Hamburg

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat anstelle einer Biodiversitätsstrategie den ‚Vertrag für Hamburgs Stadtgrün‘: Er umfasst quantitative und qualitative Ziele zum Erhalt von Hamburgs Grün und Hamburgs Natur und wurde 2021 im Rahmen eines bürgerschaftlichen Ersuchens als Einigung zwischen der Hamburgischen Bürgerschaft und dem NABU als Initiator der Volksinitiative ‚Hamburgs Grün erhalten‘ beschlossen. Der Vertragsschluss erfolgte zwischen dem Senat und 22 Partnern der hamburgischen Verwaltung.
Der ‚Vertrag für Hamburgs Stadtgrün‘ beinhaltet u. a. deutschlandweit erstmalig so fixierte Flächenziele für Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete und Biotopverbund. Auch zur Aufwertung der Naturqualität werden quantifizierbare Ziele formuliert, Strukturen geschaffen und dauerhaft finanziert.
Flächenziele nahezu erreicht
Der ‚Vertrag für Hamburgs Stadtgrün‘ umfasst drei Flächenziele für Hamburg: mindestens 10 Prozent des hamburgischen Staatsgebietes sollen als Naturschutzgebiete (NSG) aus-gewiesen sein, 18,5 Prozent als Landschaftsschutzgebiete (LSG) und 23,2 % für den Biotopverbund. Für LSG und Biotopverbund sind die Ziele seit 2019 erreicht, für NSG absehbar ab 2025.
Die qualitativen Ziele sind u.a.: Innerhalb von NSGs soll der Biotopwert auf 50 Prozent der Fläche innerhalb von zehn Jahren um einen Punkt (Skala 0-9) steigen. Außerhalb von NSGs soll der Biotopwert sich im Durchschnitt generell positiv entwickelt. Zudem sollen von den 25 in Hamburg existierenden FFH-Lebensraumtypen mindestens 11 in einen guten Zustand versetzt werden. Aktuell lassen sich für all diese Indikatoren erste positive Tendenzen beobachten.
Über die Umsetzung des Vertrages und die Indikatoren wird jährlich gegenüber der hamburgischen Bürgerschaft berichtet.
Aktivitäten zur Umsetzung der Strategie
Projekt Grünlandaufwertung
Das Naturschutzgebiet Duvenstedter Brook verfügt über ausgedehnte Grünlandflächen. Im Laufe der letzten Jahrzehnte sind in diesen viele Blühpflanzenarten verschwunden und Gräser an ihre Stelle getreten. Mit Mitteln aus der Einigung des „Vertrags für Hamburgs Stadtgrün“ konnten nun die Flächen intensiv untersucht werden und standortangepasstes Saatgut von Blühpflanzen ausgebracht werden. Darüber hinaus wurde die Pflege der Flächen verbessert, so dass mittlerweile erste Erfolge sichtbar werden.
Kiebitz-Büro Hamburg
In Hamburg brüten etwa 80 Prozent der Kiebitze auf Acker. Um sie besser zu schützen, gibt es seit 2024 das Kiebitz-Büro von BUND und Nabu. Es werden „Kiebitzinseln“ im Acker stehen gelassen, auf denen der Kiebitz in Ruhe brüten kann. Die Teilnahme ist freiwillig und die Landwirte erhalten dafür eine Ausgleichszahlung von der Umweltbehörde.
Nachsteuerung Kompensationsflächen
Zur Gewährleistung der Wirksamkeit festgesetzter Ausgleichsmaßnahmen und Sicherung des Biotopwertes erfolgt eine regelmäßige Kontrolle: Alle fünf Jahre wird systematisch geprüft, ob die Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt wurden und sich die Flächen entsprechend der Zielsetzungen entwickeln. Bei Defiziten wird gezielt nachgesteuert und dies auf städtischen Flächen auch eigenständig durch die Umweltbehörde umgesetzt.