Handlungsfeld 7
Wälder
Wälder beherbergen einen großen Teil der biologischen Vielfalt, sie sind Klimaschützer und ein wertvoller Natur- und Erholungsraum für uns Menschen. Natürlicherweise wäre Deutschland zu mehr als 90 % bewaldet – doch durch jahrhundertelange Nutzung schrumpfte der Waldanteil zeitweise auf rund 10 %. Erst durch ein wachsendes gesellschaftliches Bewusstsein und forstliche Maßnahmen zur Waldmehrung liegt er heute wieder bei über 32 %.
Besonders vor dem Hintergrund des Klimawandels gewinnt der Erhalt und die Wiederherstellung von Wäldern immer mehr an Bedeutung, doch Dürren, Windwürfe, Waldbrände und Insektenkalamitäten setzen den Wäldern zu. Damit Wälder dauerhaft als Hotspots der biologischen Vielfalt und Senken von Treibhausgasen fungieren können, müssen schädliche Einflüsse reduziert, geschädigte Waldflächen wiederhergestellt und naturferne zu naturnahen, strukturreichen und resilienten Wäldern umgebaut werden. Waldmehrung kann darüber hinaus dazu beitragen, die Speicher- und Senkenfunktion von Wäldern zu erhöhen. Wälder mit natürlicher Waldentwicklung fördern die Funktions- und Anpassungsfähigkeit und sind zudem wichtige Lernorte für die zukünftige Behandlung und Entwicklung der Wälder.

Ziel
7.1
Zustand der Biodiversität in Wäldern
Bis 2030 sind die Artenvielfalt und Landschaftsqualität in Wäldern deutlich gestiegen und haben einen verbesserten Zustand erreicht. Bis 2050 hat sich auch die Naturnähe der Wälder deutlich verbessert.
Die Bundeswaldinventur aus dem Jahr 2023 weist 14 % der Wälder in Deutschland als kulturbestimmt, 7% als kulturbetont, 41% als bedingt naturnah, 22% als naturnah und 15% als sehr naturnah aus. Die Naturnähe der Baumarten-Zusammensetzung in der Hauptbestockung hat sich im Vergleich zur letzten Inventur geringfügig zu mehr Naturnähe verändert. Um Wälder zu erhalten, damit sie dauerhaft als Hotspots der biologischen Vielfalt zur Verfügung stehen und wieder als Senken von Treibhausgasen fungieren können, müssen zum einen schädliche Einflussfaktoren reduziert, eigendynamische Sukzessionsprozesse gefördert und geschädigte Waldflächen wiederhergestellt werden. Darüber hinaus sollen naturferne Wälder zu naturnahen, strukturreichen und klimaresilienten Wäldern mit überwiegend standortheimischen, an den Klimawandel angepassten Baumarten, umgebaut werden. Das hier verfolgte Leitbild eines naturnahen Waldes wird allgemein als widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel angesehen, verbessert den Wasserhaushalt in der Landschaft und ist, bezogen auf den Erhalt der Biodiversität, ein besserer Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Darüber hinaus können historische Waldbewirtschaftungsformen, wie Nieder-, Mittel- und Hutewälder, einen Beitrag zum Schutz der Biodiversität leisten und sollten, wo möglich und sinnvoll, erhalten und gefördert werden.
Ziel
7.2
Anpassung der Wälder an den Klimawandel
Bis 2030 wird im Rahmen der Bewirtschaftung die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit der Wälder im Hinblick auf die Auswirkungen des Klimawandels verbessert, indem die waldtypische Biodiversität erhalten und gefördert wird.
Die kalamitätsbedingten Waldschäden seit 2018 machen deutlich, dass ein erheblicher Anteil des heutigen Waldes nicht ausreichend an die Auswirkungen des Klimawandels angepasst ist. Hiervon sind vor allem Wälder mit einer nicht dem Standort angepassten Baumartenzusammensetzung betroffen. Die Anstrengungen, die Wälder dahingehend zu entwickeln, dass sie unter anderem Änderungen der standörtlichen Bedingungen durch den Klimawandel überstehen, langfristig wieder als Treibhausgassenke dienen, Lebensraum für viele auf den Wald angewiesene Tier- und Pflanzenarten bleiben und den nachwachsenden Rohstoff Holz bereitstellen können, müssen fortgesetzt und intensiviert werden. Hierfür ist es wichtig, klimaempfindliche Wälder zu strukturreichen, klimaresilienten Mischwäldern mit überwiegend standortheimischen Baumarten zu entwickeln, um so das Risiko großflächiger Kalamitäten in Folge von Störungsereignissen wie Dürren, Windwürfen, Waldbränden und Insektenkalamitäten zu reduzieren. Naturverjüngung bzw. Saat oder Pflanzung soll ohne besondere Schutzmaßnahmen möglich sein. Von großer Bedeutung für die Anpassung der Wälder an die Auswirkungen des Klimawandels ist darüber hinaus die Vermeidung der Fragmentierung von Waldflächen sowie die Wiederherstellung und der Erhalt intakter Landschaftswasserhaushalte, beispielsweise durch Maßnahmen zur Stärkung des Wasserrückhalts im Wald, zum Schutz der Waldböden und die Renaturierung von Gewässerabschnitten, Waldmooren und anderen feuchten Waldbiotopen (siehe auch Ziele Ziel 3.1 Wiederherstellung von Ökosystemen, Ziel 4.1: Erhaltung gesunder Böden und Handlungsfeld 9). Weiterhin ist der Biotopverbund in den Blick zu nehmen, um den genetischen Austausch zwischen Populationen sowie die Anpassung von Verbreitungsgebieten waldtypischer Arten an den Klimawandel zu unterstützen (siehe auch Ziel 2.3: Weiterentwicklung eines funktionalen Biotopverbunds, Ziel 19.1: Ökologische Durchlässigkeit von Verkehrswegen). Auch natürliche Wiederbewaldung von Offenlandschaften und natürliche Waldentwicklung (siehe auch Ziel 7.4: Natürliche Waldentwicklung) können einen wichtigen Beitrag zur Anpassung leisten.
Ziel
7.3
Mehrung der Waldfläche
Bis 2030 hat sich die Waldfläche in Deutschland durch die Neuanlage bzw. Entwicklungsförderung von klimastabilen, naturnahen Wäldern um 10.000 Hektar vergrößert, wobei die Umwandlung von naturschutzfachlich wertvollem Offenland ausgeschlossen ist.
Waldmehrung kann dazu beitragen, die Speicher- und Senkenfunktion von Wäldern langfristig zu erhöhen und schafft bei Einhaltung biodiversitätsfördernder Vorgaben während der Erstaufforstungen Synergien zwischen dem Klima- und Biodiversitätsschutz. Werden insbesondere Regionen mit geringem Waldanteil in den Blick genommen, kann darüber hinaus die Biotopvernetzung (siehe auch Ziel 2.3: Weiterentwicklung eines funktionalen Biotopverbunds , Ziel 8.2: Zunahme von Landschafts- und Strukturelementen , Ziel 19.1: Ökologische Durchlässigkeit von Verkehrswegen ) verbessert werden. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, werden im ANK zeitnah, in Ergänzung der GAK-Fördermaßnahme Erstaufforstung, ein Förderprogramm zur Mehrung der Waldfläche ausgebracht.
Ziel
7.4
Natürliche Waldentwicklung (NWE 5)
Bis 2030 beträgt der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung (NWE) mindestens 5 % der Waldfläche Deutschlands bzw. 10 % der Waldfläche im öffentlichen Eigentum.
Lässt man in Wäldern eine natürliche Entwicklung weitgehend frei von Eingriffen durch den Menschen zu, stellt sich in der Regel eine standorttypische Arten- und Strukturvielfalt ein, wodurch die Funktions- und Anpassungsfähigkeit u.a. an den Klimawandel steigen kann. Wälder mit natürlicher Entwicklung (NWE) können schon jetzt als Lernorte für die zukünftige Behandlung und Entwicklung der Wälder dienen. Zum angestrebten Flächenanteil von Wäldern mit natürlicher Waldentwicklung tragen sowohl Schutzgebiete als auch Flächen außerhalb von Schutzgebieten bei. Wesentlich dabei ist, dass die natürliche Entwicklung auf den Flächen dauerhaft rechtlich gesichert ist.
Maßnahmen
abgeschlossen
in Umsetzung
geplant
7.1 Naturnahe Waldwirtschaft
geplant
7.1.1
Bis 2027 werden die jährlich durch Wiederherstellung bzw. Naturverjüngung und Waldumbau von naturfernen Forsten neu geschaffen Flächenanteile naturnaher, strukturreicher und klimaresilienter Wälder erhöht. (siehe auch ANK-Maßnahme 5.2).
7.1 Vorbildfunktion der Staatswälder
geplant
7.1.2
Bis 2027 werden gemeinsam mit den Ländern Voraussetzungen verbessert, die die Stärkung der Vorbildfunktion der Staatswälder hin zu einer naturnahen, klimaresilienten und nachhaltigen Bewirtschaftung zum Ziel hat: darunter z.B. die Entwicklung von Leitlinien einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung, ein Einschlagstopp in alten naturnahen Buchenwälder und die Erhöhung geeigneter Totholzvorräte.
7.1 Biodiversitätsmonitoring im Wald
geplant
7.1.3
Bis 2025 wird in Ergänzung zu bestehenden Erfassungen einzelner Artengruppen ein Konzept für ein Nationales Biodiversitätsmonitoring im Wald (NaBioWald) vorgelegt werden.
geplant
7.1.4
Bis 2027 wird im Rahmen des Forschungsprojekts SURVEY die beispielhafte Demonstration und Erprobung eines überregionalen Waldreallabors vorangetrieben und damit ein nachhaltiger Impuls für die Forschung im Sinne eines optimierten Klima- und Biodiversitätsschutzes in den Wäldern geleistet.
7.2 Anpassung der Wälder an den Klimawandel
geplant
7.2.1
Bis 2025 wird zusammen mit den Ländern ein langfristiger Ansatz entwickelt, der über die bisherigen Zertifizierungssysteme hinausgehende Anforderungen an zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen adressiert, die mit Vorgaben des EU CRCF (EU Zertifizierungsrahmen für Kohlenstoffentnahme) kompatibel sind, diese honoriert und die Waldbesitzer dadurch in die Lage versetzt, ihre Wälder naturnah klimaresilient weiterzuentwickeln und, wenn nötig, umzubauen oder Neu- und Wiederbewaldung zu unterstützen (siehe auch ANK-Maßnahme 5.3).
geplant
7.2.2
Bis 2027 werden die Voraussetzungen verbessert (bspw. über Dialogforen, Bund-Länder- Austausche) damit Haupt- und Nebenbaumarten ohne Schutzmaßnahmen (Zäune Einzelschutz) etabliert werden können.
geplant
7.2.3
Bis 2027 werden im Rahmen der Förderbekanntmachung „Regionale Innovationsgruppen für eine klimaschützende Wald- und Holzwirtschaft (REGULUS)“ in interdisziplinär aufgestellten Verbundprojekten konkrete Lösungskonzepte und Handlungsansätze für nachhaltige Waldwirtschaft und Holzverwendung erarbeitet.
7.3 Mehrung der Waldfläche
geplant
7.3.1
Bis 2026 werden gemeinsam mit den Ländern Flächen zur Neuanlage von Waldflächen im Rahmen eines länderübergreifenden Gesamtkonzeptes zum Waldbiotopverbund, vor allem nach biodiversitätsfördernden Vorgaben, wie der EU Leitlinien zur biodiversitätsfreundlichen Erst- und Wiederaufforstung identifiziert. (siehe auch ANK-Maßnahme 5.1).
7.4 Natürliche Waldentwicklung (NWE 5)
geplant
7.4.1
Bis 2025 erfolgt ein Einschlagsstopp in alten naturnahen Buchenwäldern auf den Flächen des Bundes (siehe auch ANK-Maßnahme 5.4).
geplant
7.4.2
Bis 2026 werden Finanzierungsmöglichkeiten zur Ausweitung dauerhafter und temporärer Einschlagstopps auf Flächen weiterer Besitzarten geprüft und wo möglich umgesetzt (siehe auch ANK-Maßnahmen 4.1, 5.3 und 5.4)
geplant
7.4.3
Bis 2026 wird das Engagement zum Schutz alter Buchenwälder gestärkt, u.a. durch die Unterstützung der Einrichtung eines Koordinierungsbüros für das internationale Netzwerk UNESCO Weltnaturerbe „Buchenwälder“, mit dem Ziel der Sicherung bestehender und Identifikation zusätzlicher Flächen in den beteiligten Ländern.
geplant
7.4.4
Bis 2026 wird die Naturwaldforschung der Länder - mit Blick auf ein bundesweites Biodiversitäts- und Kohlenstoffmonitoring –fortgesetzt.