Verfahren
Förderumfang und Förderdauer
Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland sein (z.B. gemeinnützige Organisationen, Verbände, Stiftungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Privatpersonen, Unternehmen). Nicht antragsberechtigt sind die Bundesländer. Für die Länder Berlin, Bremen und Hamburg sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich.
Der vom Zuwendungsempfänger zu erbringende Eigenanteil soll in der Regel 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. Gesamtkosten betragen. Das BMU trägt grundsätzlich höchstens 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten eines Vorhabens.
Die Vorhaben sollen spätestens 6 Jahre nach der Bewilligung abgeschlossen sein, wobei die Evaluation die Dauer des Vorhabens überschreiten kann.
Verfahren
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind einzureichen beim
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Telefon: 0228/84 91 0
Internet:
http://www.bfn.de
Mail:
bundesprogramm@bfn.de
Voraussetzung für die Antragstellung ist die vorherige Einreichung einer Projektskizze beim BfN.
Eine
Mustergliederung sowie ein
Musterfinanzierungsplan für die einzureichende Projektskizze stehen zum Download zur Verfügung. Bitte reichen Sie Ihre aussagekräftige Projektskizze anhand dieser Musterformulare unter
bundesprogramm@bfn.de ein.
Unter
http://www.kp.dlr.de/profi/easy/ finden Sie Hinweise und Installationsdateien zum Download für das "Elektronische Antrags- und Angebotssystem" EASY. Mit dem Projektantrag ist ein Konzept vorzulegen, wie die Projektziele nach Beendigung der Bundesförderung weiter verfolgt werden sollen.
Förderrichtlinie
Die Fördermodalitäten sind in den
Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt vom 26. Januar 2011 geregelt, die in einem intensiven Dialog mit allen Beteiligten entwickelt wurden. Die Förderrichtlinien wurden am 15. Februar 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht und traten zeitgleich in Kraft. In den Bundeshaushalt werden für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt ab 2011 Mittel im Umfang von 15 Millionen Euro jährlich eingestellt.
Aufruf zum Förderschwerpunkt "Hotspots"
Innerhalb des Bundesprogramms biologische Vielfalt bilden die Hotspots einen eigenen Förderschwerpunkt. Das BMU hat dazu am 27. Januar 2012 einen
Förderaufruf veröffentlicht, der die Bedingungen für die Förderung näher erläutert und der, wie auch die
Mustergliederung für den Förderschwerpunkt Hotspots, zum Download bereit steht. Bis zum 31. August 2012 eingegangene Projektskizzen werden in eine erste Begutachtungsrunde einbezogen.

