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NBS 2030
Deutschlands zentrale Naturschutzstrategie


Warum brauchen wir die NBS 2030?
Die biologische Vielfalt – also die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften – bildet die Grundlage unseres Lebens. Neben ihrem eigenen, unschätzbaren Wert sichert sie auch unsere Lebensqualität.
- Wir sind angewiesen auf Pflanzen, die Sauerstoff zum Atmen produzieren, auf Moore und Flussauen, die das Wasser in der Landschaft halten und unsere Versorgung mit Trinkwasser sichern.
- Wir brauchen Wälder und Parks, die uns bei großer Hitze Abkühlung verschaffen und fruchtbare Böden mit Würmern, Insekten und Kleinstlebewesen, die es uns ermöglichen, Nahrung anzubauen.
Natur und Umwelt sind auch die Grundlage für eine erfolgreiche Wirtschaft. Unsere Wirtschaft greift täglich auf natürliche Baustoffe und viele weitere Rohstoffe zu. Ohne diese und viele andere essenzielle Ökosystemleistungen der Natur könnten wir Menschen weder existieren noch produzieren. Laut einer Studie der Europäischen Zentralbank sind über 70 Prozent der Unternehmen in der Eurozone von Leistungen gesunder Ökosysteme abhängig. Auch das Weltwirtschaftsforum zählt den drohenden Verlust der biologischen Vielfalt zu den größten ökonomischen Risiken.
Laut einer Studie der Europäischen Zentralbank sind über 70 Prozent der Unternehmen in der Eurozone von Leistungen gesunder Ökosysteme abhängig.
Vielfältiges Engagement zum Schutz der biologischen Vielfalt
Daher ist es an uns, die Natur und ihre biologische Vielfalt zu bewahren und zu schützen, damit auch unsere Zukunft gesichert ist. Seit Jahrzehnten ergreift Deutschland erfolgreiche Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Natur. Dazu gehört unter anderem das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000, der Schutz gefährdeter Arten und die Regelung von Ausgleich und Ersatz bei Eingriffen in die Natur bei allen größeren Baumaßnahmen. Gleichzeitig fördern wir wichtige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur, z. B. durch den Bundesnaturschutzfonds und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz. Wir konnten die Trends in einigen Bereichen stoppen und sogar ins Positive wenden. Das zeigt: Naturschutz wirkt!
Doch die biologische Vielfalt ist weltweit und auch in Deutschland weiterhin gefährdet, denn neben den bereits länger existierenden Ursachen für ihre Gefährdung, wie z. B. der Landnutzungswandel, die Umweltverschmutzung und nicht nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, kamen in den letzten Jahren viele neue Belastungsfaktoren hinzu. Hierunter fallen unter anderem die Klimaerhitzung, die zunehmende Verschmutzung der Natur, z. B. durch Plastik oder Pestizide, und der ohnehin schon hohe Nutzungsdruck auf Flächen, z. B. für den Städtebau und den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen und um unsere Natur auch in Zukunft zu schützen, brauchen wir angepasste Instrumente, die die Weichen für einen wirksamen, resilienten und effektiven Naturschutz stellen.
Die NBS 2030

Angesichts dieser Dynamiken hat die Bundesregierung die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) als zentrale Naturschutzstrategie verabschiedet. Sie legt konkrete Ziele und Maßnahmen für den Schutz, die Wiederherstellung und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität fest. Die Strategie ist zugleich ein Instrument zur Umsetzung internationaler Vereinbarungen – insbesondere des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (GBF) und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030.
Bis zum Jahr 2050 leben wir im Einklang mit unserer Natur, indem die biologische Vielfalt um ihrer selbst willen sowie als Grundlage für das Wohlergehen aller Menschen, als Zukunftsvorsorge und in Verpflichtung gegenüber künftigen Generationen wertgeschätzt, erhalten, wiederhergestellt und nachhaltig genutzt wird.
Die Vision 2050 der NBS 2030
Diese Vision ist unmittelbar an das Leitbild des GBF gekoppelt. Sie betont, dass Biodiversität nicht nur ein naturschutzfachliches Ziel ist, sondern ein übergreifendes Thema und Fundament mit hoher Relevanz für gesellschaftliche Resilienz, Gesundheit und Wohlstand. Die NBS 2030 verfolgt daher einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz, der die unterschiedlichen Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden, verschiedene Akteurinnen und Akteure und die Zivilgesellschaft einbindet.
Aufbau und Handlungsfelder
Umsetzung und Aktionspläne
Die praktische Umsetzung der NBS 2030 erfolgt über zwei aufeinander aufbauende Aktionspläne. Der 1. Aktionsplan (2024–2027) definiert konkrete Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes, die mit einem klaren Zeitrahmen versehen sind. 2027 wird eine Zwischenbilanz gezogen, auf deren Grundlage der 2. Aktionsplan (2027–2030) erarbeitet werden wird. Beide Pläne bilden den operativen Kern der Strategie.
Die NBS-Geschäftsstelle unterstützt die Umsetzung durch Dialog- und Vernetzungsaktivitäten, dokumentiert den Fortschritt bei der Zielerreichung und bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Umsetzung
2. Aktionsplan
folgt 2027
2027 wird eine Zwischenbilanz gezogen, auf deren Grundlage der 2. Aktionsplan erarbeitet werden wird.
Fortschrittskontrolle
Die Überprüfung der Umsetzung der NBS 2030 baut auf zwei Säulen auf.
Ein Set an Indikatoren und Messgrößen ermöglicht Aussagen zur Zielerreichung und wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Der Umsetzungsstand der Maßnahmen wird über eine jährliche Abfrage bei den federführenden Bundesministerien dokumentiert.
Beide Ebenen bilden die Grundlage für die Zwischenbilanz 2027 und die Erarbeitung der erforderlichen Nachschärfungen und neuen Maßnahmen des 2. Aktionsplans.
Internationaler und europäischer Bezug
Die NBS 2030 steht in engem Zusammenhang mit internationalen und europäischen Vereinbarungen zur biologischen Vielfalt. Sie setzt den Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal (GBF), der im Dezember 2022 im Rahmen der 15. Vertragsstaatenkonferenz der CBD verabschiedet wurde, für Deutschland um. Dieser neue globale Rahmen umfasst ambitionierte Ziele sowie verbindliche Mechanismen zur Umsetzung, Fortschrittskontrolle und Finanzierung. Auch weitere internationale Vereinbarungen wie die Agenda 2030 mit ihren Nachhaltigkeitszielen oder das Pariser Klimaschutzabkommen werden durch die Integration der entsprechenden nationalen Strategien berücksichtigt.
Darüber hinaus ist die NBS 2030 eng mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 sowie unter anderem mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und ihren Zielen verknüpft.
Dialog und Kommunikation
Ein zentrales Anliegen der NBS 2030 ist es, den Dialog zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren zu stärken. Ein begleitender Kommunikationsprozess soll die Umsetzung fachlich flankieren, Akzeptanz schaffen und Beteiligung sowie Austausch fördern. Dazu werden bewährte Formate wie die Länder-, Verbände- und Jugendverbändeforen sowie das Forum für Unternehmen für Biologische Vielfalt (UBi) weitergeführt und um neue Akteursgruppen wie Wissenschaft und Landnutzende erweitert. Diese Webseite fungiert als zentrale Plattform für Information, Beteiligung und Vernetzung. (Dialogforen zur NBS)
Ziel ist es, das Bewusstsein für die Bedeutung biologischer Vielfalt zu stärken und individuelles wie institutionelles Handeln zu fördern. Die Kommunikation wird zielgruppenspezifisch ausgebaut und um neue Formate erweitert.
Das Kabinett hat am 18. Dezember 2024 die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) verabschiedet. Die NBS 2030 trägt unter anderem dazu bei, die internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Biodiversität umzusetzen.
Die NBS 2030 bündelt alle für den Biodiversitätsschutz zentralen Themen und Ziele in insgesamt 21 Handlungsfeldern mit 64 Zielen unter einem strategischen Dach. Dabei berücksichtigt sie neben den übergeordneten Biodiversitätszielen wie zum Beispiel dem Artenschutz und der Wiederherstellung von Ökosystemen auch weitere aktuelle Themen wie Stadtnatur, die Erderwärmung, den Ausbau von erneuerbaren Energien oder auch die Entwicklungen in den verschiedenen Wirtschaftssektoren.
Ein besonderer Fokus der NBS 2030 liegt auf der Umsetzung der Ziele. Dafür sind im 1. Aktionsplan rund 250 konkrete Maßnahmen aufgeführt, die die Bundesregierung bis 2027 umsetzen wird. Im Jahr 2027 erfolgt eine Bilanzierung und es werden Maßnahmen in einem 2. Aktionsplan für die Zeit bis 2030 benannt. So soll sichergestellt werden, dass die Ziele bis 2030 auch erreicht werden. (Quelle: https://www.bfn.de/aktuelles/nationale-strategie-zur-biologischen-vielfalt-nbs-2030-beschlossen)
Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) ist seit 2007 die zentrale Naturschutzstrategie der Bundesregierung. Die 2024 verabschiedete NBS 2030 ist ein wesentliches Instrument zur Umsetzung neuer internationaler Vereinbarungen wie dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal sowie der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Die NBS 2030 dient dazu, die nationalen Biodiversitätsziele für Deutschland festzuschreiben und die für die Zielerreichung erforderliche Umsetzung der Maßnahmen im Aufgabenbereich des Bundes voranzubringen. Zusätzlich bündelt sie andere Strategien und Programme unter einem Dach. (Quelle BfN)
Schon 1992 wurde auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung das „UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ (Convention on Biological Diversity, CBD) beschlossen. Deutschland hat das Übereinkommen 1993 ratifiziert. Inzwischen haben 168 Staaten weltweit die CBD unterzeichnet und ratifiziert (Liste aller Vertragsstaaten in englischer Sprache).
Die CBD verpflichtet die Mitgliedsstaaten in Artikel 6, „ … nationale Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt (zu) entwickeln oder zu diesem Zweck ihre bestehenden Strategien, Pläne und Programme an(zu)passen“. Inzwischen haben über 90 Prozent der Vertragsstaaten eine Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt – oder etwas Vergleichbares gemäß Art. 6 der CBD – an das Sekretariat des Übereinkommens übermittelt.
Mit der Fortentwicklung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zur NBS 2030 will die Bundesregierung ihrer Verantwortung für die biologische Vielfalt in Deutschland und weltweit nachkommen und einen ehrgeizigen Beitrag zur Umsetzung des GBF und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 leisten. Die regierenden Parteien haben bereits in ihrem Koalitionsvertrag 2021 angekündigt, sie wollen „die NBS mit Aktionsplänen, konkreten Zielen und Maßnahmen weiterentwickeln, verbindlich verankern und das wissenschaftliche Monitoring stärken“. Die Bundesregierung hat sich bei der Erarbeitung der Nationalen Strategie an den Empfehlungen des CBD-Sekretariats zur Erarbeitung solcher Strategien orientiert.
- Auf internationaler Ebene orientiert sich die NBS 2030 an globalen Rahmenwerken wie dem Biodiversitätsrahmen von Kunming‑Montreal, den SDGs und der UN‑Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen. Ergänzend fließen wichtige Umweltabkommen wie UNFCCC, UNCCD, CITES und Ramsar in die strategische Ausrichtung ein.
- Auf europäischer Ebene berücksichtigt die NBS 2030 zentrale Vorgaben wie die EU‑Biodiversitätsstrategie 2030, die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die GAP sowie marine und bodenbezogene Richtlinien. Diese europäischen Regelwerke bilden verbindliche Leitplanken für die nationale Ausgestaltung des Natur- und Ressourcenschutzes.
- Auf nationaler Ebene ist die NBS 2030 eng mit zahlreichen Strategien wie dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und verschiedenen Fachstrategien in Wasser-, Moor-, Wald- und Landwirtschaftsbereichen verknüpft. Die bestehenden Programme schaffen ein umfassendes politisches Fundament, das die Umsetzung der Biodiversitätsziele auf nationaler Ebene unterstützt.
Die NBS 2030 bündelt alle für den Biodiversitätsschutz zentralen Themen und Ziele in insgesamt 21 Handlungsfeldern mit 64 Zielen unter einem strategischen Dach. Im Aktionsplan sind rund 250 Maßnahmen aufgeführt, die die Bundesregierung bis 2027 umsetzen will. Neben einer Bilanz im Jahr 2027 sollen im selben Jahr nachgeschärfte Maßnahmen benannt werden, die sicherstellen sollen, dass die Ziele bis 2030 auch erreicht werden.
Die NBS 2030 führt die zum Teil seit langem bestehenden Aktivitäten zum Schutz der Biodiversität in geeigneter Weise fort, dazu gehören die klassischen Schutzinstrumente, wie der Artenschutz, die Schutzgebiete und der Bodenschutz. Sie setzt darüber hinaus neue Impulse und stellt sich auch aktuellen Herausforderungen, wie der Wiederherstellung von Ökosystemen, der natürliche Klimaschutz und die Digitalisierung. Adressiert werden auch nutzungsbezogene Aspekte wie die Energiewende, der Pflanzenschutz, sowie Wirtschafts- und Finanzierungsaspekte. Die NBS 2030 adressiert so alle relevanten, direkten und indirekten Treiber des Verlustes der Biodiversität. (Quelle BMUKN)
Die Überprüfung der Umsetzung der NBS 2030 baut auf zwei Säulen auf:
Die erste Säule fokussiert die Überprüfung der Zielerreichung. Mit dem umfangreichen Set an Indikatoren und Messgrößen der NBS 2030 (s. Anhang zur NBS 2030) ist eine transparente und quantitative Messbarkeit der meisten Ziele möglich. Das hierfür notwendige Indikatorenset und die Messgrößen sind noch nicht alle einsetzbar, sondern werden derzeit zum Teil erst noch weiterentwickelt. Angestrebt wird dabei die möglichst breite Nutzung von Bestandsdaten sowie eine möglichst automatisierte, digitale Datenerhebung und -auswertung.
Eine zweite Säule ermittelt den Stand der Durchführung der Maßnahmen. Über eine jährliche Abfrage bei den jeweils federführenden Ressorts wird eine kontinuierliche Nachverfolgung über den Umsetzungsstand der Maßnahmen erzielt.
Anhand der Auswertungen der Zielerreichung durch das Indikatorenset, der Messgrößen und des Umsetzungsstandes der Maßnahmen wird im Jahr 2027 eine Bilanz zur Umsetzung der NBS 2030 gezogen. Hierbei werden Erfolge sowie auch weiterer Handlungsbedarf aufgezeigt. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die weitere Umsetzung der NBS 2030 und den zweiten Aktionsplan bis zum Jahr 2030 ein. Eine weitere Bilanzierung wird im Jahr 2030 erfolgen.
Der im Rahmen der 15. Vertragsstaatenkonferenz der CBD beschlossene neue globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal (GBF) wird von weiteren Entscheidungen zur Überprüfung der Umsetzung des GBF umrahmt. Der Nationale Bericht für die CBD ist im Zeitraum bis 2030 zweimal zu erstellen. Der siebte Nationale Bericht ist bis zum 28. Februar 2026, der achte Nationale Bericht bis zum 30. Juni 2029 an die CBD zu übersenden. Die Berichterstattung für die CBD erfolgt anhand eines digitalen Formblattes und wird getrennt zur nationalen Bilanzierung mit Unterstützung der Geschäftsstelle NBS erstellt.
Für einen Großteil der Ziele der NBS 2030 sind im Anhang zur NBS 2030 Indikatoren und Messgrößen angegeben. Sie beziehen sich auf die Handlungsfelder und Ziele der NBS. Über allen steht die sog. Vision 2050, bei der der Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ bis zum Jahr 2050 den Wert von 100 Prozent erreichen soll.
Von den 120 Indikatoren und Messgrößen des Anhangs der NBS 2030 sind voraussichtlich 29 direkt berichtbar und 19 weitere, die großteils auf EU-Ebene vorliegen, werden im Jahr 2026 geprüft. Sechs Indikatoren sind derzeit nicht berichtbar und 67 Indikatoren sind in der NBS 2030 mit dem Status „zu prüfen“ bzw. „zu entwickeln“ angegeben. Diese Prüfung bzw. Entwicklung erfolgt in einem eigenständigen F+E-Vorhaben am Bundesamt für Naturschutz in den Jahren 2026 und 2027.
Im ersten Aktionsplan werden Maßnahmen zusammengefasst, die in die Kompetenz des Bundes fallen und daher auf Bundesebene umgesetzt werden. Die aufgeführten Maßnahmen sind nicht abschließend – alle Ressorts sind aufgerufen, den Schutz der Biodiversität auch in ihren Programmen und Strategien zu berücksichtigen, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten weitere Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu ergreifen, um die Zielerreichung zu unterstützen.
Darüber hinaus unterstützt die NBS-Geschäftsstelle die Umsetzung im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Naturschutz durch Dialog, Vernetzung und fachliche Beiträge. Aktuelle Informationen zur Umsetzung der NBS 2030 sowie vielfältige Dialog- und Kommunikationsangebote finden Sie auf der NBS-Webseite.
Um die Ziele der NBS 2030 zu erreichen, ist der Dialog mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren wichtig. Deshalb führt das Bundesumweltministerium bereits seit der Verabschiedung der NBS im Jahr 2007 kontinuierlich Dialogveranstaltungen durch. Dazu gehören regelmäßige nationale Foren, verschiedene akteursbezogene und thematische Dialogforen (beispielsweise mit den Verbänden oder zur Gesundheit) sowie NBS-Länderforen. (Quelle BMUKN)
Die Umsetzung der NBS 2030 wird über Indikatoren zur Zielerreichung und eine jährliche Abfrage zum Stand der Maßnahmen überwacht. 2027 erfolgt eine Zwischenbilanz, 2030 eine weitere Bewertung. Zusätzlich erstellt Deutschland bis 2026 und 2029 zwei nationale Berichte an die CBD, die getrennt von der nationalen Bilanzierung über ein digitales Format eingereicht werden.
Die Veröffentlichung des 2. Aktionsplan ist für Mitte 2027 geplant.
Im Rahmen der Entwicklung der NBS 2030 hat das Bundesumweltministerium gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz und vielen weiteren Akteuren zunächst einen Vorschlag zu einem Ziele- und Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dieser Entwurf des Ziele- und Maßnahmenkataloges der NBS 2030 wurde vom 15. Juni bis zum 9. Juli 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt und im Rahmen eines Online-Dialoges zur Diskussion gestellt.
Die Online-Konsultation stieß auf großes Interesse und kann als Erfolg gewertet werden. Die eingegangenen zahlreichen Kommentare und Stellungnahmen wurden fachlich ausgewertet und im Rahmen der Fortentwicklung der NBS 2030 berücksichtigt. Im Anschluss wurde die Abstimmung in der Bundesregierung durchgeführt. (Quelle BMUKN)



