Handlungsfeld 3
Wiederherstellung von Ökosystemen
Trockenheit, Waldbrände, Überschwemmungen, Wind- und Wassererosion, Bodenverdichtung und der Verlust von Bestäubern zeigen: Vielerorts sind Ökosysteme durch Übernutzung und den Klimawandel schon so geschädigt, dass ihre Funktionen verloren zu gehen drohen. Ein Schlüssel für die erforderliche Trendwende im Einsatz gegen den Verlust der biologischen Vielfalt und zugleich für nachhaltige Entwicklung und Ernährungssicherheit ist die Renaturierung von Ökosystemen. Durch gezielte Renaturierungsmaßnahmen lassen sich gestörte Ökosysteme wie Flüsse, Wälder oder Moore wiederherstellen. Dadurch können Funktionen wie die Kohlenstoffspeicherung, Wasserfilterung oder Bodenfruchtbarkeit zurückgewonnen werden.
Mit der UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen (2021–2030) und der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur rückt die Renaturierung auch politisch stärker in den Fokus. Ziel: Bis 2030 soll in der EU auf mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen mit konkreten Maßnahmen zur Wiederherstellung begonnen werden – etwa für Flüsse, Moore, Wälder, Arten und Lebensräume.

UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen 2021 - 2030 – Aktivitäten Deutschlands
Die UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen 2021 - 2030 wird in Deutschland im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMUV) und des Bundesamts für Naturschutz (BfN) umgesetzt und vom UN-Dekade-Büro koordiniert. Die deutschen Aktivitäten zielen darauf, den öffentlichen Diskurs über die Bedeutung intakter Ökosysteme zu fördern, Agierende aus Praxis, Forschung, Politik und Gesellschaft in den Dialog zu bringen und neue Wiederherstellungs-Projekte anzuregen. Im Rahmen eines Projektwettbewerbs werden aktuelle, repräsentative Projekte zur Wiederherstellung, Erhaltung oder Pflege von Ökosystemen ausgezeichnet. Das UN-Dekade-Büro organisiert in regelmäßigen Abständen kostenlose Veranstaltungen zum direkten Austausch zwischen Fachleuten und der interessierten Öffentlichkeit. Ein interdisziplinär zusammengesetzter wissenschaftlicher Beirat erweitert das fachübergreifende Know-how zur Ökosystemwiederherstellung und berät bei der Ausgestaltung der Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Dekade in Deutschland. Seit 2022 steht unter www.undekade-restoration.de eine nationale Plattform zur Umsetzung der UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen 2021 - 2030 bereit, die über Aktivitäten und Beteiligungsmöglichkeiten informiert.
Ziel
3.1
Wiederherstellung von Ökosystemen
Bis 2030 sind entsprechend der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur auf mindestens 20 % der Land- und 20 % der Meeresflächen der EU, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, effektive Wiederherstellungsmaßnahmen einzuleiten. Deutschland wird in angemessenem Umfang zur Erreichung dieser Ziele beitragen und diesen Beitrag auch an den Zielen des Globalen Biodiversitätsrahmens (GBF) ausrichten, der vorsieht, dass bis 2030 auf mindestens 30 % aller degradierten Ökosysteme Wiederherstellungsmaßnahmen eingeleitet werden. Bis 2050 umfassen die Wiederherstellungsmaßnahmen alle Ökosysteme, bei denen die Notwendigkeit zur Wiederherstellung besteht.
Ökosysteme bilden die Grundlage allen Lebens auf der Erde. Sie produzieren Sauerstoff, filtern Wasser, speichern CO2-Emissionen, schützen vor Trockenheit und Unwettern und erzeugen Nahrung und Einkommen. Nur intakte Ökosysteme und ihre Leistungen können die Lebensgrundlage der Menschen erhalten. Daher müssen Ökosysteme, die durch den Klimawandel und den Verlust der Artenvielfalt zusätzlich stark gefährdet sind, geschützt und - bei vorangeschrittener Schädigung - wiederhergestellt werden. Die Wiederherstellung der Ökosysteme schließt eine weitere Nutzung der Ökosysteme nicht aus. Sie soll vielmehr dazu beitragen, dass Ökosysteme in ihrer Fähigkeit gestärkt werden, langfristig und nachhaltig ihre vielfältigen Leistungen zu erbringen, die auch den Klimaschutz, die Ernährungssicherheit, die Erholung der Menschen und viele andere Funktionen umfassen. In Siedlungsgebieten, wo Bebauung vorgesehen ist, ist der Boden so wiederherzustellen, dass keine Gesundheitsgefahren drohen.
Aus dieser Überzeugung und Notwendigkeit heraus wurde die UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen (2021 - 2030) ins Leben gerufen, die die Anliegen des Biodiversität-, Klima- und Bodenschutzes bündelt und zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele ("Sustainable Development Goals") beiträgt. Nach Jahrhunderten massiver Natur- und Umweltzerstörungen folgt nun ein Jahrzehnt der Wiederherstellung. Auch der globale Biodiversitätsrahmen der CBD von Kunming-Montreal geht mit dem Handlungsziel 2 auf die Notwendigkeit der Wiederherstellung ein, welches besagt, dass sich „bis 2030 mindestens 30 Prozent der Flächen degradierter Land-, Binnengewässer sowie Meeres- und Küstenökosysteme in einem Prozess der wirksamen Wiederherstellung befinden“.
Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 legt daher ehrgeizige Ziele für 2030 fest, um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen und wiederherzustellen. Die Wiederherstellung der Land- und Meeresflächen Deutschlands soll vorranging degradierte Ökosysteme erfassen, so dass insgesamt auch die Wiederherstellung von mehr als 30 % der degradierten Flächen sichergestellt wäre. Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist eines der zentralen Umsetzungsinstrumente für die eingegangenen internationalen Verpflichtungen.
Maßnahmen
abgeschlossen
in Umsetzung
geplant
3.1 Wiederherstellung von Ökosystemen
geplant
3.1.1
Bis 2026 wird gemäß den inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben auf EU-Ebene und in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen ein nationaler Wiederherstellungsplan erarbeitet, der die Maßnahmen enthält, die zur Erreichung der Ziele der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur erforderlich sind. Dabei wird bereits mit der Umsetzung einiger Maßnahmen begonnen (siehe auch ANK-Maßnahme 4.5).