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Förderung für kommunale Biodiversitätsstrategien

Städte und Gemeinden können Fördermittel für die Entwicklung kommunaler Biodiversitätsstrategien und die Umsetzung beispielhafter Maßnahmen beantragen. Die nächste Frist zur Einreichung von Projektskizzen endet am 1. März 2027.

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04.11.2026

Mehr biologische Vielfalt vor Ort

Wie lassen sich bestehende Naturschutzaktivitäten bündeln und neue Maßnahmen gezielt planen? Kommunale Biodiversitätsstrategien (KBS) bieten Städten und Gemeinden dafür einen Rahmen. Sie erfassen bisherige und laufende Aktivitäten, legen Ziele fest und zeigen auf, wie sich die biologische Vielfalt vor Ort langfristig stärken lässt.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesumweltministerium (BMUKN) unterstützen die Entwicklung solcher Strategien im Förderschwerpunkt „Stadtnatur“ des Bundesprogramms Biologische Vielfalt.

Ziel ist es unter anderem, naturnahe Grün- und Freiflächen zu erhalten, neu zu schaffen und besser miteinander zu vernetzen. Dazu gehören beispielsweise eine ökologische Grünflächenpflege, die Förderung heimischer Tier- und Pflanzenarten oder die Begrünung von Dächern und Fassaden. Solche Maßnahmen stärken nicht nur die biologische Vielfalt, sondern können auch zur Hitzevorsorge und Klimaanpassung beitragen.

Damit setzen Kommunen zugleich wichtige Ziele der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS 2030) auf lokaler Ebene um.

Was wird gefördert?

Neben der Erstellung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie können auch qualifizierte Fachkräfte, etwa Biodiversitätsmanagerinnen und -manager, Beteiligungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die beispielhafte Umsetzung konkreter Maßnahmen gefördert werden.

Interessierte Kommunen können bis zum 1. März 2027 eine aussagekräftige Projektskizze einreichen. Besonders erfolgversprechende und modellhafte Vorhaben werden ausgewählt und zur anschließenden Antragstellung aufgefordert.

Wichtig: Der Stichtag gilt nur für die Erstellung neuer kommunaler Biodiversitätsstrategien. Vorhaben zur Umsetzung bereits bestehender Strategien sowie zur Erstellung von Fachkonzepten sind nicht an diese Frist gebunden.

Frist: 01.03.2027

Projektskizze einreichen

Welche Unterlagen werden benötigt und wie läuft das Antragsverfahren ab? Auf der Website des BfN finden interessierte Kommunen alle Informationen zur Einreichung ihrer Projektskizze sowie den Zugang zum Online-Förderportal.