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Handlungsfeld 15

Stoffeinträge und andere Beeinträchtigungen von Ökosystemen

Belastende Stoffeinträge wie Stickstoffverbindungen, Schadstoffe, Müll oder Plastik beeinträchtigen Lebensräume und bedrohen die biologische Vielfalt. Stickstoffüberschüsse verändern Nährstoffverhältnisse und verdrängen Arten, die auf nährstoffarme Böden angewiesen sind. Schadstoffe beeinflussen Fortpflanzung, Verhalten und Stressresistenz von Organismen – mit Folgen für ganze Ökosysteme.

Eine Begrenzung der Schadstoffeinträge ist auch für die menschliche Gesundheit wichtig. Plastik und Mikroplastik gefährden zum Beispiel auch Wasserlebewesen und gelangen über die Nahrungskette in den menschlichen Organismus. Müll, kurzlebige Produkte und eine Wegwerfmentalität bringen viele Ökosysteme an ihre natürlichen Belastungsgrenzen. Auch Lichtverschmutzung wirkt sich negativ aus – etwa auf Orientierung, Nahrungssuche und Fortpflanzung nachtaktiver Arten. Ziel ist es, Stoffeinträge und andere Störfaktoren weiter wirksam zu begrenzen, um Ökosysteme und Gesundheit zu schützen.

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Ziel

15.1

Weniger Verschmutzung durch umweltgefährliche Stoffe

Bis 2030 wird die Verschmutzung aus allen Quellen weiter reduziert, um die biologische Vielfalt, das Funktionieren von Ökosystemen und die menschliche Gesundheit bestmöglich zu schützen. 

Ziel

15.2

Reduktion der Belastungen durch Nährstoffeinträge in ihrer Wirkung auf Ökosysteme (Stickstoff und Phosphor)

Bis 2030 wird für Stickstoff die Fläche empfindlicher Ökosysteme mit Überschreitung der Critical Loads auf 50 % zurückgehen. Nach 2030 soll die Fläche mit Critical Load-Überschreitungen in Abhängigkeit von einem noch festzulegenden nationalen Stickstoff-Gesamtemissionsziels weiter sinken. 

Bis 2030 reduzieren sich die Stickstoffemissionen aus allen Quellen und in alle Umweltmedien gemäß Handlungsziel 7 des Globalen Biodiversitätsrahmen (GBF) um 50 %. 

Bis 2030 halten die Phosphorkonzentrationen der Fließgewässer die Werte der Oberflächengewässerverordnung ein. Deutschland strebt weiterhin an, die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie bereits ab 2027 einzuhalten. 

Ziel

15.3

Weniger Plastik in der Umwelt

Bis 2030 werden Plastikeinträge in die Umwelt deutlich reduziert sowie das Wegwerfen von Plastikmüll stark reduziert. 

Ziel

15.4

Eindämmung der Lichtverschmutzung 

Bis 2030 ist die Zunahme der künstlichen Beleuchtung sowie der damit verbundene Verlust an biologischer Vielfalt auf ein Minimum reduziert und der Anteil dunkler Nachtlandschaften gesteigert. 

Maßnahmen

abgeschlossen

in Umsetzung

geplant

15.1 Stärkung der Nachhaltigkeit in der Chemikalienpolitik

geplant

geplant

15.1.1

Bis 2027 und darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung weiterhin für eine ambitionierte Chemikalienpolitik, insbesondere die Umsetzung der CSS (Chemicals Strategy for Sustainability) und der ZPA (Zero Pollution Ambition), auch im Hinblick auf den Schutz der Biodiversität ein.

Umsetzung durch:
BMUKN

15.1 Minderung bestehender Schadstoffbelastungen

geplant

geplant

15.1.2

Bis Juni 2027 ist die überarbeitete EU-Kommunalabwasserrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. In der Novelle werden Ziele für die Ausrüstung von bestimmten Kläranlagen mit einer 4. Reinigungsstufe festgelegt, deren anteilige Finanzierung über eine erweiterte Herstellerverantwortung getragen werden. Darüber werden weitergehende Anforderungen an die Nährstoffelimination (Stickstoff/Phosphor) sowie die Messung von Mikroplastik und Per- und Polyfluorierten Chemikalien (PFAS) gestellt.

Umsetzung durch:
BMUKN

15.2 Reduktion der Belastungen durch Nährstoffeinträge in ihrer Wirkung auf Ökosysteme (Stickstoff und Phosphor)

geplant

geplant

15.2.1

Bis 2027 wird darüber hinaus ein nationales Gesamtemissionsziel für reaktiven Stickstoff festgelegt und sektorenübergreifende Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels konkretisiert. Das Gesamtemissionsziel soll den europäischen (Zero Pollution Action Plan, Farm to Fork Strategie, Biodiversitätsstrategie, Novellierung der EU-Luftqualitäts-RL, Umsetzung EU-NEC-RL) und internationalen Zielen gerecht werden und einen guten Umweltzustand in Deutschland so weit wie möglich erreichen.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMDS,
BMLEH
abgeschlossen

abgeschlossen

15.2.2

Zur Reduktion von Stickstoff- und Phosphoremissionen bis 2030 werden vor allem die bereits im Jahr 2020 novellierte Düngeverordnung und die 2022 angepasste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten, die geplante Änderung des Düngegesetzes als Grundlage für die Einführung eines bundesweiten Nährstoffmonitorings zur Düngeverordnung und die Weiterentwicklung der Stoffstrombilanzverordnung, das Klimaschutzprogramm 2030 sowie das nationale Luftreinhalteprogramm beitragen.

Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Düngung werden zu Ziel 8.8. „Natur- und umweltverträgliche Düngung“ konkretisiert.

Umsetzung durch:
BMLEH

15.3 Weniger Plastik in der Umwelt

geplant

geplant

15.3.1

Bis 2025 wird die Fortschreibung der freiwilligen Selbstverpflichtung von Verbänden und Organisationen zur Reduzierung von Umweltbelastungen durch Agrarfolien (ERDE) angestrebt und dabei eine ambitionierte Zielsetzung unterstützt. Es sollen vereinbarte Anteile der insgesamt in den deutschen Markt gebrachten Silo- und Stretchfolien gesammelt und einer werkstofflichen Verwertung zugeführt werden. Darüber hinaus werden Spargel- und Lochfolien sowie Rundballennetze, Garne und Vliese gesammelt und recycelt. Eine vom Bundesumweltministerium unterstützte Ausweitung auf Mulchfolien erfolgt seit 2022.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

15.3.2

Ab 2025 werden die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte (ToGoLebensmittelbehältnisse, Tüten- und Folienverpackungen, Getränkebecher und -behälter, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie kunststoffhaltige Tabakfilter (-produkte) über eine Abgabe an einen „Einwegkunststofffonds“ an den Kosten für Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung und der Reinigung des öffentlichen Raums, die sich aus dem achtlosem Wegwerfen dieser Produkte in die Umwelt ergeben, sowie an den Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen beteiligt.

Umsetzung durch:
BMUKN

15.4 Eindämmung der Lichverschmutzung

geplant

geplant

15.4.1

Bis 2027 wird eine Rechtsverordnung zum Schutz von Tieren, insbesondere Insekten und Pflanzen sowie der Biodiversität und Ökosysteme vor nachteiligen Auswirkungen durch künstliche Beleuchtung erlassen, die durch einen Praxisleitfaden ergänzt wird.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

15.4.2

Bis 2026 werden bei der Neuerrichtung oder Umrüstung von Beleuchtungen des öffentlichen Sektors des Bundes (Verkehrswege, Gebäude etc.) – soweit sich die Beleuchtung nicht vermeiden lässt – nur noch biodiversitätsfreundliche Leuchtmittel und Leuchtenkonstruktionen verwendet, sofern nicht andere Gründe im Einzelfall dem entgegenstehen.

Umsetzung durch:
BMDS,
BMF