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Handlungsfeld 11

Städte, urbane Landschaften und Siedlungen

Mehr als drei Viertel der Menschen in Deutschland leben in Städten. Naturnahes Grün und blau-grüne Infrastrukturen verbessern die Lebensqualität, fördern Gesundheit, Erholung und soziale Begegnungen. Zugleich bieten sie Lebensräume für Tiere und Pflanzen – oft mit hoher Artenvielfalt, denn urbane Grünflächen dienen als Lebensraum und Lebensgrundlage für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Auch in Bezug auf den Klimawandel leistet Stadtnatur einen bedeutenden Beitrag zur Anpassung, sie wirkt Hitzestress entgegen, mildert Starkregenfolgen und schafft Räume zur Abkühlung und damit gesündere Lebensbedingungen.

Stadtnatur stärkt damit nicht nur die Biodiversität, sondern auch Umweltgerechtigkeit: Sie ermöglicht Naturerfahrung für alle, insbesondere in dicht bebauten oder sozial benachteiligten Quartieren. Leider sind einige Städte jedoch vielerorts geprägt von versiegelten Böden, gestörtem Wasserhaushalt und eigenem Mikroklima. Eine flächensparende Siedlungsentwicklung mit Fokus auf Grünflächen ist daher ein zentraler Baustein für lebenswerte, klimaangepasste Städte.

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Ziel

11.1

Zustand der Biodiversität in Städten und Siedlungen

Bis 2030 sind die Artenvielfalt und Landschaftsqualität in Städten und Siedlungen deutlich gestiegen und haben einen guten und zukunftsfähigen Zustand erreicht. 

Ziel

11.2

Mehr Grün für Städte und Siedlungen

Bis 2030 ist in Städten und Siedlungen die Durchgrünung unter Berücksichtigung von Strukturvielfalt, Gesundheitsschutz, Erholung und Naturschutzzielen weiter entwickelt und qualitativ erhöht. So soll die fußläufige Erreichbarkeit von Stadtgrün, Parks etc. perspektivisch für alle Bewohnerinnen und Bewohner ermöglicht werden. 

Ziel

11.3

Naturbasierte Klimaanpassung in Städten und Siedlungen 

Bis 2030 ist sichergestellt, dass Maßnahmen zur Anpassung der Städte an den Klimawandel die Biodiversität schützen und fördern, indem verstärkt naturbasierte Lösungen in Städten und Siedlungen umgesetzt werden. 

Maßnahmen

abgeschlossen

in Umsetzung

geplant

11.1 Zustand der Biodiversität in Städten und Siedlungen

geplant

geplant

11.1.1

Ab 2024 werden Kommunen bei der ökologischen Grünflächenpflege noch stärker unterstützt, vor allem durch die Entwicklung von Empfehlungen und Handlungsanleitungen sowie die Etablierung einer Förderung der Umstellung auf ein ökologisches Grünflächenmanagement für Kommunen. (siehe auch ANK-Maßnahme 7.1)

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

11.1.2

Bis 2027 werden die Kommunen bei der Anlage von biodiversitätsfördernden Elementen, wie z.B. Gründächern und Fassadenbegrünungen durch die Entwicklung von fachlichen Empfehlungen zur Fortentwicklung der Musterbauordnung intensiv unterstützt.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

11.1.3

Bis 2026 werden Mustersatzungen für Baumschutz unter Berücksichtigung von Klimaanpassung und Biodiversitätsaspekten weiterentwickelt, um damit die kommunale Praxis weiter zu stärken.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

11.1.4

Bis 2027 werden Regelungen getroffen, damit keine chemischen Pflanzenschutzmittel mehr in empfindlichen Gebieten wie den städtischen Grünflächen eingesetzt werden.

Umsetzung durch:
BMLEH

11.2 Mehr Grün für Städte und Siedlungen

geplant

geplant

11.2.1

Bis 2026 werden zur Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des Ziels der EU Biodiversitätsstrategie zur Aufstellung von Stadtnatur-Plänen die Fördermittel des Förderschwerpunkts Stadtnatur im Bundesprogramm Biologische Vielfalt aufgestockt, mit dem Ziel, mindestens 100 weitere Kommunen bei der Erarbeitung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie oder/und von Konzepten zur urbanen grünen Infrastruktur zu unterstützen.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

11.2.2

Bis 2026 werden Fördermöglichkeiten geschaffen und erweitert zur Erhöhung des Anteils der fußläufig und barrierefrei erreichbaren, öffentlich zugänglichen, biodiversitätsfördernden Grünflächen im Siedlungsbereich, um Begegnungen, Bewegung, Sport und Erholung in der Natur für alle Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen (siehe auch ANK Maßnahme 7.3).

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

11.2.3

Bis 2027 werden Optionen untersucht, um Kooperationsmöglichkeiten zwischen dem Naturschutz, Sozial- und Gesundheitssektor sowie der Stadtplanung zu verbessern und die strategische Verknüpfung von Naturschutz und Gesundheitsbelangen stärker als Querschnittsthema zu verankern.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMG
geplant

geplant

11.2.4

Bis 2026 werden die bereits vorliegenden Erkenntnisse über zu sichernde Engstellen in den Lebensraumkorridoren aktualisiert und diese Informationen für die räumliche Planung bereitgestellt.

Umsetzung durch:
BMUKN

11.3 Naturbasierte Klimaanpassung in Städten und Siedlungen

geplant

geplant

11.3.1

Ab 2024 werden Kommunen zur Erreichung der Klimaschutzziele und zugleich für mehr Biodiversität bei der Pflanzung von Stadt- und Straßenbäumen über das ANK unterstützt, so dass bis 2030 150.000 neue Stadt- und Straßenbäume gepflanzt, gepflegt und gesichert werden (siehe auch ANK- Maßnahme 7.2).

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

11.3.2

Ab 2024 werden Kommunen zur Erreichung der Klimaschutzziele und zugleich für mehr Biodiversität bei der Einrichtung von natürlichen Naturoasen wie Naturerfahrungsräumen, urbanen Wäldern, Waldgärten sowie Pikoparks und naturnahen Kleingewässern über das ANK unterstützt. Dabei werden auch die Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Entsiegelung zur Wiederherstellung der Bodenfunktionen und Renaturierung sowie die Verbesserung der Zugänglichkeit von Gewässern im urbanen Raum ausgebaut (siehe auch ANK-Maßnahme 7.3).

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

11.3.3

Bis 2026 werden gesetzliche Regelungen im Umwelt- und Naturschutzrecht für einen besseren Schutz von Altbäumen in Städten sowie zur Pflanzung neuer Stadtbäume angepasst.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

11.3.4

Bis 2027 werden Empfehlungen für eine stärkere Berücksichtigung der Biodiversität bei naturbasierten Klimaanpassungsmaßnahmen in Städten erarbeitet.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

11.3.5

Bis 2027 und darüber hinaus berät das Zentrum KlimaAnpassung Kommunen, Wohlfahrtsverbände und weitere Organisationen über die Nutzung naturbasierter Lösungen bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

11.3.6

Bis 2027 und darüber hinaus werden mit den BMUV-Förderprogrammen „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ und „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ insbesondere naturbasierte Lösungen bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen gefördert.

Umsetzung durch:
BMUKN