Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten
Diagramm

Grafik: BfN (2010), Daten: BfN (2009)
Kurzfassung
| Themenfelder der NBS | Insbesondere B 1.1 Biodiversität, B 1.2 Lebensräume, C1 Biotopverbund und Schutzgebietsnetze, C2 Artenschutz und C6 Land- und Forstwirtschaft |
|---|---|
| Definition | Der Indikator gibt eine zusammenfassende Aussage zum Erhaltungszustand der in Deutschland vorkommenden Lebensräume und Arten der FFH-Richtlinie. |
| Gemessene oder beobachtete Größe | Index (Maßzahl in %) über die gewichteten Bewertungen des Erhaltungszustands der Bestände von 91 Lebensraumtypen gemäß Anhang I und 272 Arten gemäß den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtlinie in den drei biogeographischen Regionen Deutschlands |
| Letzter berichteter Wert | 48 % (Stand: 2001-2006) |
| Ziel/Zielwert | Bis 2020 hat sich der Erhaltungszu-stand aller mit „ungünstig“ bewerteten Schutzgüter um mindestens eine Stufe verbessert (Indexwert von 80 %). |
| Status | |
| Trend | n.v. |
| Kernaussage | Für die letzte Berichtsperiode (2001-2006) beträgt der Indikatorwert 48 %. Er liegt noch weit vom Zielwert entfernt. Bei einem Großteil der Schutzgüter sind daher erhebliche Anstrengungen erforderlich, um deren Erhaltungszustand zu verbessern. |
| Indikatorensystem | SEBI |
Einführung

Heidschnucken in Heidelandschaft © Günther Dotzler
Der FFH-Richtlinie verdankt die Naturschutzarbeit in Deutschland zahlreiche positive Impulse. Diese reichen von der Ausweisung neuer Schutzgebiete über die stringentere Prüfung bei Eingriffen bis hin zu einer verbesserten Ausgestaltung von Agrarumweltmaßnahmen. Darüber hinaus repräsentieren die in den Anhängen genannten Arten und Lebensraumtypen einen wichtigen Ausschnitt der biologischen Vielfalt in Deutschland und der EU. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Schutzgüter, die Bestandteil sehr unterschiedlicher Ökosysteme sind, korrespondieren die Vorgaben der FFH-Richtlinie mit fast allen Aktionsfeldern der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Daher spielt die Bewertung des Erhaltungszustandes der Schutzgüter eine zentrale Rolle bei der Überprüfung der für 2010 vereinbarten Biodiversitätsziele der EU und der Erfolge der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.
Definition
Der Indikator wird als Indexwert errechnet, in den die Bewertung des Erhaltungszustandes der Schutzgüter der FFH-Richtlinie eingeht. Im nationalen Bericht 2007 wurden für Deutschland die Bewertungsergebnisse zu den 91 Lebensraumtypen des Anhangs I und zu 272 von insgesamt 282 Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II, IV und V erstmals zusammengestellt (BfN 2009b).
In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist als Ziel formuliert: „Bis 2020 weisen alle Bestände der Lebensraumtypen (gem. Anhang I der FFH-Richtlinie), der geschützten (§ 30 BNatSchG) und gefährdeten Biotoptypen sowie solcher, für die Deutschland eine besondere Verantwortung hat bzw. die eine besondere Bedeutung für wandernde Arten haben, einen gegenüber 2005 signifikant besseren Erhaltungszustand auf, sofern ein guter Erhaltungszustand noch nicht erreicht ist.“ (BMU 2007: 29)
In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist als Ziel festgelegt, bis 2020 den Erhaltungszustand aller Bestände der FFH-Lebensraumtypen signifikant zu verbessern, sofern ein guter Erhaltungszustand noch nicht erreicht wurde. Ebenso soll eine signifikante Verbesserung des Erhaltungszustandes sämtlicher Arten und Lebensräume der Küsten und Meere bis 2020 erreicht werden. Dieses Ziel wird für die Berechnung eines Zielwertes für den Indikator auf alle Schutzgüter übertragen, somit auch auf alle Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie. Dies korrespondiert mit der Zielsetzung der Richtlinie, einen günstigen Erhaltungszustand aller Lebensräume und Arten der Anhänge zu bewahren oder wiederherzustellen. Verbessert sich der Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand um mindestens eine Bewertungsstufe, so wird dies als signifikante Verbesserung betrachtet. Zielwert ist demzufolge der Indexwert, der sich ergibt, wenn die Bewertungen aller Schutzgüter, deren Erhaltungszustand im vorliegenden Bericht nicht als günstig eingestuft wurde, um genau eine Stufe verbessert werden. Im Sinne einer einfachen Kommunizierbarkeit wurde der so ermittelte Wert anschließend gerundet. Es resultiert somit ein Zielwert von 80 % für das Jahr 2020.
Für die Küsten und Meere ist in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt das Ziel formuliert, bis 2020 für alle Arten und Lebensräume eine signifikante Verbesserung des Erhaltungszustandes zu erreichen (BMU 2007: 33).
Derzeit wird auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer neuen EU-Biodiversitätsstrategie für die Zeit nach 2010 ebenfalls ein Indikator zum Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten entwickelt. Um die Zielerreichung beider Indikatoren vergleichen zu können, soll nach Vorliegen des EU-Indikators die Berechnungsmethode des nationalen Indikators an diesen angeglichen und der Zielwert überprüft werden.
Die Bundesregierung strebt auch in Hinblick auf den Schutz der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie an:
- die dauerhafte Sicherung der Natura 2000-Gebiete inkl. Bereitstellung der erforderlichen Finanzierung (Aktionsfeld C1 „Biotopverbund und Schutzgebietsnetze“)
- die Erarbeitung und Durchführung von Artenschutzprogrammen zur Erhaltung und Wiederansiedlung spezifischer Arten und Artengruppen (Aktionsfeld C2 „Artenschutz und genetische Vielfalt“)
- die Überprüfung agrar- und umweltpolitischer Maßnahmen auf Nachhaltigkeit und wirtschaftlich zumutbare Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Naturverträglichkeit im Rahmen der EU-Agrarförderung sowie der nationalen und europäischen Agrar- und Umweltpolitik (Aktionsfeld C6 „Land- und Forstwirtschaft“)
Aufbau
Grundlage für die Berechnung des Indikators ist die Bewertung des Erhaltungszustandes für jedes Schutzgut differenziert nach den drei in Deutschland vorkommenden biogeographischen Regionen. Diese Bewertungen werden im Rahmen des nationalen Berichts zur Umsetzung der FFH-Richtlinie alle sechs Jahre zusammengestellt. Der erste vollständige Bericht wurde 2007 über die Berichtsperiode 2001-2006 verfasst (BfN 2009b). Der nächste nationale Bericht wird die Berichtsperiode 2007-2012 abdecken. Bei der Bewertung der Erhaltungszustände werden drei Stufen unterschieden und mit den Farben einer Ampel visualisiert: günstig („grün“), ungünstig-unzureichend („gelb“), ungünstig-schlecht („rot“). Zusätzlich wird die Kategorie „unbekannt“ vergeben, wenn eine Bewertung aufgrund mangelnder Daten nicht vorgenommen werden kann. Bei der Indexberechnung werden die Schutzgüter gemäß der Bewertung und dem Anteil des jeweiligen Verbreitungsgebietes in einer biogeographischen Region am Gesamtverbreitungsgebiet in Deutschland gewichtet. Sofern Schützgüter in mehreren biogeographischen Regionen vorkommen, geht ihre Bewertung mehrfach in den Index ein.
Aussage
Der Indikatorwert beträgt für die Berichtsperiode 2001-2006 48 %. Der Anteil der Schutzgüter mit günstigem Erhaltungszustand beträgt dabei 23 %, der Anteil der Schutzgüter, deren Erhaltungszustand als unbekannt eingestuft wurde, 19 %. Die Werte der Teilindikatoren, die jeweils nur aus einer Teilmenge aller Schutzgüter gebildet werden, liegen zwischen 40 % und 65 %.
| Teilindikatoren | Wert |
|---|---|
| Anteil der jeweils mit „rot“, „gelb“ und „grün“ bewerteten Schutzgüter sowie Anteil der mit der Gesamteinschätzung „unbekannt“ eingestuften Schutzgüter | „rot“: 27 %; „gelb“: 31 %; „grün“: 23 %; „unbekannt“: 19 % |
| Erhaltungszustand von Schutzgütern verschiedener Formationen | Küsten und Meere: 51 %; Stillgewässer: 46 %; Fließgewässer und Auen: 47 %; Moore: 44 %; Gebirge: 65 % |
| Erhaltungszustand nutzungsabhängiger bzw. durch landwirtschaftliche Nutzung stark geprägter Schutzgüter (nur landwirtschaftliches Offenland inkl. historische Nutzungsformen) | 40 % |
| Erhaltungszustand waldgebundener Schutzgüter | 52 % |
Der Indikator zeigt den großen Handlungsbedarf in Hinblick auf eine – oft nur mittel- bis langfristig erreichbare – Verbesserung des Erhaltungszustandes der Schutzgüter der FFH-Richtlinie in Deutschland und damit auch den Schutz der biologischen Vielfalt insgesamt. Dabei ist der Handlungsbedarf bei Schutzgütern mit Bindung an landwirtschaftlich geprägte Ökosysteme, Moore, Stillgewässer oder Fließgewässer und Auen größer als bei Schutzgütern mit Bindung an Küsten und Meere, Wälder oder Gebirge. Folgende Konsequenzen lassen sich daraus ableiten:
- Damit das Schutzgebietsnetz Natura 2000 seine Wirkung im gewünschten Umfang entfalten kann, muss nach Abschluss der Gebietsmeldungen darauf hingearbeitet werden, den Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten zu verbessern.
- Auch außerhalb des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind besondere Schutzbemühungen vor allem für zahlreiche Arten und Offenland-Lebensräume weiterhin erforderlich.
- Um geeignete Maßnahmen z. B. im Rahmen von FFH-Managementplänen, Artenschutzprogrammen oder Agrarumweltmaßnahmen abzuleiten, ist die spezifische Betrachtung jedes einzelnen Schutzgutes notwendig.
- Der Erhaltungszustand vieler Schutzgüter hängt von der Art der Flächennutzung ab, die nicht im direkten Einflussbereich des Naturschutzes liegt. Zur Verbesserung der Erhaltungszustände können daher Naturschutz und Flächennutzer nur gemeinsam beitragen.

