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Handlungsfeld 8

Agrarlandschaften und Ernährung

Mehr als die Hälfte der Fläche Deutschlands wird landwirtschaftlich genutzt. Kein anderer Sektor hängt dabei so stark von der biologischen Vielfalt ab wie die Landwirtschaft: von gesunden Böden, sauberem und ausreichendem Wasser und der Artenvielfalt. Vielfältige und reich strukturierte Agrarlandschaften können Lebensräume für wildlebende Arten bieten, die dort Rückzug, Nahrung und Fortpflanzungsmöglichkeiten finden. Resiliente Agrarökosysteme fördern unter anderem die CO2-Senkenfunktion, verringern Bodenerosion und regulieren den Landschaftswasserhaushalt. Darüber hinaus sind vielfältige Kulturlandschaften für die Naherholung und den Tourismus von besonderer Bedeutung.

Gleichzeitig ist der Rückgang der Biodiversität in Deutschland vor allem in Agrarlandschaften besonders hoch. Durch eine intensive Landwirtschaft sind nicht nur die Stoffeinträge (insb. Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel) zum Teil deutlich zu hoch, auch sind Nutzungshäufigkeiten erhöht und Feldgehölze und Hecken beseitigt worden.

Ziel ist eine vielfältige, klimaresiliente Landwirtschaft, die Biodiversität schützt, Ökosystemleistungen erhält und zur Ernährungssicherheit beiträgt. Die EU-Agrarpolitik spielt dabei eine zentrale Rolle. Auch genetische Vielfalt und die Züchtung robuster Sorten sind entscheidend.

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Ziel

8.1

Zustand der Biodiversität im Agrarland 

Bis 2030 sind die Artenvielfalt und Landschaftsqualität im Agrarland deutlich gestiegen und haben einen guten Zustand erreicht. 

Ziel

8.2

Zunahme von Landschafts- und Strukturelementen

Bis 2030 wird ein Aufwärtstrend bei dem Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt, die auch zur besseren Vernetzung von Lebensräumen beitragen sollen, erreicht. 

Ziel

8.3

Förderung einer regionalen, vielfältigen und klimaangepassten Erzeugung von Nahrungsmitteln 

Bis 2030 werden emissionsarme, nachhaltige und ökologische Lebensmittel-Wertschöpfungsketten gestärkt. Maßnahmen zur Förderung einer regionalen, nachhaltigen und gesundheitsförderlichen Ernährung mit einem Schwerpunkt auf pflanzlichen Produkten werden weiterentwickelt. Gleichzeitig wird die nachhaltige Nutzung von Grünland für Tierernährung und Naturschutz gestärkt und mehr Transparenz zu Tierwohlaspekten erreicht. 

Ziel

8.4

Verfügbarkeit von Gemüse, Obst und Hülsenfrüchten für eine nachhaltige und gesunde Ernährung 

Bis 2030 wird eine nachhaltige und gesunde Ernährung mit einem hohen Anteil an möglichst unverarbeitetem saisonal-regionalem Gemüse und Obst, ballaststoffreichen Getreideprodukten und Hülsenfrüchten sowie Nüssen einfacher zugänglich gemacht. 

Ziel

8.5

Halbierung der Lebensmittelabfälle 

Bis 2030 wird die Menge der Lebensmittelabfälle in privaten Haushalten, in der Außer-Haus-Verpflegung, im Handel und in der Produktion in Deutschland halbiert (Bezugsjahr 2015). 

Ziel

8.6

Ausweitung des Ökolandbaus 

Bis 2030 will die Bundesregierung einen Anteil des Ökolandbaus von 30% erreichen. 

Ziel

8.7

Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und seiner negativen Auswirkungen 

Bis 2030 sollen das Risiko und der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln (PSM) um 50 % (vgl. Referenzzeitraum 2011 bis 2013) verringert werden. Die Anwendung und das Risiko sollen auf ein Niveau gebracht werden, das die Biodiversität und Ökosystemfunktionen nicht beeinträchtigt. 

Ziel

8.8

Natur- und umweltverträgliche Düngung und Tierhaltung 

Bis 2030 werden die Stickstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft weiter verringert mit dem Ziel, in einem ersten Schritt 70 kg N/ha*a sicher zu erreichen. 

Ziel

8.9

Vorsorgeprinzip bei Gentechnik und Synthetischer Biologie 

Bis 2030 und darüber hinaus wird weiterhin sichergestellt, dass Synthetische Biologie, Gentechnik, einschließlich neuer genomischer Techniken sowie weitere neue Entwicklungen der Biotechnologie keine insgesamt negativen Effekte auf die Biodiversität haben; mögliche positive Effekte moderner Züchtungstechnologien auf die Biodiversität sollen unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips nutzbar gemacht werden. 

Maßnahmen

abgeschlossen

in Umsetzung

geplant

8.1 Zustand der Biodiversität im Agrarland

geplant

geplant

8.1.1

Bis 2025 wird ein Konzept für ein länderübergreifendes Qualifizierungsprogramm für die Biodiversitätsberatung (inkl. Bodenbiodiversität) in der Landwirtschaft erarbeitet.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMLEH
geplant

geplant

8.1.2

Bis 2027 werden Lösungswege entwickelt, um Infrastrukturen zur Stärkung des Wissenstransfers, zwischen Biodiversitätsforschung, Naturschutz, Bodenschutz und Landwirtschaft, (Fort-)Bildungsmaßnahmen für Beratende und Landnutzende sowie die Biodiversitätsberatung in der Landwirtschaft in allen Bundesländern zu stärken.

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMUKN,
BMDS
geplant

geplant

8.1.3

Bis 2026 werden über die GAP zwei neue Öko-Regelungen eingeführt und umgesetzt. Sie fördern die Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben und die innerbetriebliche Verteilung von landwirtschaftlichen Flächen, die zur Verbesserung der Biodiversität bereitgestellt werden.

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMUKN
geplant

geplant

8.1.4

Der Erhalt und die Ausweitung der Dauergrünlandfläche über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sollen weiter förderbar sein, abgesehen von Flächen auf trockengelegten Mooren, die aus Klimaschutzgründen wiedervernässt werden.

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMUKN,
BMF
geplant

geplant

8.1.5

Bis 2027 wird der kooperative Naturschutz mit der Landwirtschaft durch geeignete Formen der kooperativen Zusammenarbeit über die Instrumente der GAP und GAK weiter gestärkt.

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMUKN,
BMF

8.2 Zunahme von Landschafts- und Strukturelementen

geplant

geplant

8.2.1

Bis 2026 wird die Bundesregierung die Definition von dauerhaften und temporären Strukturelementen, die Bezugsfläche zur Anlage von Strukturelementen und deren räumliche Verteilung - unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Wiederherstellungsverordnung - konkretisieren.

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMUKN
geplant

geplant

8.2.2

Über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sollen auch weiterhin dauerhaft bewachsene und insektenfreundlich bewirtschaftete Gewässerrandstreifen mit einer Breite von mindestens 5 Metern gefördert werden.

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMUKN,
BMF
geplant

geplant

8.2.3

Bis 2027 können über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) dauerhafte und temporäre Strukturelemente sowie Agroforstsysteme in der Agrarlandschaft als Lebens- und Rückzugsräume sowie zur Vernetzung von Lebensräumen sowie zum natürlichen Klimaschutz und zur Klimaanpassung gefördert werden. Die Förderung von Agroforstsystemen ist derzeit bis Ende 2027 befristet. Die Bundesregierung wird hierzu auch Mittel des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz zur Verfügung stellen (ANK-Maßnahme 6.1). Doppelförderungen sind dabei ausgeschlossen.

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMUKN,
BMF

8.3 Förderung einer regionalen, vielfältigen und klimaangepassten Erzeugung von Nahrungsmitteln

geplant

geplant

8.3.1

2025 erfolgt die erste Erweiterung der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, indem bei Schweinefleisch auch die Außer-Haus-Verpflegung sowie bestimmte verarbeitete Produkte einbezogen werden. Weitere Tierarten werden folgen.

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMUKN
geplant

geplant

8.3.2

Bis 2024 erfolgt die Verabschiedung von Vollzugshinweisen für die immissionsschutzrechtliche Privilegierung von tiergerechten Tierhaltungsanlagen bzw. Außenklimaställen nach der Technischen Anleitung Luft im Bereich der Schweinehaltung (Mast).

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMLEH
geplant

geplant

8.3.3

Bis 2027 und darüber hinaus werden regionale Wertschöpfungsketten für nachhaltig erzeugte Produkte durch Maßnahme der ländlichen Entwicklung gefördert.

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMF
geplant

geplant

8.3.4

Ab 2024 werden im Rahmen der Bio-Strategie 2030 des BMEL entlang der gesamten Wertschöpfungskette geeignete Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau des ökologischen Landbaus geschaffen.

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMUKN
geplant

geplant

8.3.5

Ab 2024 wird die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung regionaler Liefer- und Wertschöpfungsketten zur Vermarktung regional und biodiversitätsfördernd produzierter pflanzlicher Lebensmittel eingeleitet.

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMF
geplant

geplant

8.3.6

Bis 2025 wird BMEL eine Proteinstrategie entwickeln, die die Ausdehnung des Anbaus und der Verwertung von Proteinpflanzen und alternativen Proteinen für die Humanernährung und Futtermittelproduktion zum Ziel hat.

Umsetzung durch:
BMLEH
geplant

geplant

8.3.7

Bis 2027 werden Fördermaßnahmen v.a. im Rahmen der GAP und GAK fortgeführt und weiterentwickelt, um die Vielfalt von Nutztieren und Nutzpflanzen zu erhöhen und Fruchtfolgen zu erweitern.

Umsetzung durch:
BMLEH

8.4 Politische Rahmenbedingung schaffen

geplant

geplant

8.4.1

Die seit 2012 bestehende Eiweißpflanzenstrategie trägt mit verschiedenen Maßnahmen zur Zielerreichung bei. Ab 2024 erfolgt auch die Umsetzung erster Maßnahmen der Ernährungsstrategie der Bundesregierung.

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMUKN

8.5 Halbierung der Lebensmittelabfälle

geplant

geplant

8.5.1

Mit der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung liegt bereits ein Programm zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle vor.

8.6 Ausweitung des Ökolandbaus

geplant

geplant

8.6.1

Bis 2027 wird der Anteil von Bio-Lebensmitteln in Einrichtungen des Bundes signifikant erhöht, um bis 2030 einen Anteil von 30 Prozent zu erreichen. Durch die finanzielle Unterstützung bei Beratung und Zertifizierung durch die RIBE-Richtlinie sowie über die Bio-AHV-Verordnung durch das Bio AHV-Kennzeichen für Restaurants, Mensen und Kantinen wird die Attraktivität, Bio-Lebensmittel in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) einzusetzen, gesteigert. Weitere geeignete Maßnahmen zum Ausbau des Ökolandbaus sind in der Bio-Strategie 20303 des BMEL genannt.

8.7 Sicherstellen der Datenbasis zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

geplant

geplant

8.7.1

Bis 2026 wird die bestehende Pflicht zur Aufzeichnung von PSM-Anwendungen entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 praxisnah und bürokratiearm ausgestaltet, damit die Daten für ein Fortschrittsmonitoring und für Forschungszwecke genutzt werden können. Die Bundesregierung wird die Länder beim Aufbau der erforderlichen Dateninfrastruktur unterstützen.

Umsetzung durch:
BMLEH

8.7 Zulassungspraxis und Risikomanagement von Pflanzenschutzmitteln

geplant

geplant

8.7.2

Bis 2025 werden die Risikominderungsmaßnahmen im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln überprüft und ggf. weiterentwickelt, um den Schutz von Lebensräumen und Strukturelementen in der Agrarlandschaft zu verbessern.

Umsetzung durch:
BMLEH
geplant

geplant

8.7.3

Bis 2027 wird ein Nachzulassungsmonitoring eingeführt, das die tatsächlichen Verwendungsdaten, Rückstandsmessungen und die Erfassung des Zustands von betroffenen Biota zusammenführt, um die Wirksamkeit der Regulierungsmaßnahmen zu überprüfen.

Umsetzung durch:
BMLEH
geplant

geplant

8.7.4

Bis 2025 wird ein Konzept entwickelt, mit welchem über freiwillige Maßnahmen die Bereitstellung von Rückzugsflächen für ackergebundene Arten innerhalb der bewirtschafteten Fläche und den direkt angrenzenden Habitaten verbessert wird.

Umsetzung durch:
BMLEH

8.7 Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel

geplant

geplant

8.7.5

Bis 2026 werden insbesondere im Rahmen des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz wirksame Maßnahmen etabliert, um die Zielerreichung, bis zum Jahr 2030 die Verwendung und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln insgesamt um 50 Prozent zu verringern, sicherzustellen. Dies geschieht u.a. durch die Ausweitung des Ökologischen Landbaus, die Weiterentwicklung und Stärkung des integrierten Pflanzenschutzes, erweiterte Förderangebote v.a. im Rahmen der GAP für einen flächenbezogenen Verzicht auf Pflanzenschutzmitteleinsatz sowie ggf. Anpassungen des Fachrechts.

Umsetzung durch:
BMLEH
geplant

geplant

8.7.6

Bis 2027 und darüber hinaus wird gemeinsam mit den Ländern die unabhängige Beratung von Landwirtinnen und -wirten zur Weiterentwicklung und Stärkung des integrierten Pflanzenschutzes und Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft stetig ausgebaut.

Umsetzung durch:
BMLEH

8.8 Natur- und umweltverträgliche Düngung und Tierhaltung

geplant

geplant

8.8.1

Für die GAP nach 2027 wird im Rahmen der Evaluierung der nationalen Umsetzung der Grünen Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geprüft, ob Öko-Regelungen zur Reduzierung von Nährstoff- und v.a. Stickstoff- und Phosphorüberschüssen auch im Sinne der Biodiversität vorgesehen werden sollten.

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMUKN
geplant

geplant

8.8.2

Bis 2026 wird die Bundesregierung ein Programm zum verminderten Einsatz von Tierarzneien sowie deren Eintrag über Wirtschaftsdünger bzw. deren direkten Eintrag in die Umwelt vorlegen.

Umsetzung durch:
BMLEH

8.9 Vorsorgeprinzip bei Gentechnik und Synthetischer Biologie

geplant

geplant

8.9.1

Bis 2027 und darüber hinaus wird die Forschung zur Weiterentwicklung der Risikobewertung der Auswirkungen der Freisetzung und des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf Natur und Umwelt gestärkt (im Rahmen der Ressortforschung).

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMUKN
geplant

geplant

8.9.2

Bis 2027 und darüber hinaus wird die Forschung zur Weiterentwicklung des Monitorings der Auswirkungen der Freisetzungen und des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf Natur und Umwelt gestärkt (im Rahmen der Ressortforschung).

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMLEH
geplant

geplant

8.9.3

Bis 2027 und darüber hinaus wird das wissenschaftlich basierte Horizon Scanning, Monitoring und die Bewertung neuer Anwendungen der Synthetischen Biologie und Gentechnik einschließlich neuer Gentechniken weiterentwickelt, um potentiell negative und positive Einflüsse auf die Biodiversität frühzeitig zu erkennen.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMLEH
geplant

geplant

8.9.4

Bis 2027 und darüber hinaus werden die komplexe Fragen zur Nachweisbarkeit von Produkten neuer genomischer Techniken adressiert und Analysemethoden sowie Rückverfolgbarkeitssysteme entwickelt. Dabei werden u.a. (Zwischen)Ergebnisse der EU- geförderten Projekte DARWIN und DETECTIVE einbezogen.

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMUKN
geplant

geplant

8.9.5

Bis 2026 werden Rahmenbedingungen für die Etablierung einer ökologischen, umwelt- und naturschutzbezogenen sowie ökosystemaren Biosicherheitsforschung geschaffen.

Umsetzung durch:
BMUKN