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NBS 2030

Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030

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Warum brauchen wir die NBS 2030?

Frank Barsch

Die biologische Vielfalt – also die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften – bildet die Grundlage unseres Lebens. Neben ihrem eigenen, unschätzbaren Wert sichert sie auch unsere Lebensqualität. Wir sind angewiesen auf Pflanzen, die Sauerstoff zum Atmen produzieren, auf Moore und Flussauen, die das Wasser in der Landschaft halten und unsere Versorgung mit Trinkwasser sichern. Wir sind angewiesen auf Wälder und Parks, die uns bei großer Hitze Abkühlung verschaffen und auf fruchtbare Böden mit Würmern, Insekten und Kleinstlebewesen, die es uns ermöglichen, Nahrung anzubauen.

Natur und Umwelt sind auch die Grundlage für eine erfolgreiche Wirtschaft. Unsere Wirtschaft greift täglich auf natürliche Baustoffe und viele weitere Rohstoffe zu. Ohne diese und viele andere essenzielle Ökosystemleistungen der Natur könnten wir Menschen weder existieren noch produzieren. Laut einer Studie der Europäischen Zentralbank sind über 70 Prozent der Unternehmen in der Eurozone von Leistungen gesunder Ökosysteme abhängig. Auch das Weltwirtschaftsforum zählt den drohenden Verlust der biologischen Vielfalt zu den größten ökonomischen Risiken.

Daher ist es an uns, die Natur und ihre biologische Vielfalt zu bewahren und zu schützen, damit auch unsere Zukunft gesichert ist. Seit Jahrzehnten ergreift Deutschland erfolgreiche Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Natur. Dazu gehört unter anderem das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000, der Schutz gefährdeter Arten und die Regelung von Ausgleich und Ersatz bei Eingriffen in die Natur bei allen größeren Baumaßnahmen. Gleichzeitig fördern wir wichtige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur, z. B. durch den Bundesnaturschutzfonds und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz. Wir konnten die Trends in einigen Bereichen stoppen und sogar ins Positive wenden. Das zeigt: Naturschutz wirkt!

Doch die biologische Vielfalt ist weltweit und auch in Deutschland weiterhin gefährdet, denn neben den bereits länger existierenden Ursachen für ihre Gefährdung, wie z. B. der Landnutzungswandel, die Umweltverschmutzung und nicht nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, kamen in den letzten Jahren viele neue Belastungsfaktoren hinzu. Hierunter fallen unter anderem die Klimaerhitzung, die zunehmende Verschmutzung der Natur, z. B. durch Plastik oder Pestizide, und der ohnehin schon hohe Nutzungsdruck auf Flächen, z. B. für den Städtebau und den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen und um unsere Natur auch in Zukunft zu schützen, brauchen wir angepasste Instrumente, die die Weichen für einen wirksamen, resilienten und effektiven Naturschutz stellen.

Die NBS 2030

Angesichts dieser Dynamiken hat die Bundesregierung die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) als zentrale Dachstrategie verabschiedet. Sie legt konkrete Ziele und Maßnahmen für den Schutz, die Wiederherstellung und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität fest. Die Strategie ist zugleich ein Instrument zur Umsetzung internationaler Vereinbarungen – insbesondere des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (GBF) und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030.

Thomas Bosecke

Die Vision 2050 der NBS 2030

„Bis zum Jahr 2050 leben wir im Einklang mit unserer Natur, indem die biologische Vielfalt um ihrer selbst willen sowie als Grundlage für das Wohlergehen aller Menschen, als Zukunftsvorsorge und in Verpflichtung gegenüber künftigen Generationen wertgeschätzt, erhalten, wiederhergestellt und nachhaltig genutzt wird.“

Diese Vision ist unmittelbar an das Leitbild des GBF gekoppelt. Sie betont, dass Biodiversität nicht nur ein naturschutzfachliches Ziel ist, sondern ein übergreifendes Thema und Fundament mit hoher Relevanz für gesellschaftliche Resilienz, Gesundheit und Wohlstand. Die NBS 2030 verfolgt daher einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz, der die unterschiedlichen Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden, verschiedene Akteurinnen und Akteure und die Zivilgesellschaft einbindet.

Aufbau und Handlungsfelder

Die NBS 2030 umfasst 21 Handlungsfelder für den Schutz, die Wiederherstellung und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Sie reichen von Maßnahmen zum Artenschutz über den Erhalt und die Entwicklung unterschiedlichster Lebensräume – wie Moore, Wälder oder städtische Grünflächen – bis hin zur Integration von Biodiversität in Bereiche wie Landwirtschaft, Verkehr, Wirtschaft, Forschung und Bildung.

Insgesamt wurden 64 konkrete Ziele bis 2030 sowie – für einige Bereiche – zusätzlich Zielhorizonte bis 2050 definiert. Den Zielen sind überprüfbare Indikatoren zugeordnet, die eine systematische Messung von Fortschritten ermöglichen. Die Strategie schafft damit einen transparenten Rahmen für Politikgestaltung, Umsetzung und Erfolgskontrolle.

Umsetzung und Aktionspläne

Karin Jähne

Die praktische Umsetzung der NBS 2030 erfolgt über zwei aufeinander aufbauende Aktionspläne. Der erste Aktionsplan (2024–2027) definiert konkrete Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes, die mit einem klaren Zeitrahmen versehen sind. 2027 wird eine Zwischenbilanz gezogen, auf deren Grundlage der zweite Aktionsplan (2027–2030) erarbeitet werden wird. Beide Pläne bilden den operativen Kern der Strategie.

Eine NBS-Geschäftsstelle unterstützt die Umsetzung durch Dialog- und Vernetzungsaktivitäten, dokumentiert den Fortschritt bei der Zielerreichung und bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Fortschrittskontrolle

Die Überprüfung der Umsetzung der NBS 2030 baut auf zwei Säulen auf. Zum einen werden über ein Set an Indikatoren und Messgrößen quantitative Aussagen zur Zielerreichung ermöglicht und kontinuierlich weiterentwickelt. Zum anderen wird der Umsetzungsstand der Maßnahmen über eine jährliche Abfrage bei den federführenden Ressorts dokumentiert. Beide Ebenen bilden die Grundlage für die Zwischenbilanz 2027 und die Erarbeitung der erforderlichen Nachschärfungen und neuen Maßnahmen des 2. Aktionsplans.

Internationaler und europäischer Bezug

Tanja Leipold: COP 15 - Kunming-Montreal 2022

Die NBS 2030 steht in engem Zusammenhang mit internationalen Vereinbarungen und europäischen Strategien zur biologischen Vielfalt. Sie setzt den Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal (GBF), der im Dezember 2022 im Rahmen der 15. Vertragsstaatenkonferenz der CBD verabschiedet wurde, für Deutschland um. Dieser neue globale Rahmen umfasst ambitionierte Ziele sowie verbindliche Mechanismen zur Umsetzung, Fortschrittskontrolle und Finanzierung.

Darüber hinaus ist die NBS 2030 eng mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und ihren Zielen verknüpft. Auch weitere internationale Vereinbarungen wie die Agenda 2030 mit ihren Nachhaltigkeitszielen oder das Pariser Klimaschutzabkommen werden durch die Integration der entsprechenden nationalen Strategien berücksichtigt. 

Dialog und Kommunikation

Ein zentrales Anliegen der NBS 2030 ist es, den Dialog zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren zu stärken. Ein begleitender Kommunikationsprozess soll die Umsetzung fachlich flankieren, Akzeptanz schaffen und Beteiligung sowie Austausch fördern. Dazu werden bewährte Formate wie die Länder-, Verbände- und Jugendforen sowie das Forum für Unternehmen für Biologische Vielfalt (UBi) weitergeführt und um neue Akteursgruppen wie Wissenschaft und Landnutzende erweitert. Diese Webseite fungiert als zentrale Plattform für Information, Beteiligung und Vernetzung. (Dialogforen zur NBS)

Ziel ist es, das Bewusstsein für die Bedeutung biologischer Vielfalt zu stärken und individuelles wie institutionelles Handeln zu fördern. Die Kommunikation wird zielgruppenspezifisch ausgebaut und um neue Formate erweitert.

Broschüren und Materialien

Die zentralen Inhalte der Strategie und ihrer Umsetzungsschritte stehen als digitale Broschüren zur Verfügung. 

Strategie NBS 2030

Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030
Beschluss des Bundeskabinetts vom 18. Dezember 2024

Aktionsplan NBS 2030

Zeitraum 2024 - 2027
Beschluss des Bundeskabinetts vom 18. Dezember 2024