Handlungsfeld 8
Agrarlandschaften und Ernährung
Mehr als die Hälfte der Fläche Deutschlands wird landwirtschaftlich genutzt. Kein anderer Sektor hängt dabei so stark von der biologischen Vielfalt ab wie die Landwirtschaft: von gesunden Böden, sauberem und ausreichendem Wasser und der Artenvielfalt. Vielfältige und reich strukturierte Agrarlandschaften können Lebensräume für wildlebende Arten bieten, die dort Rückzug, Nahrung und Fortpflanzungsmöglichkeiten finden. Resiliente Agrarökosysteme fördern unter anderem die CO2-Senkenfunktion, verringern Bodenerosion und regulieren den Landschaftswasserhaushalt. Darüber hinaus sind vielfältige Kulturlandschaften für die Naherholung und den Tourismus von besonderer Bedeutung.
Gleichzeitig ist der Rückgang der Biodiversität in Deutschland vor allem in Agrarlandschaften besonders hoch. Durch eine intensive Landwirtschaft sind nicht nur die Stoffeinträge (insb. Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel) zum Teil deutlich zu hoch, auch sind Nutzungshäufigkeiten erhöht und Feldgehölze und Hecken beseitigt worden.
Ziel ist eine vielfältige, klimaresiliente Landwirtschaft, die Biodiversität schützt, Ökosystemleistungen erhält und zur Ernährungssicherheit beiträgt. Die EU-Agrarpolitik spielt dabei eine zentrale Rolle. Auch genetische Vielfalt und die Züchtung robuster Sorten sind entscheidend.

Ziel
8.1
Zustand der Biodiversität im Agrarland
Bis 2030 sind die Artenvielfalt und Landschaftsqualität im Agrarland deutlich gestiegen und haben einen guten Zustand erreicht.
Die Agrarlandschaft besteht aus unterschiedlichen Agrarregionen mit jeweils spezifischen Standortfaktoren und Rahmenbedingungen und damit unterschiedlichen Grundvoraussetzungen und Herausforderungen für die Förderung und Nutzung der biologischen Vielfalt. Art, Intensität und Ausmaß der landwirtschaftlichen Nutzung bestimmen maßgeblich den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt, aber auch der Naturgüter wie Boden und Wasser. In Deutschland prägen teilweise enge und homogene Fruchtfolgen auf großer Fläche das Bild der Agrarlandschaften und die agrarische Nutzung ist zu einem erheblichen Teil durch eine zu hohe Intensität gekennzeichnet, was mit nachteiligen Auswirkungen auf Arten und Lebensräume sowie Naturhaushalt und Ökosystemleistungen einhergeht. Zudem ist besonders in peripheren Regionen, wie z.B. die durch extensive Grünlandwirtschaft geprägten Mittelgebirgsregionen, die biologische Vielfalt durch Unternutzung und Nutzungsaufgabe bedroht. Ein bundesweites Monitoring, welches die Grundlage für politische Entscheidungen zur Biodiversität im Agrarland noch weiter untermauern könnte, muss speziell auf die Agrarlandschaften ausgerichtet sein, um eine wissenschaftlich belastbare Datengrundlage über den Zustand sowie die Veränderung der biologischen Vielfalt sowie die wichtigsten Bezugsgrößen abbilden zu können. Wesentliche Randbedingungen, z.B. zur Auswahl von Indikatoren, und Impulse hierzu ergeben sich aus der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur.
Ziel
8.2
Zunahme von Landschafts- und Strukturelementen
Bis 2030 wird ein Aufwärtstrend bei dem Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt, die auch zur besseren Vernetzung von Lebensräumen beitragen sollen, erreicht.
Verschiedene Landschafts- und Strukturelemente wie Hecken, Einzelbäume und Baumreihen, Acker- und Wegraine, naturnahe Bachläufe und Ackerbrachen stellen Rückzugs-, Nahrungs-, und Fortpflanzungshabitate für eine Vielzahl wildlebender Tiere und Pflanzen dar, die in intensiv genutzten Agrarlandschaften ansonsten fehlen. Sie tragen daher erheblich zur ökologischen Aufwertung und Funktion der Agrarlandschaft als Lebensraum und Korridor für Fauna und Flora bei. Gerade eine vielfältige Mischung aus dauerhaften und temporären biodiversitätsfördernden Strukturen führt bei geeigneter räumlicher Ausgestaltung zur Vernetzung von Lebensräumen, ermöglicht den genetischen Austausch zwischen Populationen und führt zu einer höheren biologischen Vielfalt und einem höheren Angebot an regulierenden Ökosystemleistungen. Eine große Artenvielfalt hilft zudem Nützlinge und damit die Schädlingsregulation zu fördern und Krankheiten und Schädlinge der Feldfrüchte zu kontrollieren. Weiterhin können Landschafts- und Strukturelemente, aber auch strukturierte Produktionssysteme wie Streuobstwiesen oder Agroforstsysteme dazu beitragen, Bodenerosion zu verhindern, den Wasserhaushalt und das Kleinklima der Umgebung zu regulieren und Nährstoffeinträge in Gewässer zu mindern. Zudem wirken sie als CO2-Senken.
Ziel
8.3
Förderung einer regionalen, vielfältigen und klimaangepassten Erzeugung von Nahrungsmitteln
Bis 2030 werden emissionsarme, nachhaltige und ökologische Lebensmittel-Wertschöpfungsketten gestärkt. Maßnahmen zur Förderung einer regionalen, nachhaltigen und gesundheitsförderlichen Ernährung mit einem Schwerpunkt auf pflanzlichen Produkten werden weiterentwickelt. Gleichzeitig wird die nachhaltige Nutzung von Grünland für Tierernährung und Naturschutz gestärkt und mehr Transparenz zu Tierwohlaspekten erreicht.
Die Erzeugung tierischer Lebensmittel benötigt teilweise ein Mehrfaches der darin enthaltenen Energie in Form von Futterpflanzen, ist teilweise mit höheren Treibhausgasemissionen und Umweltbelastungen verbunden und geht, je nach Ausgestaltung mit einem höheren Einsatz begrenzter Ressourcen wie Wasser, fossiler Energien und Böden einher, als das bei der Erzeugung für eine direkte pflanzliche Ernährung der Menschen der Fall ist. Anders stellt sich die Lage bei der Nutzung von Grünland dar. Dauergrünland kann – sofern es nicht auf trockengelegten Moorflächen angelegt ist – je nach Bewirtschaftungsform für die Biodiversität und den Klimaschutz sehr förderlich sein, die Biomasse vom Grünland ist in der Regel ausschließlich für Tierernährung oder Energiegewinnung nutzbar. Im Ackerbau können Grünlandaufwüchse wie Kleegras die Fruchtfolge sinnvoll erweitern und zur Biodiversität in Ackerlandschaften beitragen. Durch den Umbau der Tierhaltung ist sicherzustellen, dass Synergien zwischen Schutz der Biodiversität, nachhaltiger Landbewirtschaftung und Tierschutz geschaffen werden und landwirtschaftliche Betriebe in diesem Rahmen auskömmlich wirtschaften können. Das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung (investive und konsumtive Förderung) ist unter Berücksichtigung einer Flächenbindung der Tierhaltung 2024 gestartet. Die Mast, soweit sie mit importierten (Acker-) Futtermitteln erfolgt, hat sich zum Teil als ökologisch nicht nachhaltig herausgestellt. Der Landwirtschaft müssen neue Perspektiven eröffnet werden, ihr Einkommen langfristig in Betriebsformen zu verwirklichen, die Synergien schaffen zwischen Ernährungssicherung, Tierwohl, Schutz der natürlichen Ressourcen und Förderung der Biodiversität. Hierzu leisten die Eiweißpflanzenstrategie und die Ackerbaustrategie des BMEL wichtige Beiträge. Der Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung auf tiergerechtere Haltungsformen ist eine große Herausforderung. Sie muss auch ökonomisch tragfähig sein. Der Schutz und die nachhaltige Nutzung des Dauergrünlandes sowie die Förderung eines nachhaltigeren Ackerbaus sind weitere Ziele. Dementsprechend gibt es dazu bereits Fördermöglichkeiten über den Förderbereich 4 der GAK.
Ziel
8.4
Verfügbarkeit von Gemüse, Obst und Hülsenfrüchten für eine nachhaltige und gesunde Ernährung
Bis 2030 wird eine nachhaltige und gesunde Ernährung mit einem hohen Anteil an möglichst unverarbeitetem saisonal-regionalem Gemüse und Obst, ballaststoffreichen Getreideprodukten und Hülsenfrüchten sowie Nüssen einfacher zugänglich gemacht.
Die Umwandlung natürlicher Ökosysteme in landwirtschaftliche Flächen ist ein Treiber des Verlusts von Lebensräumen vieler Arten. Die Produktion von steigenden Mengen Lebensmitteln zu geringstmöglichen Kosten hat über die letzten Jahrzehnte zu einer Landwirtschaft geführt, die immer mehr Pflanzenschutzmittel, Dünger, Energie, Landnutzung und Wasser benötigt. Eine verstärkt pflanzenbetonte Ernährung fokussiert auf Gemüse, Obst und Hülsenfrüchte und ist vorteilhafter, um den zum Teil erheblichen Auswirkungen der Erzeugung tierischer Lebensmittel auf Biodiversität, Landnutzung und Umwelt Rechnung zu tragen. Ein großer Anteil der empfohlenen täglichen Proteinmenge sollte daher aus pflanzlichen Proteinquellen stammen, insbesondere aus Hülsenfrüchten, Nüssen, Saaten, alternativen Proteinquellen und einem hohen Anteil an Vollkornprodukten.
Ziel
8.5
Halbierung der Lebensmittelabfälle
Bis 2030 wird die Menge der Lebensmittelabfälle in privaten Haushalten, in der Außer-Haus-Verpflegung, im Handel und in der Produktion in Deutschland halbiert (Bezugsjahr 2015).
Derzeit werden etwa elf Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle in Deutschland jedes Jahr entsorgt. Etwa hälftig bestehen diese Mengen aus vermeidbaren und nicht vermeidbaren (dies sind insb. Schalen und Knochen) Anteilen.
Ziel
8.6
Ausweitung des Ökolandbaus
Bis 2030 will die Bundesregierung einen Anteil des Ökolandbaus von 30% erreichen.
Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass der ökologische Landbau im Vergleich zum konventionellen Anbau in der Regel Mehrleistungen für die biologische Vielfalt erbringt, wenngleich die Erträge pro Hektar und damit die Hektarleistung teilweise verringert sind. Es bedarf daher zusätzlicher Anreize, um die Biodiversitätsleistung der Biobetriebe zu stärken, indem die bestehenden bzw. neue Maßnahmen und Förderangebote auch auf die Ansprüche des Ökolandbaus zugeschnitten werden und somit attraktiv sind. Gleichzeitig müssen die Vorteile des Ökolandbaus zur Verbesserung seiner Marktposition den Bürgerinnen und Bürgern besser vermittelt werden. Einen großen Beitrag liefert hierfür die Bio-Strategie 2030 des BMEL.
Ziel
8.7
Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und seiner negativen Auswirkungen
Bis 2030 sollen das Risiko und der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln (PSM) um 50 % (vgl. Referenzzeitraum 2011 bis 2013) verringert werden. Die Anwendung und das Risiko sollen auf ein Niveau gebracht werden, das die Biodiversität und Ökosystemfunktionen nicht beeinträchtigt.
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) ist einer der relevanten Treiber für den Artenschwund; das belegen umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse (z.B. PBES. (2016), Niggli, U. et al (2020)). PSM reduzieren Ertrags- und Qualitätsverluste durch Schad(mikro)organismen und leisten somit einen Beitrag zur Sicherung der Erträge, können aber auch negative Auswirkungen auf Lebewesen haben, die nicht zu den zu bekämpfenden Zielorganismen gehören. Die Prüfung im Rahmen der Zulassungsverfahren für PSM deckt bisher insbesondere kumulative sowie indirekte Auswirkungen auf die Biodiversität nicht hinreichend ab. Zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft ohne negative Auswirkungen auf die Biodiversität gehört daher auch ein Wandel beim Pflanzenschutz, soweit erforderlich auf Basis des Grundsatzes der Harmonisierung. Die Weiterentwicklung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz und die konsequentere Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes sowie auch technologische Fortschritte, z.B. in der Applikation, bieten über den Ökolandbau hinaus die Möglichkeit, den PSM-Einsatz auf landwirtschaftlichen Flächen und das Risiko angemessen zu reduzieren.
Ziel
8.8
Natur- und umweltverträgliche Düngung und Tierhaltung
Bis 2030 werden die Stickstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft weiter verringert mit dem Ziel, in einem ersten Schritt 70 kg N/ha*a sicher zu erreichen.
Stickstoffüberschüsse landwirtschaftlicher Systeme tragen erheblich zum Artenschwund bei: 70 % aller Rote Liste Arten reagieren höchst sensitiv auf ein Übermaß an reaktivem Stickstoff in der Umwelt und werden von Arten verdrängt, die stärker und schneller von Stickstoff profitieren. Zu hohe Stickstoffüberschüsse tragen so maßgeblich zu einer wenig diversen bis homogenen Artenverteilung bei. Die Reduzierung von landwirtschaftlichen Stickstoffüberschüssen ist daher ein wirksames und notwendiges Mittel zum Schutz der Biodiversität. Jedoch gibt es z.T. deutliche regionale Unterschiede in den Überschüssen als Folge einer regional differenzierten Verteilung von Viehbesatzdichten sowie unterschiedliche Sensitivitäten von Ökosystemen. Ein bundesweit einheitlicher Wert für Stickstoffüberschüsse der Landwirtschaft stellt daher nur ein politisches Handlungsziel dar, das immer in Kombination mit anderen stickstoffrelevanten Umweltqualitätszielen wie der Eutrophierung durch atmosphärische Stickstoffeinträge oder der Nitratbelastung im Grundwasser bewertet werden muss. Eine Verringerung der Stickstoffüberschüsse ist auch erforderlich, um die aktuell gesetzten stickstoffbezogenen Umweltqualitätsnormen und Gesundheitsziele zu erreichen. Wirtschaftsdünger aus der intensiven Viehhaltung weisen außerdem z.T. hohe Belastungen mit Antibiotika sowie anderen Tiermedikamenten und deren Abbauprodukten auf. Diese hochwirksamen Substanzen können sich durch intensive Düngung im Boden anreichern und schädigen dort die Bodenbiodiversität (vgl. Handlungsfeld 4).
Ziel
8.9
Vorsorgeprinzip bei Gentechnik und Synthetischer Biologie
Bis 2030 und darüber hinaus wird weiterhin sichergestellt, dass Synthetische Biologie, Gentechnik, einschließlich neuer genomischer Techniken sowie weitere neue Entwicklungen der Biotechnologie keine insgesamt negativen Effekte auf die Biodiversität haben; mögliche positive Effekte moderner Züchtungstechnologien auf die Biodiversität sollen unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips nutzbar gemacht werden.
In Deutschland werden derzeit keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Freiland angebaut. Bzgl. neuer genomischer Techniken wird derzeit ein Rechtsrahmen auf EU-Ebene verhandelt. Bei den weiteren Verhandlungen nimmt Deutschland unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips mögliche Chancen und Risiken mit Blick auf die Biodiversität in Blick.
Maßnahmen
abgeschlossen
in Umsetzung
geplant
8.1 Zustand der Biodiversität im Agrarland
geplant
8.1.1
Bis 2025 wird ein Konzept für ein länderübergreifendes Qualifizierungsprogramm für die Biodiversitätsberatung (inkl. Bodenbiodiversität) in der Landwirtschaft erarbeitet.
geplant
8.1.2
Bis 2027 werden Lösungswege entwickelt, um Infrastrukturen zur Stärkung des Wissenstransfers, zwischen Biodiversitätsforschung, Naturschutz, Bodenschutz und Landwirtschaft, (Fort-)Bildungsmaßnahmen für Beratende und Landnutzende sowie die Biodiversitätsberatung in der Landwirtschaft in allen Bundesländern zu stärken.
geplant
8.1.3
Bis 2026 werden über die GAP zwei neue Öko-Regelungen eingeführt und umgesetzt. Sie fördern die Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben und die innerbetriebliche Verteilung von landwirtschaftlichen Flächen, die zur Verbesserung der Biodiversität bereitgestellt werden.
geplant
8.1.4
Der Erhalt und die Ausweitung der Dauergrünlandfläche über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sollen weiter förderbar sein, abgesehen von Flächen auf trockengelegten Mooren, die aus Klimaschutzgründen wiedervernässt werden.
geplant
8.1.5
Bis 2027 wird der kooperative Naturschutz mit der Landwirtschaft durch geeignete Formen der kooperativen Zusammenarbeit über die Instrumente der GAP und GAK weiter gestärkt.
8.2 Zunahme von Landschafts- und Strukturelementen
geplant
8.2.1
Bis 2026 wird die Bundesregierung die Definition von dauerhaften und temporären Strukturelementen, die Bezugsfläche zur Anlage von Strukturelementen und deren räumliche Verteilung - unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Wiederherstellungsverordnung - konkretisieren.
geplant
8.2.2
Über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sollen auch weiterhin dauerhaft bewachsene und insektenfreundlich bewirtschaftete Gewässerrandstreifen mit einer Breite von mindestens 5 Metern gefördert werden.
geplant
8.2.3
Bis 2027 können über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) dauerhafte und temporäre Strukturelemente sowie Agroforstsysteme in der Agrarlandschaft als Lebens- und Rückzugsräume sowie zur Vernetzung von Lebensräumen sowie zum natürlichen Klimaschutz und zur Klimaanpassung gefördert werden. Die Förderung von Agroforstsystemen ist derzeit bis Ende 2027 befristet. Die Bundesregierung wird hierzu auch Mittel des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz zur Verfügung stellen (ANK-Maßnahme 6.1). Doppelförderungen sind dabei ausgeschlossen.
8.3 Förderung einer regionalen, vielfältigen und klimaangepassten Erzeugung von Nahrungsmitteln
geplant
8.3.1
2025 erfolgt die erste Erweiterung der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, indem bei Schweinefleisch auch die Außer-Haus-Verpflegung sowie bestimmte verarbeitete Produkte einbezogen werden. Weitere Tierarten werden folgen.
geplant
8.3.2
Bis 2024 erfolgt die Verabschiedung von Vollzugshinweisen für die immissionsschutzrechtliche Privilegierung von tiergerechten Tierhaltungsanlagen bzw. Außenklimaställen nach der Technischen Anleitung Luft im Bereich der Schweinehaltung (Mast).
geplant
8.3.3
Bis 2027 und darüber hinaus werden regionale Wertschöpfungsketten für nachhaltig erzeugte Produkte durch Maßnahme der ländlichen Entwicklung gefördert.
geplant
8.3.4
Ab 2024 werden im Rahmen der Bio-Strategie 2030 des BMEL entlang der gesamten Wertschöpfungskette geeignete Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau des ökologischen Landbaus geschaffen.
geplant
8.3.5
Ab 2024 wird die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung regionaler Liefer- und Wertschöpfungsketten zur Vermarktung regional und biodiversitätsfördernd produzierter pflanzlicher Lebensmittel eingeleitet.
geplant
8.3.6
Bis 2025 wird BMEL eine Proteinstrategie entwickeln, die die Ausdehnung des Anbaus und der Verwertung von Proteinpflanzen und alternativen Proteinen für die Humanernährung und Futtermittelproduktion zum Ziel hat.
geplant
8.3.7
Bis 2027 werden Fördermaßnahmen v.a. im Rahmen der GAP und GAK fortgeführt und weiterentwickelt, um die Vielfalt von Nutztieren und Nutzpflanzen zu erhöhen und Fruchtfolgen zu erweitern.
8.4 Politische Rahmenbedingung schaffen
geplant
8.4.1
Die seit 2012 bestehende Eiweißpflanzenstrategie trägt mit verschiedenen Maßnahmen zur Zielerreichung bei. Ab 2024 erfolgt auch die Umsetzung erster Maßnahmen der Ernährungsstrategie der Bundesregierung.
8.5 Halbierung der Lebensmittelabfälle
geplant
8.5.1
Mit der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung liegt bereits ein Programm zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle vor.
8.6 Ausweitung des Ökolandbaus
geplant
8.6.1
Bis 2027 wird der Anteil von Bio-Lebensmitteln in Einrichtungen des Bundes signifikant erhöht, um bis 2030 einen Anteil von 30 Prozent zu erreichen. Durch die finanzielle Unterstützung bei Beratung und Zertifizierung durch die RIBE-Richtlinie sowie über die Bio-AHV-Verordnung durch das Bio AHV-Kennzeichen für Restaurants, Mensen und Kantinen wird die Attraktivität, Bio-Lebensmittel in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) einzusetzen, gesteigert. Weitere geeignete Maßnahmen zum Ausbau des Ökolandbaus sind in der Bio-Strategie 20303 des BMEL genannt.
8.7 Sicherstellen der Datenbasis zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
geplant
8.7.1
Bis 2026 wird die bestehende Pflicht zur Aufzeichnung von PSM-Anwendungen entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 praxisnah und bürokratiearm ausgestaltet, damit die Daten für ein Fortschrittsmonitoring und für Forschungszwecke genutzt werden können. Die Bundesregierung wird die Länder beim Aufbau der erforderlichen Dateninfrastruktur unterstützen.
8.7 Zulassungspraxis und Risikomanagement von Pflanzenschutzmitteln
geplant
8.7.2
Bis 2025 werden die Risikominderungsmaßnahmen im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln überprüft und ggf. weiterentwickelt, um den Schutz von Lebensräumen und Strukturelementen in der Agrarlandschaft zu verbessern.
geplant
8.7.3
Bis 2027 wird ein Nachzulassungsmonitoring eingeführt, das die tatsächlichen Verwendungsdaten, Rückstandsmessungen und die Erfassung des Zustands von betroffenen Biota zusammenführt, um die Wirksamkeit der Regulierungsmaßnahmen zu überprüfen.
geplant
8.7.4
Bis 2025 wird ein Konzept entwickelt, mit welchem über freiwillige Maßnahmen die Bereitstellung von Rückzugsflächen für ackergebundene Arten innerhalb der bewirtschafteten Fläche und den direkt angrenzenden Habitaten verbessert wird.
8.7 Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel
geplant
8.7.5
Bis 2026 werden insbesondere im Rahmen des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz wirksame Maßnahmen etabliert, um die Zielerreichung, bis zum Jahr 2030 die Verwendung und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln insgesamt um 50 Prozent zu verringern, sicherzustellen. Dies geschieht u.a. durch die Ausweitung des Ökologischen Landbaus, die Weiterentwicklung und Stärkung des integrierten Pflanzenschutzes, erweiterte Förderangebote v.a. im Rahmen der GAP für einen flächenbezogenen Verzicht auf Pflanzenschutzmitteleinsatz sowie ggf. Anpassungen des Fachrechts.
geplant
8.7.6
Bis 2027 und darüber hinaus wird gemeinsam mit den Ländern die unabhängige Beratung von Landwirtinnen und -wirten zur Weiterentwicklung und Stärkung des integrierten Pflanzenschutzes und Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft stetig ausgebaut.
8.8 Natur- und umweltverträgliche Düngung und Tierhaltung
geplant
8.8.1
Für die GAP nach 2027 wird im Rahmen der Evaluierung der nationalen Umsetzung der Grünen Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geprüft, ob Öko-Regelungen zur Reduzierung von Nährstoff- und v.a. Stickstoff- und Phosphorüberschüssen auch im Sinne der Biodiversität vorgesehen werden sollten.
geplant
8.8.2
Bis 2026 wird die Bundesregierung ein Programm zum verminderten Einsatz von Tierarzneien sowie deren Eintrag über Wirtschaftsdünger bzw. deren direkten Eintrag in die Umwelt vorlegen.
8.9 Vorsorgeprinzip bei Gentechnik und Synthetischer Biologie
geplant
8.9.1
Bis 2027 und darüber hinaus wird die Forschung zur Weiterentwicklung der Risikobewertung der Auswirkungen der Freisetzung und des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf Natur und Umwelt gestärkt (im Rahmen der Ressortforschung).
geplant
8.9.2
Bis 2027 und darüber hinaus wird die Forschung zur Weiterentwicklung des Monitorings der Auswirkungen der Freisetzungen und des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf Natur und Umwelt gestärkt (im Rahmen der Ressortforschung).
geplant
8.9.3
Bis 2027 und darüber hinaus wird das wissenschaftlich basierte Horizon Scanning, Monitoring und die Bewertung neuer Anwendungen der Synthetischen Biologie und Gentechnik einschließlich neuer Gentechniken weiterentwickelt, um potentiell negative und positive Einflüsse auf die Biodiversität frühzeitig zu erkennen.
geplant
8.9.4
Bis 2027 und darüber hinaus werden die komplexe Fragen zur Nachweisbarkeit von Produkten neuer genomischer Techniken adressiert und Analysemethoden sowie Rückverfolgbarkeitssysteme entwickelt. Dabei werden u.a. (Zwischen)Ergebnisse der EU- geförderten Projekte DARWIN und DETECTIVE einbezogen.
geplant
8.9.5
Bis 2026 werden Rahmenbedingungen für die Etablierung einer ökologischen, umwelt- und naturschutzbezogenen sowie ökosystemaren Biosicherheitsforschung geschaffen.