auseinandersetzen, die negativen Auswirkungen ihrer Aktivitäten inkl. Wertschöpfungsketten sowie Finanzflüsse analysieren und reduzieren sowie die positiven Wirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme erhöhen. Doppelanforderungen sind zu vermeiden. Bei der öffentlichen Beschaffung geht die Bundesregierung durch die beabsichtigte stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der anstehenden Vergabereform mit gutem Beispiel voran und setzt damit neue Maßstäbe. Die öffentliche Hand nutzt damit ihren Einfluss auf die grüne Transformation der Wirtschaft.
Ziel
16.3
Naturverträglicher Konsum
Bis 2030 sind Biodiversitätsaspekte im europäischen Binnenmarkt in umweltbezogenen Zertifizierungen und Kennzeichnungen für Produkte und Dienstleistungen sowie in Footprint-Konzepten integriert, damit Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu Biodiversitäts-Auswirkungen ihres Konsums und naturverträglichen Handlungsoptionen signifikant verbessert werden. Bis 2030 soll der Konsum-Fußabdruck Deutschlands bereits reduziert werden.
Zum Schutz der biologischen Vielfalt weltweit ist eine grundlegende Änderung des Konsumverhaltens in Deutschland erforderlich. Denn An- oder Abbau vieler Rohstoffe und Lebensmittel sowie Herstellung von Produkten sind mit gravierenden Auswirkungen auf die Natur in den Erzeugerländern verbunden. Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Entscheidungstragende und Produzierende müssen über diese Zusammenhänge informiert und naturverträgliche Alternativen transparent gekennzeichnet werden. Hierzu können Informationen zu Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten oder höhere Anforderungen an die Umweltaussagen in Labeln hilfreich sein. Auch die Wiederverwendung von Produkten oder Suffizienz-orientierte Lebensstile tragen dazu bei, den ökologischen Fußabdruck des Konsums zu reduzieren.
Ziel
16.4
Biodiversität im Finanzsektor
Bis 2030 setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Auswirkungen und Risiken von Finanzentscheidungen auf die Biodiversität noch transparenter gemacht werden. Hierzu finden verschiedene Arbeiten statt. In Initiativen auf internationaler und europäischer Ebene bringt sich die Bundesregierung ein.
Indem Auswirkungen und Risiken von Finanzentscheidungen auf die Biodiversität noch transparenter gemacht werden, werden Marktteilnehmer dafür sensibilisiert, dass ein Verlust an Biodiversität mit finanziellen Risiken verbunden sein kann. Markteilnehmer werden dadurch in die Lage versetzt, den Erhalt der Biodiversität stärker in ihre Finanzentscheidungen einzubeziehen. Wichtig ist dabei ein möglichst bürokratiearmer Ansatz auf der Basis eines globalen Mindeststandards.
Ziel
16.5
Öffentliche Biodiversitätsfinanzierung im engeren Sinn
Bis 2030 werden etablierte und wirkungsvolle Förderangebote zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme fortgeführt und mit Blick auf ihre Wirkungsorientierung weiterentwickelt sowie gegebenenfalls neue Maßnahmen zur Umsetzung der Biodiversitätsziele in Deutschland entwickelt.
Auf EU-Ebene gibt es kein eigenes Förderinstrument für Naturschutz/Biodiversität, sondern gemäß dem sog. integrierten Ansatz werden Mittel für Naturschutz aus verschiedenen EU-Fonds für andere Politikbereiche gespeist, v.a. aus EU-Agrarmitteln sowie aus EU-Struktur- und Kohäsionsfonds, dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), sowie aus dem Umwelt- und Naturschutzprogramm LIFE.
Maßnahmen
abgeschlossen
in Umsetzung
geplant
16.1 Wert des Naturkapitals
geplant
16.1.1
Bis 2025 wird über die Kultusminister- und die Hochschulrektorenkonferenz eine Initiative gestartet, damit Bildungsmaterialien zu Naturkapital-Ansätzen in Curricula der relevanten Studiengänge integriert werden, mindestens im Bereich Ökonomie, Landschaftsplanung, Stadtplanung und Bau, Verkehrsplanung, Umweltmanagement, Agrar- und Forstwissenschaften.
geplant
16.1.2
Bis 2027 werden beim Statistischen Bundesamt innerhalb der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen erste Teile der Ökosystemgesamtrechnungen aufgebaut, die Ergebnisse sukzessive online verfügbar und öffentlichkeitswirksam bekannt gemacht sowie durch ein nationales Begleitgremium zur Naturkapitalerfassung unterstützt (zur wissenschaftlichen Beratung, zur Vernetzung der relevanten Behörden sowie zur Unterrichtung und Einbindung weiterer gesellschaftlicher Akteure).
geplant
16.1.3
Bis 2027 und darüber hinaus bildet der Jahreswirtschaftsbericht auch weiterhin zentrale Maßnahmen sowie Indikatoren zur Biodiversität und zu Umweltmedien (Fläche/Boden, Luft Wasser) ab.
geplant
16.1.4
Bis 2027 werden Projekte zur Weiterentwicklung von Erfassungs- und Bewertungsmethoden von Naturkapital, zur Erhebung und Erfassung der dafür benötigen Daten, sowie zur Entwicklung von aussagekräftigen Indikatoren initiiert, mit dem Ziel, die Datengrundlage für evidenzbasierte politische und wirtschaftliche Entscheidungsfindung nutzbar zu machen.
16.2 Anforderungen/Regelungen
geplant
16.2.1
Bis 2027 wird die Bundesregierung Unterstützungsangebote und Umsetzungshilfen unter anderem zu den EU-Richtlinien und Verordnungen über Sorgfaltspflichten entwickeln und initiieren.
geplant
16.2.2
Bis 2025 wird das Konzept „Natur auf Zeit“ durch ein Forschungsvorhaben weiter konkretisiert als Grundlage für eine Rechtsverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz mit dem Ziel, Anforderungen für freiwillige temporäre Naturschutzmaßnahmen beim Rohstoffabbau zu regeln.
16.2 Anreize/Förderung
geplant
16.2.3
Bis 2027 wird die Bundesregierung die Umsetzung von freiwilligen Maßnahmen für ein naturnahes Firmengelände vorantreiben, u.a. durch breitere Verwendung des DGNB-Zertifizierungssystems und durch die stärkere Nutzung des freiwilligen Umweltmanagementsystems EMAS.
geplant
16.2.4
Bis 2027 soll ein Anreiz- bzw. Förderkonzept entwickelt werden, um zusätzliche Anreize für Unternehmen (insbesondere KMU) zu schaffen, Biodiversitätsmaßnahmen zu ergreifen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.
16.2 Öffentliche Beschaffung
geplant
12.2.5
Bis 2027 setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass in die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die öffentliche Beschaffung auch Aspekte der Biodiversität Berücksichtigung finden.
16.2 Dialog, Initiativen, Praxis-Tools
geplant
16.2.6
Bis 2027 wird der Dialog mit der Wirtschaft in Deutschland fortgeführt und es werden verstärkt Maßnahmen zu Aufklärung (insbesondere auch für KMU), Praxis-Tools, Standards sowie zur Unterstützung von Brancheninitiativen und freiwilligen Biodiversitäts-Maßnahmen und Commitments durchgeführt.
16.3 Aufklärung und Sensibilisierung der Konsumenten
geplant
16.3.1
Bis 2026 wird sich die Bundesregierung für eine zügige Umsetzung der Richtlinie in der EU-Initiative „Empowering Consumers for the green transition“ einsetzen.
geplant
16.3.2
Bis 2026 werden ausgewählte Informationsmaßnahmen zur zielgruppengerechten Aufklärung und Sensibilisierung von Verbrauchenden zu den weltweiten Biodiversitäts-Auswirkungen vorherrschender Konsummuster sowie zur gezielten Förderung eines naturverträglicheren Konsumverhaltens gestartet. Die Maßnahmen sind methodisch vielfältig, niedrigschwellig und an der Lebenswelt der Zielgruppe ausgerichtet. Dabei werden sowohl bestehende Aktivitäten des BMUV gebündelt und in ihrer Sichtbarkeit verstärkt als auch neue Angebote entwickelt. Zeitlich begrenzte Schwerpunktthemen, die sich an nationalen oder internationalen Aktivitäten und Themen orientieren, schaffen Synergien und ermöglichen effektive Ressourcenplanung.
geplant
16.3.3
Bis 2026 wird geprüft, ob bei einer Weiterentwicklung des Nationalen Programms für Nachhaltigen Konsum (NPNK) die biologische Vielfalt in allen relevanten Bedürfnis- und Handlungsfeldern integriert und konkrete Maßnahmen für ihren effektiven Schutz aufgenommen werden können.
geplant
16.3.4
Bis 2026 werden Informationen zu den konsumbedingten Biodiversitätseffekten für Konsumenten einfach zugänglich gemacht, z.B. durch Handy-Apps.
16.3 Kennzeichnung von Produkten
geplant
16.3.5
Bis 2026 setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im europäischen Binnenmarkt Biodiversitätsaspekte in umweltbezogenen Zertifizierungen und Kennzeichnungen für Produkte und Dienstleistungen – wo dies machbar und sinnvoll ist – berücksichtigt werden.
geplant
16.3.6
Bis 2026 werden biodiversitätsbezogene Lebenszyklus- und Footprint-Ansätze (weiter)entwickelt und mit Daten unterlegt, um Auswirkungen von Produkten und Dienstleitungen auf Biodiversität besser mess- und sichtbar zu machen.
16.4 Öffentliches Finanzsystem
geplant
16.4.1
Bis 2027 werden umwelt- und klimaschädliche Subventionen und Ausgaben geprüft und wo möglich abgebaut.
geplant
16.4.2
Bis 2025 wird nach Umsetzung der Empfehlungen des 10. und 11. Spending Reviews die Nachhaltigkeit von Ausgaben des Bundeshaushalts bei der Haushaltsaufstellung transparent dargestellt, wobei auch Auswirkungen auf die Biodiversität berücksichtigt werden sollen.
16.4 Privater Finanzmarkt (inkl. staatlich geförderter Finanzinstitutionen)
geplant
16.4.3
Bis 2026 wird sich die Bundesregierung für die verbindliche Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Kreditratings der großen Ratingagenturen einsetzen.
geplant
16.4.4
Bis 2025 wird geprüft, inwieweit öffentlich vorliegende Umweltdaten auch dem Finanzsektor für Risikoabschätzungen und Impactmessungen zugänglich gemacht werden können.
geplant
16.4.5
Bis 2025 hat die Bundesregierung ihren Sustainable Finance Beirat damit beauftragt, konkrete Handlungsoptionen für die Mobilisierung privaten Kapitals zum Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken und zum Schutz der Ökosysteme zu erarbeiten, vor allem mit Blick auf die Umsetzung und eventuelle Weiterentwicklung der Deutschen Sustainable Finance Strategie.
geplant
16.4.6
Die Bundesregierung wird im Rahmen der regulären Überprüfungsprozesse auf EU Ebene, die bis 2027 durchgeführt werden, prüfen, ob die auf EU-Ebene etablierten Maßnahmen im Bereich Nachhaltige Finanzen geeignet und ausreichend sind, die Erreichung der Umweltziele zu fördern und Umweltrisiken hinreichend transparent zu machen. Wo das nicht der Fall ist, wird die Bundesregierung in den EU-Institutionen entsprechende Verbesserungsvorschläge machen.
geplant
16.4.7
Bis 2025 werden Biodiversity Commitments der Finanzwirtschaft aktiv unterstützt, u.a. durch geeignete Strukturen bei nachgeordneten Behörden, damit Selbstverpflichtungen überwacht werden können und Banken Hilfestellung bei der Implementierung gegeben werden kann.
16.5 Biodiversitätsfinanzierung auf EU-Ebene
geplant
16.5.1
Bis 2027 wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass in der künftigen EU-Agrarförderung nach 2027 öffentliches Geld nur zielbezogen im Sinne öffentlicher Leistungen unter besonderer Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen eingesetzt wird.
geplant
16.5.2
Maßnahmen auf EU-Ebene für den 1. Aktionsplan der NBS 2030 werden im Zuge der Verhandlungen zum MFR post 2027 zu diskutieren sein.
geplant
16.5.3
Bis 2025 wird die Bundesregierung Schritte für eine weitere Stärkung des Naturschutzes im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Agrarpolitik/GAP ergreifen, insb. durch Fortschreibung der stufenweisen Erhöhung der zweckgebundenen Umschichtung von 15 % im Jahr 2026 auf mind. 17,5 % im Jahr 2027 sowie durch die Weiterentwicklung der Öko-Regelungen.
16.5 Ausreichende Finanzmittel für Naturschutz bereitstellen – nationale Ebene (Bund)
geplant
16.5.4
Einige biodiversitätsfördernde Maßnahmen in der Agrarlandschaft werden weiterhin über den Allgemeinen GAK-Rahmenplan kofinanziert.
geplant
16.5.5
Bis 2026 werden die Grundlagen geschaffen, damit auch nach 2027 Mittel für den Natürlichen Klimaschutz zur Verfügung stehen; auf den allgemeinen Haushaltsvorbehalt wird hingewiesen. Diese Ausgaben für den Erhalt, die Stärkung und die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme umfassen zum großen Teil Maßnahmen zur Umsetzung der neuen globalen und europäischen Biodiversitätsziele.
geplant
16.5.6
Bis 2026 werden die Grundlagen geschaffen, um das Gesamtvolumen für biodiversitätsfördernde Vorhaben schrittweise anzuheben.