Handlungsfeld 11
Städte, urbane Landschaften und Siedlungen
Mehr als drei Viertel der Menschen in Deutschland leben in Städten. Naturnahes Grün und blau-grüne Infrastrukturen verbessern die Lebensqualität, fördern Gesundheit, Erholung und soziale Begegnungen. Zugleich bieten sie Lebensräume für Tiere und Pflanzen – oft mit hoher Artenvielfalt, denn urbane Grünflächen dienen als Lebensraum und Lebensgrundlage für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Auch in Bezug auf den Klimawandel leistet Stadtnatur einen bedeutenden Beitrag zur Anpassung, sie wirkt Hitzestress entgegen, mildert Starkregenfolgen und schafft Räume zur Abkühlung und damit gesündere Lebensbedingungen.
Stadtnatur stärkt damit nicht nur die Biodiversität, sondern auch Umweltgerechtigkeit: Sie ermöglicht Naturerfahrung für alle, insbesondere in dicht bebauten oder sozial benachteiligten Quartieren. Leider sind einige Städte jedoch vielerorts geprägt von versiegelten Böden, gestörtem Wasserhaushalt und eigenem Mikroklima. Eine flächensparende Siedlungsentwicklung mit Fokus auf Grünflächen ist daher ein zentraler Baustein für lebenswerte, klimaangepasste Städte.

Ziel
11.1
Zustand der Biodiversität in Städten und Siedlungen
Bis 2030 sind die Artenvielfalt und Landschaftsqualität in Städten und Siedlungen deutlich gestiegen und haben einen guten und zukunftsfähigen Zustand erreicht.
Städte und Siedlungen sind bereits heute wichtige Lebensräume für die heimische Tier- und Pflanzenwelt. Diese Lebensräume müssen zum Schutz der biologischen Vielfalt trotz der vielerorts erforderlichen Nachverdichtung erhalten und gestärkt werden. Strukturreich und naturnah gestaltete Grünflächen und kleinräumige Biotope sind die Grundlage für die Artenvielfalt in Städten und Siedlungen. Dabei sind die dementsprechende Ausstattung und Pflege der Grünflächen von zentraler Bedeutung für die Artenvielfalt. Und auch neue Elemente grün-blauer Infrastruktur wie die Dach- und Fassadenbegrünung sowie ein naturnahes Regenwassermanagement bieten Potenzial und müssen in ihrer Qualität gestärkt werden. Die Bundesregierung wird die Kommunen weiterhin bei der Erhöhung der urbanen Arten- und Biotopvielfalt unterstützen und auf Bundesliegenschaften ihrer Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung für eine biodiversitätsfreundliche Gestaltung nachkommen.
Ziel
11.2
Mehr Grün für Städte und Siedlungen
Bis 2030 ist in Städten und Siedlungen die Durchgrünung unter Berücksichtigung von Strukturvielfalt, Gesundheitsschutz, Erholung und Naturschutzzielen weiter entwickelt und qualitativ erhöht. So soll die fußläufige Erreichbarkeit von Stadtgrün, Parks etc. perspektivisch für alle Bewohnerinnen und Bewohner ermöglicht werden.
Stadtnatur bietet der Bevölkerung wichtige Räume zur Abkühlung und für Erholung, Bewegung, Sport und Begegnung. Die Grün- und Freiflächen leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur räumlichen sowie funktionalen Vernetzung von Biotopen in der Stadt sowie mit der umgebenden Landschaft. Die Bundesregierung unterstützt deshalb die Kommunen dabei, für alle Menschen öffentlich zugängliches Grün mit vielfältigen Qualitäten und Funktionen verstärkt zu erhalten und zu entwickeln und durch diese weitere Entwicklung und qualitative Erhöhung der Durchgrünung auch die ökologischen Funktionen von Stadtnatur zu verbessern. Mehr Grün in Städten und Siedlungen ist auch eines der Ziele des GBF Handlungsziels 12 und des Artikel 8 der EU-Wiederherstellungsverordnung sowie der Leipzig Charta 2.0, in der die „grüne Stadt“ neben der „gerechten“ und der „produktiven“ Stadt eine wesentliche Dimension der nachhaltigen Stadtentwicklung ist und geschieht im Sinne einer „dreifachen Innenentwicklung“ im Zusammenspiel mit der baulichen Entwicklung sowie der urbanen Mobilität.
Bundesprogramm Biologische Vielfalt – Förderschwerpunkt Stadtnatur
Mit dem Förderschwerpunkt Stadtnatur im Bundesprogramm Biologische Vielfalt wurde eine zentrale Maßnahme des Masterplans Stadtnatur umgesetzt, den die Bundesregierung 2019 als Maßnahmenprogramm für lebendige und attraktive Städte verabschiedet hat. Ziel ist es, den Anteil an naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich durch ein ökologisches Grünflächenmanagement zu erhöhen. Ein weiteres Ziel ist die Bewusstseinsbildung: Bürgerinnen und Bürger, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen soll der Wert und die Bedeutung von Stadtnatur u.a. durch Bildungsangebote vermittelt werden. Kommunen werden außerdem bei der Erstellung und Umsetzung von Kommunalen Biodiversitätsstrategien (KBS) unterstützt. Dadurch soll der Schutz der Biodiversität als Querschnittsaufgabe in den Kommunalverwaltungen langfristig verankert werden.
Ziel
11.3
Naturbasierte Klimaanpassung in Städten und Siedlungen
Bis 2030 ist sichergestellt, dass Maßnahmen zur Anpassung der Städte an den Klimawandel die Biodiversität schützen und fördern, indem verstärkt naturbasierte Lösungen in Städten und Siedlungen umgesetzt werden.
Derzeit stehen die Kommunen vor großen Herausforderungen hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel. Ziel ist es, vorsorglich möglichst multifunktional wirkende Maßnahmen umzusetzen, die Gesundheit und menschliches Wohlbefinden, biologische Vielfalt, Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel („Schwammstadt“) integriert angehen. Dafür sind bevorzugt naturbasierte Lösungen umzusetzen, wie z.B. Gebäudebegrünung, Regengärten, Bioretentions- und Blühflächen oder Pikoparks. Solche naturbasierten Lösungen sind auf lange Sicht oft kosteneffizienter als rein technische Lösungen und wichtige Bausteine, die weiterentwickelt, erprobt und vor allem in die breite Anwendung gebracht werden müssen. Naturbasierte Lösungen sind nicht nur als Einzelmaßnahmen zu planen, sondern sollen perspektivisch ein integriertes Gesamt-Netzwerk ergeben und sich nach Möglichkeit ergänzen.
Maßnahmen
abgeschlossen
in Umsetzung
geplant
11.1 Zustand der Biodiversität in Städten und Siedlungen
geplant
11.1.1
Ab 2024 werden Kommunen bei der ökologischen Grünflächenpflege noch stärker unterstützt, vor allem durch die Entwicklung von Empfehlungen und Handlungsanleitungen sowie die Etablierung einer Förderung der Umstellung auf ein ökologisches Grünflächenmanagement für Kommunen. (siehe auch ANK-Maßnahme 7.1)
geplant
11.1.2
Bis 2027 werden die Kommunen bei der Anlage von biodiversitätsfördernden Elementen, wie z.B. Gründächern und Fassadenbegrünungen durch die Entwicklung von fachlichen Empfehlungen zur Fortentwicklung der Musterbauordnung intensiv unterstützt.
geplant
11.1.3
Bis 2026 werden Mustersatzungen für Baumschutz unter Berücksichtigung von Klimaanpassung und Biodiversitätsaspekten weiterentwickelt, um damit die kommunale Praxis weiter zu stärken.
geplant
11.1.4
Bis 2027 werden Regelungen getroffen, damit keine chemischen Pflanzenschutzmittel mehr in empfindlichen Gebieten wie den städtischen Grünflächen eingesetzt werden.
11.2 Mehr Grün für Städte und Siedlungen
geplant
11.2.1
Bis 2026 werden zur Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des Ziels der EU Biodiversitätsstrategie zur Aufstellung von Stadtnatur-Plänen die Fördermittel des Förderschwerpunkts Stadtnatur im Bundesprogramm Biologische Vielfalt aufgestockt, mit dem Ziel, mindestens 100 weitere Kommunen bei der Erarbeitung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie oder/und von Konzepten zur urbanen grünen Infrastruktur zu unterstützen.
geplant
11.2.2
Bis 2026 werden Fördermöglichkeiten geschaffen und erweitert zur Erhöhung des Anteils der fußläufig und barrierefrei erreichbaren, öffentlich zugänglichen, biodiversitätsfördernden Grünflächen im Siedlungsbereich, um Begegnungen, Bewegung, Sport und Erholung in der Natur für alle Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen (siehe auch ANK Maßnahme 7.3).
geplant
11.2.3
Bis 2027 werden Optionen untersucht, um Kooperationsmöglichkeiten zwischen dem Naturschutz, Sozial- und Gesundheitssektor sowie der Stadtplanung zu verbessern und die strategische Verknüpfung von Naturschutz und Gesundheitsbelangen stärker als Querschnittsthema zu verankern.
geplant
11.2.4
Bis 2026 werden die bereits vorliegenden Erkenntnisse über zu sichernde Engstellen in den Lebensraumkorridoren aktualisiert und diese Informationen für die räumliche Planung bereitgestellt.
11.3 Naturbasierte Klimaanpassung in Städten und Siedlungen
geplant
11.3.1
Ab 2024 werden Kommunen zur Erreichung der Klimaschutzziele und zugleich für mehr Biodiversität bei der Pflanzung von Stadt- und Straßenbäumen über das ANK unterstützt, so dass bis 2030 150.000 neue Stadt- und Straßenbäume gepflanzt, gepflegt und gesichert werden (siehe auch ANK- Maßnahme 7.2).
geplant
11.3.2
Ab 2024 werden Kommunen zur Erreichung der Klimaschutzziele und zugleich für mehr Biodiversität bei der Einrichtung von natürlichen Naturoasen wie Naturerfahrungsräumen, urbanen Wäldern, Waldgärten sowie Pikoparks und naturnahen Kleingewässern über das ANK unterstützt. Dabei werden auch die Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Entsiegelung zur Wiederherstellung der Bodenfunktionen und Renaturierung sowie die Verbesserung der Zugänglichkeit von Gewässern im urbanen Raum ausgebaut (siehe auch ANK-Maßnahme 7.3).
geplant
11.3.3
Bis 2026 werden gesetzliche Regelungen im Umwelt- und Naturschutzrecht für einen besseren Schutz von Altbäumen in Städten sowie zur Pflanzung neuer Stadtbäume angepasst.
geplant
11.3.4
Bis 2027 werden Empfehlungen für eine stärkere Berücksichtigung der Biodiversität bei naturbasierten Klimaanpassungsmaßnahmen in Städten erarbeitet.
geplant
11.3.5
Bis 2027 und darüber hinaus berät das Zentrum KlimaAnpassung Kommunen, Wohlfahrtsverbände und weitere Organisationen über die Nutzung naturbasierter Lösungen bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen.
geplant
11.3.6
Bis 2027 und darüber hinaus werden mit den BMUV-Förderprogrammen „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ und „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ insbesondere naturbasierte Lösungen bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen gefördert.