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Ihre Expertise für den Nationalen Wiederherstellungsplan
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) setzt erstmals verbindliche Ziele für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in Europa. Dazu gehören unter anderem die Wiederherstellung degradierter Lebensräume an Land und im Meer, die Verbesserung des Zustands von Mooren, Wäldern und Agrarökosystemen sowie Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt auch in urbanen Räumen. Gleichzeitig sollen die Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz beitragen, etwa durch die Wiedervernässung von Mooren oder die Stärkung natürlicher Kohlenstoffspeicher.
Online-Beteiligung gestartet
Die Zielsetzungen stehen in engem Zusammenhang mit der Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030 (NBS 2030). Die Strategie formuliert konkrete nationale Ziele, beispielsweise zur Verbesserung des Zustands von Ökosystemen, zur Vernetzung von Lebensräumen, zur Reduktion von Belastungen wie Nährstoffeinträgen sowie zur Stärkung naturbasierter Lösungen. Viele der in der NBS 2030 verankerten Maßnahmen, etwa im Bereich Moorschutz, Auenentwicklung, Waldumbau oder biodiversitätsfördernde Landwirtschaft, leisten zugleich einen direkten Beitrag zur Umsetzung der Ziele der W-VO.
Der Nationale Wiederherstellungsplan (NWP) führt diese beiden Ebenen zusammen: Er konkretisiert, wie die europäischen Vorgaben in Deutschland umgesetzt werden und baut dabei auf bestehenden Zielen und Maßnahmen der NBS 2030 auf. Damit ist er ein zentrales Instrument, um strategische Zielsetzungen in konkrete, räumlich und zeitlich definierte Maßnahmen zu überführen.
Nationaler Wiederherstellungsplan
Jetzt beteiligen
Aktuell befindet sich der NWP in der Entwurfsphase. Im Rahmen der Onlinebeteiligung können Sie den ersten Entwurf des Wiederherstellungsplans einsehen und direkt kommentieren. Bringen Sie Ihre Expertise ein und gestalten Sie aktiv mit, wie zentrale Ziele des Biodiversitätsschutzes in Deutschland konkret umgesetzt werden.