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Landschaftszerschneidung

Diagramm

Diagramm des Indikatorverlaufs mit Werten von 2000 und 2005. Die Kernaussage des Diagramms und weitere Informationen finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Grafik: BfN (2010), Daten: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2006), Bundesanstalt für Straßenwesen (2005), Bundesländer (2005)

Kurzfassung

Indikator "Landschaftszerschneidung"
Themenfelder der NBS B 2.8 Mobilität, C 9 Siedlung und Verkehr
Definition Der Indikator stellt die Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt in Folge der Zerschneidung der Landschaft dar.
Gemessene oder beobachtete Größe Flächenanteil der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume mit einer Flächengröße von mindestens 100 km² (UZVR ≥ 100 km²) an der Landfläche Deutschlands und effektive Maschenweite (Meff)
Letzter berichteter Wert 25,4 % (Stand: 2005)
Ziel/Zielwert Der Flächenanteil der UZVR ≥ 100 km² bleibt auf dem Stand des Jahres 2005 (25,4 %).
Status n.v.
Trend n.v.
Kernaussage Der Flächenanteil der UZVR ≥ 100 km² ist zwischen 2000 und 2005 von 26,5 % auf 25,4 % gesunken, die effektive Maschenweite (Meff) von 84 km² auf 81 km². Künftig soll der Schwerpunkt der Investitionen auf das Netz bestehender Verkehrsachsen gelegt werden.
Indikatorensystem KIS, LIKI, SEBI

Einführung

Foto eines Autobahnkreuzes aus der Luft

Autobahnkreuz © PhotoSuse /  photocase.com

Das Ziel, unzerschnittene verkehrsarme Räume zu erhalten, stammt ursprünglich aus der Erholungsvorsorge, wird aber inzwischen auch auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt bezogen. Bei der Analyse der Zerschneidung der Landschaft werden Straßen, Bahnlinien und Kanäle als wichtige Teile von Verkehrsnetzen betrachtet. Unzerschnittene verkehrsarme Räume sind definiert als Flächen von mindestens 100 km² Größe (UZVR ≥ 100 km²), die nicht von Verkehrsnetzen zerschnitten sind. Bei der Beurteilung der Zerschneidungswirkung von Straßen wird auch die Verkehrsmenge berücksichtigt, da die Barrierewirkung für Arten mit steigendem Verkehrsaufkommen zunimmt.

Mit dem Konzept der UZVR lässt sich die großräumige Landschaftszerschneidung in ihrer quantitativen Dimension sehr gut beschreiben. Differenzierte Aussagen zur Funktion, Qualität und Zerschneidung einzelner Lebensräume innerhalb der UZVR sind jedoch nicht möglich. Da sich die UZVR aber in weniger stark durch Siedlungen und Verkehr geprägten Landschaften befinden, weisen sie auf eine größere Naturnähe im Vergleich zu stark zerschnittenen Räumen hin. Zudem werden die UZVR in geringerem Ausmaß durch dauerhafte verkehrsbedingte Emissionen wie z. B. Lärm beeinträchtigt. Naturnähe von Lebensräumen und das Fehlen verkehrsbedingter Störungen sind Faktoren, die sich insgesamt positiv auf das Vorkommen vieler Arten auswirken und eine wesentliche Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt haben.


Definition

Der Indikator misst das Ausmaß der Zerschneidung Deutschlands durch das Verkehrsnetz im Landschaftsmaßstab (1 : 250.000). Dabei gibt es zwei Berechnungsansätze, die für zwei gleichberechtigte Teilindikatoren verwendet werden. Zum einen wird der Flächenanteil unzerschnittener verkehrsarmer Räume (UZVR) mit einer Mindestgröße von 100 km² an der Landfläche Deutschlands bestimmt. Zum anderen liefert die effektive Maschenweite (Meff) eine Aussage zum mittleren Zerschneidungsgrad eines Gebietes – ausgedrückt als Flächengröße gedachter Maschen eines regelmäßigen Netzes, das den gleichen Zerschneidungsgrad wie das untersuchte Gebiet aufweist. Meff eignet sich somit auch zur Beschreibung des Zustands stark fragmentierter Landschaften sowie zur Darstellung gradueller Veränderungen der Zerschneidung in bereits stark zerschnittenen Gebieten.

Die Bundesregierung hat in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt als Ziel festgelegt, den derzeitigen Anteil der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR ≥ 100 km²) zu erhalten. Da für das Jahr der Verabschiedung der Strategie in 2007 kein Wert vorliegt, wird die Zielformulierung ersatzweise auf den Wert des Jahres 2005 bezogen (25,4 %).

Die Bundesregierung hat sich hierzu folgende Ziele gesetzt (B 2.8 Mobilität): „Neue Verkehrswege (v. a. Straße, Wasserstraße, Schiene) weisen eine ausreichende ökologische Durchlässigkeit auf (z. B. Fischtreppen in Fließgewässern, Grünbrücken an Verkehrswegen). Bis 2020 gehen von den bestehenden Verkehrswegen in der Regel keine erheblichen Beeinträchtigungen des Biotopverbundsystems mehr aus.
 ... Der derzeitige Anteil der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume ≥ 100
 km² (UZVR) bleibt erhalten.“ (BMU 2007: 51, 52)


Aufbau

Die Daten zu den Verkehrswegen stammen aus dem bundesweiten digitalen Landschaftsmodell (DLM 250). Hinzu kommen Verkehrszählungsdaten von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und den Bundesländern. Als zerschneidende Verkehrsachsen werden Straßen (Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) ab einer Verkehrsstärke von 1.000 Kfz pro Tag, mindestens zweigleisige oder eingleisige elektrifizierte Bahnstrecken sowie Kanäle mit dem Status einer Bundeswasserstraße (Kategorie IV oder größer) gewertet. Es wird die Zerschneidung der Landfläche Deutschlands durch die genannten Verkehrsachsen analysiert. Dabei werden auch Flächen von Siedlungen und Flughäfen mit einer Ausdehnung von mehr als 93 ha als zerschneidende Barrieren betrachtet. Im Ergebnis kann die Lage, Zahl und Gesamtfläche aller Teilräume bestimmt werden, die UZVR ≥ 100 km² sind. Detaillierte Verkehrszählungsdaten werden erst seit dem Jahr 2000 berücksichtigt. Die Werte früherer Analysen sind daher nicht mit den neueren Werten vergleichbar.


Aussage

Es liegen zwei Indikatorberechnungen vor, die auf Daten der Jahre 2000 und 2005 basieren. Die Bilanzierung ergibt, dass in Deutschland zwischen 2000 und 2005 durch neue Verkehrsachsen und durch die Zunahme von Siedlungsflächen 18 UZVR mit einer Mindestgröße von 100 km² verloren gegangen sind. Damit ging der Anteil der UZVR an der Landfläche Deutschlands von 26,5 % auf 25,4 % zurück. Die effektive Maschenweite (Meff) eines gedachten regelmäßigen Zerschneidungsnetzes verkleinerte sich entsprechend von 84 km² auf 81 km².

Deutschland verfügt über ein gut ausgebautes Verkehrsnetz, so dass zukünftig der Schwerpunkt der Investitionen auf den Bereich der Erhaltung zu legen ist. Wenn es gelingt, künftig den Schwerpunkt der Investitionen auf das Netz bestehender Verkehrsachsen zu legen, ist eine Erhaltung des derzeitigen Anteils an unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen möglich. In den aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2003 ist diese Strategie beispielsweise bereits eingeflossen.

Für den Schutz der biologischen Vielfalt ist es besonders wichtig, dass Lebensraumnetzwerke nicht weiter zerschnitten werden. Beim Neu- und Ausbau von Bundesverkehrswegen ist die Berücksichtigung einer ausreichenden ökologischen Durchlässigkeit bereits gängige Praxis. Soweit die Erforderlichkeit derartiger Maßnahmen nachgewiesen wird, werden regelmäßig Querungshilfen für Tiere wie beispielsweise Tierdurchlässe oder Grünbrücken vorgesehen.

Darüber hinaus erarbeiten BMU und BMVBS ein Bundesprogramm „Wiedervernetzung“. Das Bundesprogramm enthält eine Liste der prioritären Wiedervernetzungsabschnitte im Bundesfernstraßennetz und ist damit Grundlage für den Bau von Querungshilfen an den wichtigsten Bereichen im Netzwerk der Lebensraumkorridore. Im Rahmen des Konjunkturpakets II werden als Vorleistung auf das Bundesprogramm bis Ende 2011 in 18 Grünbrücken ca. 80 Mio. Euro investiert.

Nach den Vorgaben der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt soll geprüft werden, ob und inwieweit Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Aufhebung der Zerschneidungswirkung wie z. B. Grünbrücken oder Grünunterführungen künftig zum Beispiel im Rahmen eines weiteren Teilindikators berücksichtigt werden können (BMU 2007: 129).

Im Aktionsfeld C 9 „Siedlung und Verkehr“ hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen (BMU 2007: 79), darunter:

  • Erhaltung/Wiederherstellung von Verbindungskorridoren zur Verminderung von Zerschneidungswirkungen und zur Stärkung der Vernetzung
  • Fortentwicklung des Indikators „Unzerschnittene verkehrsarme Räume“ unter Berücksichtigung europäischer Entwicklungen und dessen regelmäßige Dokumentation alle 5 Jahre
  • Entwicklung eines bundesweiten Konzeptes zur Sicherung und Wiederherstellung von unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen
  • Verankerung der Konzepte „Unzerschnittene verkehrsarme Räume“ und „Lebensraumkorridore“ sowie der Lärmminderung in der Strategischen Umweltprüfung für Verkehrswegeplanungen
  • Entwicklung von Naturschutzstandards zur Beurteilung von erheblichen Beeinträchtigungen der Biodiversität durch Wirkfaktoren insbesondere der Verkehrswegeplanung
  • Berücksichtigung von Biotopverbundachsen bei Projekten des Bundesverkehrswegeplans
  • Ent­wicklung eines bundesweiten Maßnahmenprogramms zum Thema „Zerschneidung-Vernetzung“

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Weitere Informationen

Der Indikator stellt die Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt in Folge der Zerschneidung der Landschaft dar.