Baden-Württemberg

Mit der Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes am 31. Juli 2020 geht das Land Baden-Württemberg einen neuen Weg für einen ausgewogenen Artenschutz – sowohl zur Stärkung der biologische Vielfalt als auch der zu ihrem Erhalt unverzichtbaren bäuerlichen Landwirtschaft im Land.
Das Gesetz gibt in Baden-Württemberg Leitplanken und konkrete Ziele für die dringlichsten Handlungsfelder des Naturschutzes v. a. in Zusammenhang mit der Landnutzung vor.
Das Land Baden-Württemberg verpflichtet sich zum Erhalt der biologi-chen Vielfalt und hat deshalb bereits 2017 ein ressortübergreifendes Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt aufgelegt. Umgesetzt wird es durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energie-wirtschaft, das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Ministerium für Verkehr. Mit Mitteln von ca. 15 Mio. Euro jährlich wurden bisher über 160 Einzelprojekte aus den beteiligten Ressorts umgesetzt sowie ein landesweites Artenmonitoring initiiert.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat einen Strategiedialog Landwirtschaft (SDL) erarbeitet. Zentrale Ziele des SDL waren u.a. die kleinstrukturierte, bäuerliche Landwirtschaft in Baden-Württemberg zu erhalten und die biologische Vielfalt in der Kulturlandschaft zu stärken
114 Vertreterinnen und Vertreter aus 74 Verbänden, Institutionen, Organisationen, Verbänden etc. haben konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet. Das Land Baden-Württemberg stellt zusätzlich 143 Mio. Euro für die Umsetzung des SDL in den nächsten Jahren bereit.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg informiert auf seine Webseite über seine Programme und Aktivitäten für den Schutz der Natur.