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Handlungsfeld 10

Küsten und Meere

Küsten und Meere sind die größten Ökosysteme der Erde. Sie beherbergen eine reiche biologische Vielfalt, binden große Mengen an Kohlenstoff, liefern Nahrung und Rohstoffe, dienen als Verkehrs- und Erholungsräume und halten Energievorräte bereit. Gleichzeitig stehen sie unter wachsendem Druck: Nähr- und Schadstoffeinträge sowie die intensive Nutzung – etwa durch Schifffahrt, Fischerei, Küstenschutz, den Ausbau erneuerbarer Energien sowie Industrie- und Hafenbauten – beeinträchtigen die biologische Vielfalt und die Ökosystemfunktionen der Küsten und Meere zunehmend negativ.

Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, ist Deutschland unter anderem auch durch zahlreiche internationale Abkommen und EU-Richtlinien wie z. B. der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie verpflichtet, die Meeresumwelt dauerhaft zu schützen. Gezielte Maßnahmen zum wirksamen, nachhaltigen Schutz der Küsten- und Meeresgebiete in deutscher Verantwortung sind zum Beispiel der Erhalt und die Wiederherstellung von Salzwiesen, Seegraswiesen und Algenwäldern in Nord- und Ostsee. Diese Maßnahmen stärken neben der Biodiversität auch die natürliche CO2-Speicherfähigkeit und Widerstandskraft der Meere. 

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Ziel

10.1

Zustand der Biodiversität an Küsten und in Meeren

Bis 2030 sind die Artenvielfalt, Lebensraum- und Landschaftsqualität an Küsten und in Meeren deutlich gestiegen und der gute Umweltzustand der Meeresgewässer gemäß Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ist erreicht. 

Ziel

10.2

Wiederherstellung von Lebensräumen an Küsten und im Meer 

Bis 2030 werden im Rahmen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur Wiederherstellungsmaßnahmen auf mindestens 20 Prozent der Meeresfläche von ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ), Küstenmeer und damit verbundenen Flusseinzugsgebieten umgesetzt und bei Maßnahmen zum Küstenschutz vorrangig auf naturbasierte Lösungen zurückgegriffen. Dies muss unter anderem von einer erheblichen Eingriffsreduzierung begleitet werden. 

Ziel

10.3

Naturverträgliche Nutzung der Meere 

Bis 2030 werden die Meeresressourcen nachhaltiger und ökosystemverträglicher genutzt, sodass die Arten und Meeresökosysteme sich in einem günstigeren ökologischen Zustand befinden. 

Maßnahmen

abgeschlossen

in Umsetzung

geplant

Marine Schutzgebiete

Die Erarbeitung einer Nationalen Meeresstrategie (NMS) der Bundesregierung ist geplant, die unter anderem auch Maßnahmen enthält zur Verbesserung des Zustands der Biodiversität an Küsten und in Meeren und der Effektivität von marinen Schutzgebieten, sowohl national als auch global. Entsprechende Maßnahmen der NMS werden zu gegebener Zeit in die NBS 2030 integriert.

in Umsetzung

in Umsetzung

10.1.1

Bis 2027 sollen Rückzugs- und Ruheräumen für Arten der Küsten und Meere zum Schutz vor anthropogenen Störungen entsprechend MSRL Umweltziel 3.1 und MSRL-Maßnahme UZ3-03 sowie den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 eingerichtet werden.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMV,
BMLEH,
BMVg,
BMWE
in Umsetzung

in Umsetzung

10.1.2

Die Bundesregierung setzt sich weiterhin aktiv für ein schnelles Inkrafttreten und eine zügige und effektive Umsetzung des UN-Hochseeschutzabkommens (engl. Biodiversity beyond national jurisdiction, BBNJ) ein und bereitet in einer Koalition mit weiteren progressiven Staaten Schutzgebietsvorschläge für die Hohe See zum Beschluss durch die BBNJ-Vertragsstaatenkonferenz vor (Bezug zu Ziel 20.1).

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMFTR
in Umsetzung

in Umsetzung

10.1.3

Bis 2027 unterstützt Deutschland ausgewählte Länder des globalen Südens bei der Erarbeitung und Einbringung von Vorschlägen für Meeresschutzgebiete auf der Hohen See und leistet damit einen Beitrag zur aktiven Teilnahme dieser Länder an der wirksamen Umsetzung des BBNJ-Abkommens.

Umsetzung durch:
BMUKN
in Umsetzung

in Umsetzung

10.1.4

Bis 2027 werden im Rahmen der Förderrichtlinie „Biodiversität des Blauen Ozeans (BBO)“ in Dialogforen mit den Stakeholdern Handlungsempfehlungen und Leitlinien für die Ausweisung von Schutzgebieten auf der Hohen See erstellt.

Umsetzung durch:
BMFTR,
BMUKN

Darüber hinaus tragen alle weiteren Maßnahmen des Handlungsfelds zur Erreichung des übergeordneten Ziels zum Schutz
der Biodiversität an Küsten und in den Meeren bei.

10.2 Wiederherstellung von Lebensräumen an Küsten und im Meer

Im Rahmen der Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans nach der EU-Wiederherstellungsverordnung werden auch Maßnahmen zur Wiederherstellung von Lebensräumen an Küsten und in Meeren entwickelt und umgesetzt, die auch Teil der geplanten Nationalen Meeresstrategie (NMS) der Bundesregierung sein werden. Entsprechende Maßnahmen der NMS werden zu gegebener Zeit in die NBS 2030 integriert. Unter anderem werden folgende Maßnahmen ergriffen:

in Umsetzung

in Umsetzung

10.2.1

Bis 2026 werden gemeinsam mit den Ländern die Entwicklung eines Wiederaufbauprogramms für Seegraswiesen, Salzwiesen und weitere Habitate zur Verbesserung der natürlichen CO2 Speicherkapazität der Meere sowie die Durchführung erster Pilotvorhaben vorangetrieben (siehe auch ANK-Handlungsfeld Meere und Küsten)

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMFTR
in Umsetzung

in Umsetzung

10.2.2

Bis 2027 werden laufende Artenhilfsprogramme weiter vorangebracht, insbesondere zur Wiederansiedlung/-herstellung bzw. zum Erhalt gefährdeter Arten und Lebensräume (z.B.europäische Auster).

Umsetzung durch:
BMUKN
abgeschlossen

abgeschlossen

10.2.3

Bis 2024 werden unmittelbar anthropogener Einflussfaktoren auf die natürliche CO2-Aufnahmefähigkeit sowie Speicherkapazitäten in Nord- und Ostsee analysiert. Die Funktion von Küstenökosystemen wie Salzgraswiesen findet im integrierten Küstenzonenmanagement Berücksichtigung.

Umsetzung durch:
BMFTR,
BMUKN
in Umsetzung

in Umsetzung

10.2.4

Bis 2027 erarbeitet die Bundesregierung in Kooperation mit den Niederlanden Konzepte und Handlungsoptionen für den Schutz und den Erhalt des Ökosystems Wattenmeer im Kontext der dreifach Ökologischen Krise (Auswirkungen des Klimawandels, der Verlust der biologischen Vielfalt und die Umweltverschmutzung).

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMFTR

Naturverträgliche Fischerei

Die Erarbeitung einer Nationalen Meeresstrategie (NMS) der Bundesregierung ist geplant, die unter anderem auch Maßnahmen
zur naturverträglichen Nutzung der Meere konkretisiert. Entsprechende Maßnahmen der NMS werden zu gegebener Zeit in die NBS 2030 integriert. Unter anderem werden folgende Maßnahmen ergriffen:

in Umsetzung

in Umsetzung

10.3.1

Bis 2025 werden die Einschränkungen der mobilen, grundberührenden Fischerei im Naturschutzgebiet „Doggerbank“ in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee (als gemeinsame Maßnahme mit NL) umgesetzt (im Wege eines delegierten Rechtsaktes der EU-Kommission).

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMLEH
in Umsetzung

in Umsetzung

10.3.2

Deutschland setzt sich dafür ein, bis 2026 ökosystemverträglichere Fangmethoden (z.B. Fischfallen, Hebereusen, wirksame Pinger) zu entwickeln und bis zur Marktreife zu fördern, um den Beifang zu reduzieren. 

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMUKN
in Umsetzung

in Umsetzung

10.3.3

Bis 2026 untersuchen die Pilotprojekte der DAM die Auswirkungen des Ausschlusses mobiler grundberührender Fischerei in der Nord- und Ostsee.

Umsetzung durch:
BMFTR,
BMLEH

Sonstige Nutzung der Küsten und Meere

in Umsetzung

in Umsetzung

10.3.4

Bis 2026 werden biologische Grenzwerte für die Wirkung von Unterwasserlärm aus zivilen Nutzungen auf relevante Arten (aus der MSRL) erarbeitet. Die Bundesregierung untersucht mittels systemischen Ansatzes die Auswirkungen von Unterwasserlärm auf das Ökosystem Meer sowie die Wirksamkeit und Effizienz zur Reduzierung von Lärmeinträgen durch alternative Möglichkeiten zu verschiedenen Schallquellen.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMFTR
in Umsetzung

in Umsetzung

10.3.5

Noch 2024 werden ein sofortiges Aktionsprogramm mit Meeresnaturschutzmaßnahmen zur Verwendung der Mittel aus der „Meeresnaturschutzkomponente“ (MNK) des „Windenergie auf See-Gesetzes“ aufgesetzt sowie durch eine Zustiftung von MNK-Mitteln an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) und die Einrichtung eines eigenen Förderbereichs Meeresnaturschutz in der DBU dauerhaft und unbefristet Mittel für Maßnahmen und Projekte bereitgestellt, um die zunehmende Belastung durch den großflächigen Offshore-Windkraft- Ausbau auf die Ökosysteme von Nord- und Ostsee zu mindern und um den Zustand der Meere und deren Resilienz insgesamt zu verbessern.

Umsetzung durch:
BMUKN
in Umsetzung

in Umsetzung

10.3.6

Bis 2027 werden weitere Auswirkungen eines möglichen zukünftigen industriellen Tiefseebergbaus von marinen mineralischen Ressourcen und die Schädigungen abyssaler Ökosysteme untersucht. Auf dieser Grundlage werden Konzepte für internationale verbindliche Regeln zum Tiefseebergbau erarbeitet.

Umsetzung durch:
BMFTR,
BMUKN
in Umsetzung

in Umsetzung

10.3.7

Bis 2027 erarbeitet die Bundesregierung Konzepte zum Management mariner Räume für eine nachhaltige Nutzung von Meeresressourcen und Ökosystemdienstleistungen unter Erhalt des guten Umweltzustandes mit Fokus auf Nord- und Ostsee.

Umsetzung durch:
BMFTR
in Umsetzung

in Umsetzung

10.3.8

Bis 2025 untersucht die Bundesregierung nachhaltige Lösungen im Küsten - und Hochwasserschutz zum Erhalt von Ökosystemleistungen sowie der Unterhaltung von Wasserstraßen vor dem Hintergrund sich verändernder klimatischer Bedingungen.

Umsetzung durch:
BMFTR

Weitere Maßnahmen, die die Offshore-Windenergie betreffen, werden unter Ziel 14.1 „Naturverträglicher Ausbau erneuerbarer Energien“ aufgegriffen.