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Handlungsfeld 21

Verantwortung für negative Auswirkungen global arbeitsteilig organisierter Wirtschaftstätigkeit

Die Folgen der globalen Wirtschaftsverflechtungen von hochindustrialisierten Ländern wie Deutschland für die Natur sind häufig noch an weit entfernten Orten zu spüren. Der An- oder Abbau von Rohstoffen ist zum Beispiel oft mit der Übernutzung oder Umwandlung natürlicher Ökosysteme in den Herkunftsländern verbunden, mit übermäßigem Verbrauch und Verschmutzung von Wasserressourcen, Überdüngung oder Umweltverschmutzung. Fertigungsprozesse und Transport können weitere Treibhausgas- und Schadstoffemissionen verursachen sowie zur Verbreitung invasiver Arten beitragen.

Deutschland trägt Verantwortung für die Folgen global arbeitsteilig organisierter Wirtschaftstätigkeit und sollte weiter aktiv daran mitwirken, Handels- und Lieferketten nachhaltiger zu gestalten – unter Achtung der Rechte und Teilhabe indigener Völker und lokaler Gemeinschaften. Gleichzeitig gilt es, positive Wirkungen zu stärken: durch bewussten Konsum, Handel mit nachhaltig produzierten Gütern und die Förderung umweltschonender Produktionsmethoden weltweit.

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Ziel

21.1

Minderung negativer Auswirkungen global arbeitsteilig organisierter Wirtschaftstätigkeit auf die Biodiversität

Bis 2030 und darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass negative Auswirkungen global arbeitsteilig organisierter Wirtschaftstätigkeit auf die Biodiversität gemindert werden. 

Ziel

21.2

Internationaler Handel und nachhaltige Nutzung von Arten

Bis 2030 wird die nachhaltige Nutzung von wild entnommenen Arten sichergestellt, indem deren Handel in die EU erfasst wird, der Vollzug des Handelsartenschutzes und die Bekämpfung des illegalen Artenhandels gestärkt werden, Maßnahmen zur Aufklärung der Konsumenten durchgeführt werden und die Nutzung der in Deutschland wildlebenden Arten auf nachhaltige Weise geschieht. 

Maßnahmen

abgeschlossen

in Umsetzung

geplant

21.1 Stärkung von Biodiversitätsaspekten in EU-Handelsabkommen

geplant

geplant

21.1.1

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Biodiversitätsaspekte in EU-Handelsabkommen angemessen berücksichtigt werden, u.a. durch

  • konsequentes Einbeziehen von Biodiversitäts-Auswirkungen im Sustainability Impact Assessment der EU KOM vor Abschluss von Handelsabkommen,
  • ehrgeizige materielle Verpflichtungen in Bezug auf Biodiversität in Freihandelsabkommen,
  • Evaluation der Auswirkungen von Handelsverträgen auf die Biodiversität nach Inkrafttreten im Rahmen von Ex-Post Evaluierungen durch die Europäische Kommission.
Umsetzung durch:
BMWE

21.1 Verbesserung der Kooperation zu Biodiversitätsaspekten auf Ebene der WTO

geplant

geplant

21.1.2

Bis 2027 und darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für eine weitere Berücksichtigung des Pariser Klimaschutzabkommens, der Globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und damit auch für den Biodiversitätsschutz in der Arbeit der Welthandelsorganisation ein.

Umsetzung durch:
BMWE
geplant

geplant

21.1.3

Bis 2026 setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass internationale Initiativen zur Reform der WTO (wie z.B. „The Trade and Environmental Sustainability Structured Discussions“, TESSD5) unterstützt werden.

Umsetzung durch:
BMWE

21.1 Beschränkung des Handels mit die Biodiversität gefährdenden Gütern sowie Einführung von Regelungen und Standards

geplant

geplant

21.1.4

Bis 2026 und darüber hinaus setzt die Bundesregierung die „Leitlinien zur Förderung von entwaldungsfreien Lieferketten von Agrarrohstoffen“ von 2020 weiterhin ambitioniert um. Insbesondere setzt sie sich für die Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte ein. Dabei unterstützt sie die in dem in der Verordnung vorgesehenen Zeitrahmen die Überprüfung des Umfangs und Auswirkungen der Verordnung in Zusammenarbeit mit Partnerländern, um die Ziele der Verordnung und einen angemessenen Ausgleich zwischen Biodiversitätsschutz, handelspolitischen Zielen und handelsrechtlichen Verpflichtungen zu erreichen.

Umsetzung durch:
BMLEH,
BMZ
geplant

geplant

21.1.5

Bis 2027 und darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass verpflichtende Produktangaben zur Herkunft biotischer Rohstoffe (insb. Holz) beim Import und Handel von Produkten etabliert und ausgebaut werden.

Umsetzung durch:
BMWE
geplant

geplant

21.1.6

Bis 2026 werden Kooperationen zur Etablierung gemeinsamer Standards zur Bemessung/ Feststellung negativer Auswirkungen auf die Biodiversität geschlossen bzw. verstärkt.

Umsetzung durch:
BMUKN

21.2 Internationaler Handel und nachhaltige Nutzung von Arten

geplant

geplant

21.2.1

Bis 2027 wird zur Eindämmung des illegalen Artenhandels ein System zum elektronischen Datenaustausch zwischen allen Artenschutzbehörden in Deutschland eingerichtet.

Umsetzung durch:
BMUKN
geplant

geplant

21.2.2

Bis 2027 wird eine Internet-Task-Force im BfN eingerichtet, die als in Deutschland zentral zuständige Fachbehörde die Ermittlungsbehörden (und ggf. Provider) bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit geschützten Arten im Internet unterstützen soll.

Umsetzung durch:
BMUKN