Handlungsfeld 19
Verkehrsinfrastruktur und Bundesliegenschaften
Verkehrsinfrastruktur kann durch Barrieren wie Straßen, Schienen oder Stauwerke natürliche Lebensräume zerschneiden, verinseln und den Austausch und die Wechselbeziehung zwischen Arten und Lebensräumen einschränken. Zusätzlich führen Lärm, Licht und Schadstoffemissionen zu erheblichen Störungen. Fehlerhaftes Bodenmanagement, unangepasste Pflanzungen und der Transport nichtheimischer Arten können weitere Gefahren für die heimische Biodiversität darstellen. Um dem entgegenzuwirken, sind gezielte Revitalisierungs- und Vernetzungsmaßnahmen notwendig – etwa zur Wiederherstellung von Ökosystemen und zur Verbesserung der Qualität natürlicher Lebensräume.
Auch Bundesliegenschaften tragen Verantwortung: Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die biologische Vielfalt auf ihren Flächen auch zur Steigerung der Klimaresilienz vorbildlich zu erhalten und damit ihrer besonderen Verantwortung für den Naturschutz gerecht zu werden. Zu den Flächen des Bundes gehören zum Beispiel ehemals und aktiv militärisch genutzte Liegenschaften, Bundeswasserstraßen, Bundesfernstraßen sowie das Schienennetz der Deutschen Bahn und deren Begleitflächen.

Ziel
19.1
Ökologische Durchlässigkeit von Verkehrswegen
Bis 2030 weisen neue Verkehrswege (Straße, Schiene, Wasserstraße) für alle durch den Verkehrsträger von Zerschneidung betroffenen Tier- und Pflanzenarten sowie Stoffströme eine ausreichende ökologische Durchlässigkeit auf. Bis 2030 werden für bestehende Verkehrswege prioritäre Korridore identifiziert und Maßnahmen zur Wiedervernetzung geplant (Umsetzung der Maßnahmen bis 2050).
Die Zerschneidung und die Verinselung von Lebensräumen gehören neben Freiraumverlust und Nutzungsintensivierung auch unter den Bedingungen des Klimawandels zu Wirkungen, die die biologische Vielfalt langfristig gefährden. Zerschneidungseffekte sind wesentliche, unmittelbare Beeinträchtigungen, die von Verkehrswegen mit linearen Infrastrukturen ausgehen. Im bestehenden Verkehrsnetz oder bei dessen Ausbau ist die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von ökologischen Korridoren quer, längs und vertikal zum Verkehrsträger deutschlandweit, grenzübergreifend sowie dauerhaft anzustreben; dies gilt in besonderem Maße bei gebündelten Verkehrstrassen (z.B. Bahn und Straße). In diesem Sinne sind die Verfahren und Bewertungsmethoden der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes weiterzuentwickeln.
Bundesprogramm Wiedervernetzung
Das Bundeskabinett hat 2012 das Bundesprogramm Wiedervernetzung beschlossen. Ziel des Bundesprogramms ist es, die durch das überörtliche Straßennetz zerschnittenen national bedeutsamen Lebensraumkorridore für Tiere und Pflanzen wieder miteinander zu verbinden (Wiedervernetzung). Die Zerschneidung von Lebensräumen durch Verkehrsinfrastruktur sowie die zunehmende Verkehrsdichte haben teilweise zu einer Verinselung und qualitativen Verschlechterung noch vorhandener Lebensräume für Tiere und Pflanzen geführt. Darüber hinaus kann die Barrierewirkung von Straßen sowohl den Austausch innerhalb und zwischen Populationen als auch die Besiedlung neuer Lebensräume beeinträchtigen. Wildunfälle, die auch gefährlich für Verkehrsteilnehmende sind, können Populationen von gefährdeten Tierarten beeinträchtigen. Der Bau von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen (z.B. Grünbrücken) an Straßen und die Berücksichtigung von Lebensraumkorridoren bei der zukünftigen Verkehrswegeplanung tragen zur Erhaltung der Durchlässigkeit der Landschaft bei und schützen und erhalten damit auf diesem Wege die biologische Vielfalt. Neben dem Aktionsfeld Straßenbau enthält das Bundesprogramm Wiedervernetzung auch die Aktionsfelder Naturschutz und Landschaftspflege sowie räumliche Gesamtplanung. Für die Sicherung der prioritären Wiedervernetzungsabschnitte ist ein Zusammenspiel aller drei Fachbereiche (z.B. auch durch naturschutzfachliche Maßnahmen im Hinterland sowie die planerische Sicherung der Lebensraumkorridore) erforderlich.
Ziel
19.2
Biodiversitätsschutz auf Bundesliegenschaften
Bis 2030 werden Bundesliegenschaften im Sinne des Biodiversitätsschutzes weiterentwickelt.
Die Bundesregierung hat sich mit der „Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes“ (StrÖff) das Ziel gesetzt, die biologische Vielfalt auf seinen Flächen auch zur Steigerung der Klimaresilienz vorbildlich zu erhalten und damit ihrer besonderen Verantwortung für den Naturschutz gerecht zu werden. Zu den Flächen des Bundes gehören zum Beispiel ehemals und aktiv militärisch genutzte Liegenschaften Bundeswasserstraßen, Bundesfernstraßen sowie das Schienennetz der Deutschen Bahn und deren Begleitflächen.
Das Nationale Naturerbe (NNE)
Das Nationale Naturerbe ist eine einzigartige Naturschutzinitiative des Bundes. Die Bundesregierung verzichtet seit 2005 auf den Verkauf ausgewählter, wertvoller Naturflächen im Bundeseigentum und gibt sie stattdessen in die Hände der Länder, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt sowie Naturschutzverbände und -stiftungen, die künftig für die Pflege und Entwicklung der Flächen zum Schutze der Natur verantwortlich sind. Auf einem Teil der Naturerbeflächen übernimmt der Bund selbst die Naturschutzaufgaben. Das Nationale Naturerbe umfasst derzeit rund 164.000 Hektar. Zum Nationalen Naturerbe zählen ehemals militärisch genutzte Gebiete, Flächen entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze („Grünes Band“), Flächen aus dem DDR-Volksvermögen und stillgelegte Braunkohletagebaue in Ostdeutschland. Die Flächen des Nationalen Naturerbes sind dauerhaft der Natur gewidmet und werden als natürliches Erbe für künftige Generationen erhalten. Hierzu müssen auf den Flächen strenge Naturschutzstandards eingehalten und umgesetzt werden. Viele dieser Flächen weisen heute eine hohe Artenvielfalt auf.
Die Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes (StrÖff)
Die 2016 von der Bundesregierung beschlossene Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes (StrÖff) dient dazu, die Ziele der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) von 2007 auf Bundesflächen umzusetzen. Sie erfüllt damit eine Vorbildfunktion und umfasst Maßnahmen, mit denen die verschiedenen zuständigen Stellen des Bundes die Biodiversität heute und in den kommenden Jahren schützen, erhalten und fördern sollen. Die StrÖff gilt für alle Flächen des Bundes. Zu Projekten von nationaler Bedeutung zählen unter anderem das „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ oder das „Bundesprogramm Blaues Band Deutschland“.
Maßnahmen
abgeschlossen
in Umsetzung
geplant
19.1 Ökologische Durchlässigkeit von Verkehrswegen
geplant
19.1.1
Bis 2027 liegt eine Überarbeitung der Datengrundlagen für ein erweitertes „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ unter Einbeziehung der Schienenwege und auf Basis einer konkreten Finanzierung 2027 BMDV; BMUV vor.
19.2 Biodiversitätsschutz auf Bundesliegenschaften
geplant
19.2.1
Bis 2026 wird die Bewertungsmethodik des Bundes für nachhaltiges Bauen (BNB) um biodiversitätsfördernde Kriterien - u.a. naturverträgliche Beleuchtungskonzepte, Maßnahmen zum Schutz von gebäudebrütenden Arten, biodiversitätsfördernde Grünpflege von Außenanlagen und Maßnahmen zum Schutz vor Vogelkollisionen an Glasflächen - erweitert.
geplant
19.2.2
Bis 2026 werden bei der Neuerrichtung oder Umrüstung von Beleuchtungen der Bundesliegenschaften – soweit sich die Beleuchtung nicht vermeiden lässt – nur noch biodiversitätsfreundliche Leuchtmittel und Leuchtenkonstruktionen verwendet, sofern nicht andere Gründe im Einzelfall dem entgegenstehen.