Invasive Arten

Grafik: BfN (2010), Daten: BfN (2010), www.aquatic-aliens.de
Kurzfassung
| Themenfelder der NBS | B 1.1.2 Artenvielfalt, C 3 Biologische Sicherheit und Vermeidung von Faunen- und Florenverfälschung |
|---|---|
| Definition | Der Indikator bilanziert die Anzahl invasiver Arten, die zu einer Gefährdung von Ökosystemen, Lebensräumen oder Arten in Deutschland führen können. |
| Gemessene oder beobachtete Größe | Anzahl der Arten der Schwarzen Liste invasiver Arten getrennt nach der Aktions- und der Managementliste |
| Letzter berichteter Wert | 6/40 Arten (Stand: 2010) |
| Ziel/Zielwert | Die Anzahl der Arten der beiden Listen ist zu minimieren. |
| Status | n.v. |
| Trend | n.v. |
| Kernaussage | In 2010 gefährden 40 Arten der vorläufigen Managementliste der Schwarzen Liste invasiver Arten die biologische Vielfalt. Gegen sechs Arten der vorläufigen Aktionsliste sind Sofortmaßnahmen zu ergreifen. |
| Indikatorensystem | KIS, SEBI |
Einführung

Der Graskarpfen (Ctenopharyngodon idella) ist eine Art auf der Managementliste der Schwarzen Liste invasiver Arten. © Pengo
Als invasiv gelten Arten, deren Vorkommen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes für die dort natürlich vorkommenden Ökosysteme, Biotope oder Arten ein erhebliches Gefährdungspotenzial darstellt. Die absichtliche Einfuhr und das unbeabsichtigte Einschleppen invasiver Arten werden weltweit nach der Zerstörung von Lebensräumen als die zweitgrößte Gefährdungsursache für die biologische Vielfalt angesehen. Deutschland zeigt aber eine lange Geschichte der Besiedlung und Landnutzung, in deren Verlauf bereits ein umfangreicher Austausch an Arten mit anderen Gebieten der Welt vom Menschen angestoßen wurde. In den allermeisten Fällen haben sich diese neu nach Deutschland gelangten Arten als nicht invasiv erwiesen. Im weltweiten Vergleich hat sich gezeigt, dass das Gefährdungspotenzial bei bestimmten invasiven Arten in Deutschland zwar hoch ist, insgesamt aber als weitaus geringer zu bewerten ist als beispielsweise im Falle isolierter Inseln.
Vor allem durch die internationalen Verkehrs- und Handelsströme gelangen Arten nach Deutschland, die natürlich vorkommende Arten und Lebensräume gefährden können. Neben diesen negativen Auswirkungen aus Sicht des Naturschutzes können invasive Arten zusätzlich negative ökonomische Auswirkungen (z. B. für die Forst- und Landwirtschaft) oder negative gesundheitliche Auswirkungen für den Menschen (z. B. die Herkulesstaude als Auslöser von Hautverbrennungen) haben.
Definition
Der hier bilanzierte Indikator basiert auf der Schwarzen Liste invasiver Arten. Dabei handelt es sich um eine Auflistung von Tier- und Pflanzenarten, die nachgewiesenermaßen negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bestimmter Lebensräume in Deutschland oder in vergleichbaren Regionen haben. Innerhalb der Schwarzen Liste wird unterschieden zwischen Arten folgender Listen:
- Warnliste (Gefährdung der biologischen Vielfalt belegt, Art in Deutschland noch nicht vorkommend, aber in vergleichbaren Regionen invasiv)
- Aktionsliste (Gefährdung der biologischen Vielfalt belegt, kleinräumige Vorkommen in Deutschland bekannt, geeignete Sofortmaßnahmen bekannt)
- Managementliste (Gefährdung der biologischen Vielfalt belegt, kleinräumige Vorkommen in Deutschland bekannt, geeignete Sofortmaßnahmen unbekannt oder Gefährdung der biologischen Vielfalt belegt, großräumige Vorkommen in Deutschland bekannt, Maßnahmen nur noch in Einzelfällen sinnvoll)
Berichtet werden zwei Teilindikatoren. Erster Teilindikator ist die absolute Anzahl der Arten auf der Aktionsliste der Schwarzen Liste invasiver Arten. Diese Zahl ist ein Maß für die Dringlichkeit, Sofortmaßnahmen gegen invasive Arten zu ergreifen. Als zweiter Teilindikator wird die absolute Anzahl der Arten auf der Managementliste der Schwarzen Liste invasiver Arten berichtet. Diese Zahl beschreibt das Ausmaß der Gefährdung von Ökosystemen, Lebensräumen oder Arten durch invasive Arten in Deutschland.
Sowohl bei der Aktionsliste als auch bei der Managementliste besteht das Ziel, dass die Anzahl invasiver Arten in Zukunft nicht weiter zunimmt. Für die Aktionsliste wäre es bei Erfolg der durchgeführten Maßnahmen sogar möglich, dass die Anzahl der Arten wieder bis auf Null abnimmt. Dies ist bei den in der Regel bereits weit verbreiteten Arten der Managementliste aber nicht möglich.
„Vor allem durch die internationalen Verkehrs- und Handelsströme gelangen nicht-heimische Arten (Neobiota) nach Deutschland, die heimische Arten gefährden bzw. verdrängen können.“ (BMU 2007: 27f)
Aufbau
Für die Berechnung der beiden Teilindikatoren stehen derzeit als vorläufige Datengrundlage lediglich die vom Bundesamt für Naturschutz erstellten Entwürfe (Stand: März 2010) der Aktionsliste und der Managementliste der Schwarzen Liste invasiver Arten für Gefäßpflanzen und Fische zur Verfügung. Zusätzlich wurde eine weitere im Internet publizierte Liste invasiver Arten der Makrofauna des Gewässergrundes ausgewertet (http://www.aquatic-aliens.de), die alle der Managementliste zuzuordnen sind. Die Anzahl der Arten der Aktionsliste und der Managementliste werden jeweils über alle betrachteten Artengruppen summiert. Das Bundesamt für Naturschutz wird künftig die Schwarzen Listen für die genannten und für weitere Artengruppen herausgeben. Damit wird sich die Datengrundlage für die beiden Teilindikatoren erweitern.
Aussage
Die beiden Teilindikatoren werden für das Jahr 2010 vorläufig anhand der Entwürfe Schwarzer Listen für drei Artengruppen (Gefäßpflanzen, Fische und Makrofauna des Gewässergrundes) berechnet. Aktuell stehen demnach 40 invasive Arten auf der Managementliste der Schwarzen Liste. Auf der Aktionsliste sind insgesamt sechs invasive Arten verzeichnet, gegen die Sofortmaßnahmen zu ergreifen sind.
In Zukunft ist die Differenzierung möglicher Abgänge von der Aktionsliste von Interesse: Abgänge infolge einer Beseitigung der Arten weisen auf erfolgreiche Sofortmaßnahmen hin. Abgänge von der Aktionsliste in die Managementliste bedeuten, dass Sofortmaßnahmen die Ausbreitung der Arten nicht stoppen konnten bzw. nicht ergriffen wurden. Um die Aussagen des Teilindikators zur Artenzahl der Aktionsliste künftig im Falle von Veränderungen des Indikatorwertes richtig zu interpretieren, müssen die Gründe für ein Herausfallen von Arten aus dieser Liste bekannt sein und ausgewertet werden.
Die Bundesregierung hat in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, die geeignet sind, die Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt durch invasive Arten zu verringern. Nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist, muss besonderer Wert auf die Prävention gelegt werden, um einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten durch invasive Arten entgegenzuwirken. Gelangen invasive Arten nach Deutschland, ist durch Früherkennung und Sofortmaßnahmen deren Ansiedlung oder weitere Ausbreitung zu verhindern.
Zum Schutz der biologischen Vielfalt vor negativen Auswirkungen invasiver Arten strebt die Bundesregierung Folgendes an (BMU 2007):
- Berücksichtigung der Problematik der als invasiv bekannten Arten in Managementplänen (S. 28)
- Vermeidung der Einschleppung invasiver Arten insbesondere in aquatischen Lebensräumen (Meere, Still- und Fließgewässer) (S. 34, 35 und 37)
- Überwachung, Früherkennung und Prävention (S. 66)
- Anwendung der gesetzlichen Grundlagen aus Naturschutz und Pflanzenschutzrecht (S. 67)
- Entwicklung von Empfehlungen zum Umgang mit invasiven Arten (S. 68)

