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Handlungsfeld 19

Verkehrsinfrastruktur und Bundesliegenschaften

Verkehrsinfrastruktur kann durch Barrieren wie Straßen, Schienen oder Stauwerke natürliche Lebensräume zerschneiden, verinseln und den Austausch und die Wechselbeziehung zwischen Arten und Lebensräumen einschränken. Zusätzlich führen Lärm, Licht und Schadstoffemissionen zu erheblichen Störungen. Fehlerhaftes Bodenmanagement, unangepasste Pflanzungen und der Transport nichtheimischer Arten können weitere Gefahren für die heimische Biodiversität darstellen. Um dem entgegenzuwirken, sind gezielte Revitalisierungs- und Vernetzungsmaßnahmen notwendig – etwa zur Wiederherstellung von Ökosystemen und zur Verbesserung der Qualität natürlicher Lebensräume.

Auch Bundesliegenschaften tragen Verantwortung: Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die biologische Vielfalt auf ihren Flächen auch zur Steigerung der Klimaresilienz vorbildlich zu erhalten und damit ihrer besonderen Verantwortung für den Naturschutz gerecht zu werden. Zu den Flächen des Bundes gehören zum Beispiel ehemals und aktiv militärisch genutzte Liegenschaften, Bundeswasserstraßen, Bundesfernstraßen sowie das Schienennetz der Deutschen Bahn und deren Begleitflächen.

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Ziel

19.1

Ökologische Durchlässigkeit von Verkehrswegen

Bis 2030 weisen neue Verkehrswege (Straße, Schiene, Wasserstraße) für alle durch den Verkehrsträger von Zerschneidung betroffenen Tier- und Pflanzenarten sowie Stoffströme eine ausreichende ökologische Durchlässigkeit auf. Bis 2030 werden für bestehende Verkehrswege prioritäre Korridore identifiziert und Maßnahmen zur Wiedervernetzung geplant (Umsetzung der Maßnahmen bis 2050). 

Ziel

19.2

Biodiversitätsschutz auf Bundesliegenschaften

Bis 2030 werden Bundesliegenschaften im Sinne des Biodiversitätsschutzes weiterentwickelt. 

Maßnahmen

abgeschlossen

in Umsetzung

geplant

19.1 Ökologische Durchlässigkeit von Verkehrswegen

geplant

geplant

19.1.1

Bis 2027 liegt eine Überarbeitung der Datengrundlagen für ein erweitertes „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ unter Einbeziehung der Schienenwege und auf Basis einer konkreten Finanzierung 2027 BMDV; BMUV vor.

Umsetzung durch:
BMDS,
BMUKN

19.2 Biodiversitätsschutz auf Bundesliegenschaften

geplant

geplant

19.2.1

Bis 2026 wird die Bewertungsmethodik des Bundes für nachhaltiges Bauen (BNB) um biodiversitätsfördernde Kriterien - u.a. naturverträgliche Beleuchtungskonzepte, Maßnahmen zum Schutz von gebäudebrütenden Arten, biodiversitätsfördernde Grünpflege von Außenanlagen und Maßnahmen zum Schutz vor Vogelkollisionen an Glasflächen - erweitert.

Umsetzung durch:
BMUKN,
BMWSB,
BMDS
geplant

geplant

19.2.2

Bis 2026 werden bei der Neuerrichtung oder Umrüstung von Beleuchtungen der Bundesliegenschaften – soweit sich die Beleuchtung nicht vermeiden lässt – nur noch biodiversitätsfreundliche Leuchtmittel und Leuchtenkonstruktionen verwendet, sofern nicht andere Gründe im Einzelfall dem entgegenstehen.

Umsetzung durch:
BMF,
BMDS