Öffentlichkeitsbeteiligung zur Wiederherstellung der Natur gestartet
Das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) laden dazu ein, den „Nationalen Wiederherstellungsplan“ aktiv mitzugestalten. Auf einer neuen Online-Plattform können bis zum 3. Oktober 2025 Hinweise und Ideen eingebracht werden.


Wie lassen sich Wälder, Flüsse, Moore und städtische Grünflächen wieder in einen guten Zustand bringen? Diese Frage steht im Zentrum der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Um dafür einen wirksamen „Nationalen Wiederherstellungsplan“ zu entwickeln, laden das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zur aktiven Beteiligung ein.
Vom 1. September bis zum 3. Oktober 2025 können Bürgerinnen und Bürger, Verbände und weitere Interessierte ihre Ideen und Hinweise auf der Beteiligungsplattform einbringen.
Diese Beteiligungsformate gibt es:
- Umfrage – für allgemeine Wahrnehmungen, Erwartungen und Informationsbedarfe
- Fachspezifische Beteiligung – für Einschätzungen und Vorschläge zu Themen wie Wälder, Meere, Flüsse und Auen, Landwirtschaft oder Natur in der Stadt
- Ideen-Pinnwand – für positive Beispiele, Forschungsergebnisse oder Praxisvorschläge zur Wiederherstellung der Natur
Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bis zum 1. September 2026 einen „Nationalen Wiederherstellungsplan“ vorzulegen – so auch Deutschland. Gesunde Wälder, sauberes Wasser, intakte Böden und grüne Städte tragen nicht nur zum Erhalt der Artenvielfalt bei, sondern sind zugleich entscheidend für Klima, Ernährung und unsere Lebensqualität.
Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden, dass Maßnahmen entwickelt werden, die praxisnah, umsetzbar und breit getragen sind. Damit leistet der Prozess zugleich einen wertvollen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der NBS 2030 – zum Beispiel im 3. Handlungsfeld (Wiederherstellung von Ökosystemen).