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Handlungsfeld 4

Boden

Der Boden ist ein lebendiger, unverzichtbarer, aber auch sensibler Lebensraum für Organismen. In einem Teelöffel Boden befinden sich eine Million Bakterien, 120Tausend Pilze und 25Tausend Algen – alle mikroskopisch klein. Diese Kleinstlebewesen übernehmen zentrale Funktionen im Stoffkreislauf. Ein gesunder Boden filtert Trinkwasser, sorgt für Wasserrückhalt, kühlt die Umgebung und stellt Nährstoffe bereit. Er speichert Kohlenstoff, baut organische Stoffe und mitunter Schadstoffe ab und bildet die Grundlage für Pflanzenwachstum. Die Leistungen des Bodens und seiner Organismen sind für die Land- und Forstwirtschaft existenziell. Insbesondere auch im urbanen Raum sorgt ein gesunder Boden gemeinsam mit den Pflanzen für ein ausgeglichenes Stadtklima.

Durch Versiegelung, Verkehr, industrielle Prozesse und Übernutzung verschlechtert sich die Qualität der Böden zunehmend. Die Bewertung und Verbesserung des Zustands der Boden-Ökosysteme, eine aktive Entsiegelung sowie die Steigerung des gesellschaftlichen Bewusstseins über die Bedeutung von Böden sind notwendig, um Böden und ihre biologische Vielfalt zukünftig besser zu schützen.

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Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz hat die Europäische Kommission im Juli 2023 den in der Strategie angekündigten Legislativvorschlag vorgelegt. Inzwischen haben sich das Europäische Parlament und die Umweltministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten zum Vorschlag positioniert. Im Herbst 2024 haben die trilateralen Verhandlungen begonnen, deren Ergebnis die erste Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz auf europäischer Ebene sein könnte. Diese müsste dann von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden.

Ziel

4.1

Erhaltung gesunder Böden

Bis 2030 ist der gute biologische Zustand der Böden umfassend definiert unter Berücksichtigung einer nutzungsspezifischen Differenzierung und gilt als eine Zielgröße und ein Maßstab einer zukunftsfähigen Bodennutzung. 

Bis 2050 sind alle Boden-Ökosysteme in einem guten biologischen Zustand. 

Ziel

4.2

Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen

Bis 2030 wird der tägliche Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche („Flächenneuinanspruchnahme“) auf unter 30 Hektar pro Tag reduziert. 

Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft (Flächenneuinanspruchnahme Netto-Null) angestrebt. 

Maßnahmen

abgeschlossen

in Umsetzung

geplant

4.1 Entwicklung eines Bodenbiodiversitäts-Monitorings

geplant

geplant

4.1.1

Bis 2025 sind mit Unterstützung des Bundes auf den Bodendauerbeobachtungsflächen der Länder (ergänzt um Stichprobenflächen in ungenutzten, naturnahen und seminatürlichen Lebensräumen) die Vorkommen von Regenwürmern erfasst, ausgewertet und lebensraumbezogene Referenzwerte fürweitere Monitoringaktivitäten festgelegt sowie mit der Erfassung auf landwirtschaftlichen Flächenharmonisiert. Zusätzlich werden die auf den Flächen der Bodenzustandserhebung im Wald und Level IIerfassten Regenwurmvorkommen ausgewertet und mit Boden- und Vegetationsparametern inBeziehung gesetzt. Weitere Monitoringaktivitäten und bestehende Konzepte wie z.B. vonRegenwurmgesellschaften in Agrarlandschaften sollen vernetzt und eingeschlossen werden.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMLEH
geplant

geplant

4.1.2

Bis 2025 wird unter Beteiligung u.a. des Nationalen Bodenmonitoringzentrums und des Nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität sowie der Initiative „Nationales Biodiversitätsmonitoring im Wald (NaBioWald)“ ein Konzept für die schrittweise Einführung eines Programms zum umfassenden und artenübergreifenden Monitoring der Bodenbiodiversität in Deutschland entwickelt, das bisherige Aktivitäten aufgreift, einbindet und anschlussfähig ist an Aktivitäten auf europäischer Ebene.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMLEH,
BMFTR
geplant

geplant

4.1.3

Bis 2026 liegen lebensraumtypbezogene Referenzdaten für einen guten ökologischen Bodenzustand vor. Dafür werden Methodenstandards vereinheitlicht und eine Basiserhebung für verschiedene Nutzungsarten und -intensitäten durchgeführt (siehe auch ANK-Maßnahme 6.4).

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

4.1.4

Bis 2026 wird ein effektives Versiegelungsmonitoring, möglichst anhand von Fernerkundungsdaten, entwickelt.

Umsetzung durch:
BMUKN

4.1 Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Verbesserung des biologischen Zustands von Böden

geplant

geplant

4.1.5

Bis Ende 2024 werden durch ein UBA-Forschungsvorhaben rechtliche und fachliche Grundlagen für eine Novelle des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) erarbeitet, unter anderem zur Stärkung des vorsorgenden Bodenschutzes und dadurch auch zum Schutz der Bodenbiodiversität und der natürlichen Bodenfunktionen.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

4.1.6

Bis 2025 werden die Förderprogramme des Bundes wo sinnvoll mit Blick auf die Reduzierung der Bodenversiegelung angepasst.

Umsetzung durch:
BMDS,
BMWE,
BMUKN,
BMLEH
geplant

geplant

4.1.7

Bis 2026 werden Entsiegelungsmaßnahmen unterstützt, z.B. durch Förderangebote wie Natürlicher Klimaschutz in Unternehmen oder Stadtnaturmaßnahmen für Kommunen.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMWSB,
BMWE

4.1 Bewusstseinsbildung über die Bedeutung der Bodenbiodiversität

geplant

geplant

4.1.8

Bis 2026 werden zielgruppenspezifisch aufbereitete Bildungsmaterialien zur Verfügung gestellt sowie die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Bodenbiodiversität verbessert, um das Bewusstsein über die Bedeutung von Böden, die Bodenbiodiversität, deren Gefährdungen und die Ökosystemleistungen von Böden, auch über Citizen Science-Projekte, zu erhöhen.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMLEH,
BMFTR

4.2 Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen

geplant

geplant

4.2.1

Bis 2025 werden die Flächensparziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie überprüft und ein ganzheitliches Konzept entwickelt, wie die Zielkonflikte in der Flächeninanspruchnahme aufgrund ökologischer, sozialer und landwirtschaftlicher Bedürfnisse evidenzbasiert und effizient adressiert werden können.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMDS,
BMLEH,
BMWE
geplant

geplant

4.2.2

Bis 2026 wird die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme als ein Förderkriterium in den flächenbezogenen Förderprogrammen des Bundes berücksichtigt. Zusätzliche finanzielle Anreize und Programme zur Vermeidung einer Flächenneuinanspruchnahme, zur Mehrfachnutzung von Flächen und zur Förderung der Nachnutzung von Flächen (z.B. Brachflächenrecycling, multifunktionale Stadtstrukturen) werden geprüft.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMWE,
BMWSB,
BMLEH
geplant

geplant

4.2.3

Bis 2026 werden unversiegelte und teilversiegelte Böden als wichtiges Instrument der Klimaanpassungsplanung etabliert, indem die natürlichen Bodenfunktionen in allen relevanten Förderprogrammen berücksichtigt werden.