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Handlungsfeld 2

Schutzgebiete, Vernetzung und Wildnis

Schutzgebiete leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt von Arten und Lebensräumen. In einer stark fragmentierten und intensiv genutzten Landschaft bieten sie wertvolle Rückzugsräume für die biologische Vielfalt. Neben bereits bestehenden Schutzkonzepten konnte vor ca. 30 Jahren durch die Etablierung des europäischen Schutzgebietnetzes sowie seine Artenschutzvorgaben erreicht werden, dass heute 15,5 % der Landfläche Deutschlands als Natura-2000-Gebiete vergleichsweise wirksam geschützt sind und als Rückzugsraum für viele gefährdete Arten dienen. Die Maßnahmen zeigen, dass Naturschutz wirkt und intakte Ökosysteme auch das Leben der Menschen vor Ort nachhaltig verbessern. Naturschutzgebiete, Nationalparks, Biosphärenreservate, Naturparks, Natura-2000-Gebiete und weitere Schutzgebietskategorien adressieren dabei unterschiedliche Ziele des Naturschutzes.

Neben der Einrichtung und Sicherung von Schutz- und Wildnisgebieten ist deren Vernetzung essenziell für den Erhalt der Biodiversität. Ziel ist, Schutzgebiete weiterzuentwickeln, einen funktionalen Biotopverbund zu etablieren und mehr Wildnis in Deutschland zu schaffen. Dabei sind Kooperationen mit Landeigentümerinnen und -eigentümern sowie Bewirtschaftenden, etwa über Landschaftspflegeverbände, entscheidend.

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Ziel

2.1

Fortentwicklung von Schutzgebieten in Deutschland 

Bis 2030 werden die Schutzgebiete in Deutschland effektiv gemanagt und Deutschland wird sich im Sinne der EU Biodiversitätsstrategie für 2030 und des Globalen Biodiversitätsrahmens (GBF) dafür einsetzen, 30% Schutzgebiete (an Land und Meer) zu erreichen und diese wirksam zu schützen. Ein strenger Schutz wird für ein Drittel dieser Flächen angestrebt. 

Ziel

2.2

Erhaltung und Verbesserung von Natura 2000-Lebensräumen und -Arten

Bis 2030 wird erreicht, dass sich die Erhaltungstrends und Erhaltungszustände aller Lebensräume und Arten, die in der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, nicht mehr verschlechtern. Mindestens 30 % der Arten und Lebensräume, die sich nach den FFH- und Vogelschutzberichten 2019 nicht in einem günstigen Zustand befinden, weisen einen günstigen Zustand oder einen positiven Trend auf. 

Ziel

2.3

Weiterentwicklung eines funktionalen Biotopverbunds

Bis 2030 sind die wichtigsten länderübergreifenden Lebensraumkorridore (Biotopverbundachsen) etabliert und gesichert, so dass ein funktionaler länderübergreifender Biotopverbund auf mindestens 15% der Landesfläche gewährleistet ist. 

Ziel

2.4

Entwicklung und Sicherung von mehr Wildnis in Deutschland

Bis 2030 entwickelt sich auf mindestens 2 % der Fläche Deutschlands die Natur in großflächigen Wildnisgebieten, die zusammen mit kleineren Flächen dazu beitragen, dass Prozessschutzflächen den überwiegenden Teil der streng geschützten Gebiete im Sinne der EU-Biodiversitätsstrategie ausmachen. 

Maßnahmen

abgeschlossen

in Umsetzung

geplant

2.1 Fortentwicklung von Schutzgebieten in Deutschland

geplant

geplant

2.1.1

Bis 2025 wird gemeinsam mit den Ländern ein „Aktionsplan Schutzgebiete“ aufgelegt, der Maßnahmen zur Zielerreichung, d.h. Maßnahmen zur Fortentwicklung des deutschen Schutzgebietsnetzes und zur Umsetzung der qualitativen und quantitativen Anforderungen an Schutzgebiete in Deutschland bis 2030 konkretisieren wird, darunter u.a. Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Stärkung bestehender geschützter Gebiete durch die Verbesserung der Managementqualität und -effektivität,
  • Verbesserung der Vernetzung zwischen den Schutzgebieten, und Integration in die umgebenden Landschaften unter anderem durch die Stärkung des Umgebungsschutzes,
  • Stärkung der Schutzgebiete für den natürlichen Klimaschutz und die Klimaanpassung,
  • Stärkung der Schutzgebiete durch Maßnahmen zur Wiederherstellung,
  • Erhöhung der Akzeptanz und Wertschätzung von Schutzgebieten.

Darüber hinaus werden folgende Maßnahmen ergriffen:

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

2.1.2

Bis 2025 werden für den Natürlichen Klimaschutz in Schutzgebieten KlimaManagerinnen und -Manager gefördert, die die zuständigen Naturschutzverwaltungen, bestehende Schutzgebietsverwaltungen oder andere Vor-Ort-Einrichtungen bei der Konzipierung von Plänen und Maßnahmen für den Natürlichen Klimaschutz unterstützen können.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

2.1.3

Bis 2026 werden in der Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) notwendige Renaturierungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für degradierte Ökosysteme bzw. Maßnahmen zur Resilienzsteigerung von empfindlichen Lebensräumen auch innerhalb von Schutzgebieten umgesetzt. Das ANK leistet damit auch einen Beitrag zur Erreichung von Wiederherstellungszielen auf Ebene der EU und international (siehe auch ANK-Maßnahmen 1.3, 4.1, 4.4, 5.2, 5.4).

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMFTR
geplant

geplant

2.1.4

Bis 2026 werden im Rahmen des mit den Ländern gemeinsam erarbeiteten Aktionsplans Schutzgebiete Maßnahmen aufgelegt, die einen erhöhten Anteil von Wildnis in Großschutzgebieten (Naturparke, Biodiversitätsreservate, Nationalparke etc.) zum Ziel haben.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

2.1.5

Bis 2025 werden die Schutzgebietsziele für die marinen Gebiete, inklusive 10 % strenger Schutz, sowie effektive Maßnahmen zur Zielerreichung gemäß EU-Biodiversitätsstrategie konkretisiert.

Umsetzung durch:
BMUKN

2.2 Erhaltung und Verbesserung von Natura 2000-Lebensräumen und -Arten

geplant

geplant

2.2.1

Bis 2027 werden durch eine zukünftige Änderung des Bundeswaldgesetzes solche Maßnahmen privilegiert, die dem Management von Offenland-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie dienen (wie Entbuschung).

Umsetzung durch:
BMLEH
geplant

geplant

2.2.2

Bis 2026 werden für Arten und Lebensraumtypen, die sich nach den Ergebnissen des letzten FFH- bzw. Vogelschutzberichts in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, Ursachen für den ungünstigen Erhaltungszustand sowie gezielte Maßnahmen zur Erhaltungszustandsverbesserung (einschließlich notwendiger Wiederherstellungsmaßnahmen) im Rahmen von Programmen (z.B. Artenhilfsprogrammen) und begleitende Forschung erarbeitet und etabliert. Bei den entsprechenden Maßnahmen soll geprüft werden, ob der Einsatz/die Eignung einheimischer Nutztierrassen vorrangig berücksichtigt werden kann.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

2.2.3

Bis 2027 werden für in den letzten FFH-und Vogelschutzberichten unbekannt bewertete Schutzgüter Maßnahmen zu einer Auflösung der „unbekannt“-Bewertung (z.B. Verbesserung des Monitorings, Erarbeitung geeigneter Monitoringverfahren) erarbeitet und etabliert.

Umsetzung durch:
BMUKN

2.3 Weiterentwicklung eines funktionalen Biotopverbunds

geplant

geplant

2.3.1

Bis 2025 liegt eine Aktualisierung der länderübergreifenden Lebensraumkorridore vor.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

2.3.2

Bis 2027 sind Wildnisgebiete in die Regelung zum Länderübergreifenden Biotopverbund (§ 21 Abs. 3 BNatSchG) integriert.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

2.3.3

Bis 2027 wird das Bundeskonzept Grüne Infrastruktur als wichtige fachliche Grundlage des Naturschutzes für alle raumrelevanten Planungen des Bundes und zur Unterstützung der Planungen auf Landes-, regionaler und kommunaler Ebene aktualisiert.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

2.3.4

Bis 2026 werden bestehende öffentliche Vorkaufsrechte konsequent genutzt und geprüft, inwieweit weitere Vorkaufsrechte etabliert werden können, um Flächen verfügbar zu haben.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMF
geplant

geplant

2.3.5

Bis 2026 werden im Rahmen des Aktionsplans Schutzgebiete Maßnahmen zur verbesserten Einbindung von Schutzgebieten in das Verbundsystem entwickelt (siehe auch Maßnahmen zu Ziel 2.1).

Umsetzung durch:
BMUKN

2.4 Entwicklung und Sicherung von mehr Wildnis in Deutschland

geplant

geplant

2.4.1

Bis 2025 werden die Förderprogramme für mehr Wildnis in Deutschland – der Wildnisfonds im Bundesnaturschutzfonds, das Programm KlimaWildnis des ANK (ANK 4.1) sowie die KlimaWildnisZentrale – etabliert und so ausgebaut sein, dass die Wildnisentwicklung auf allen Ebenen optimal unterstützt wird.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

2.4.2

Bis 2027 werden die rechtlichen Möglichkeiten zur Wildnisentwicklung besser ausgeschöpft sowie Neben- und Folgekosten bei Wildnis bzw. Prozessschutzgebieten verringert; u.a. durch Prüfung von Möglichkeiten einer stärkeren Verankerung des Prozessschutzgedankens in Kapitel 4 des BNatSchG und der Verringerung der Abgabenlast für Wildnisgebiete (siehe auch ANK-Maßnahme 4.2).

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMF,
BMLEH
geplant

geplant

2.4.3

Bis 2026 ist auf Bund-Länder-Ebene Klarheit geschaffen, unter welchen Bedingungen Prozessschutz als Kompensationsmaßnahme anerkannt werden kann.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMWE,
BMDS
geplant

geplant

2.4.4

Bis 2026 werden auf Bundesebene der Austausch von Fachleuten „Wildnis im Dialog“ und die Bund-Länder-Gespräche fortgeführt und verstetigt.

Umsetzung durch:
BMUKN