Einleitung

Fischotter (Lutra lutra) © Götz Ellwanger
Die biologische Vielfalt ist eine wesentliche Grundlage für das Leben und die Gesundheit der Menschen. Sie umfasst nicht nur den Reichtum an Arten bei Pflanzen, Tieren, Pilzen und Mikroorganismen, sondern auch die Vielfalt an Lebensräumen und die genetische Vielfalt. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch Schutz und nachhaltige Nutzung sichert langfristig die Bedürfnisse der heutigen Generation und künftiger Generationen. Sie zählt neben dem Klimaschutz zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) im Jahr 1992 hat die Weltgemeinschaft das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) verabschiedet mit dem Ziel, weltweit dem dramatischen Verlust an Arten, Lebensräumen und genetischer Diversität zu begegnen. Deutschland hat sich international mit Nachdruck für die Ziele der CBD eingesetzt und im Jahr 2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt vorgelegt (BMU 2007).
Ziele und Maßnahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beinhaltet eine Vision für die Zukunft, die durch rund 330 Qualitäts- und Handlungsziele zu einer Vielzahl biodiversitätsrelevanter Themen konkretisiert wurde. Aus den Handlungszielen wurden in 16 Aktionsfeldern rund 430 konkrete Maßnahmen staatlicher und nicht-staatlicher Akteure abgeleitet. Deutschland hat damit eine anspruchsvolle ressortübergreifende nationale Strategie zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt entwickelt. Zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wurde ein breit angelegter politischer und gesellschaftlicher Prozess gestartet, der staatliche wie nicht-staatliche Akteure einbezieht. Es wurden vielfältige Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung unserer Natur- und Kulturlandschaften, der Artenvielfalt sowie der genetischen Ressourcen bei Pflanzen und Tieren einschließlich Wildpopulationen eingeleitet, u.a. Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen. Dieser Umsetzungsprozess verlangt nach einer verlässlichen und transparenten Erfolgskontrolle. Dabei ist jedoch zu beachten, dass viele eingeleitete Maßnahmen erst mittel- oder langfristig Fortschritte zeigen werden.
Erfolgskontrolle mit Indikatoren
Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt legt fest, dass künftig mit Hilfe von Indikatoren eine zusammenfassende Erfolgskontrolle vorgenommen werden soll. Sie enthält hierfür ein Set von 19 Indikatoren, welche an die Visionen und Aktionsfelder der Strategie gekoppelt sind und internationale Vorgaben berücksichtigen. Die Indikatoren fassen vielschichtige Sachverhalte in anschaulicher Form zusammen und zeigen Trends auf. Sie sollen in angemessenen Zeitabständen aktualisiert und publiziert werden. Die Bilanzierung der Indikatoren ist Bestandteil der Rechenschaftsberichte, die die Bundesregierung zum Umsetzungsstand der Strategie künftig einmal in jeder Legislaturperiode vorlegen wird.
Der erste ausführliche Rechenschaftsbericht der Bundesregierung zur Erreichung der Ziele und zum Umsetzungsstand der Maßnahmen ist für das Jahr 2012 geplant. Zuvor wird in dem vorliegenden Indikatorenbericht ein gegenüber dem Stand von Ende 2007 weiterentwickeltes Indikatorenset zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt erstmals in einheitlicher Form bilanziert.
Themenfelder des Indikatorensets
Die 19 Indikatoren des aktualisierten Sets verteilen sich wie folgt auf fünf Themenfelder:
Veränderungen des Indikatorensets gegenüber 2007
Gegenüber dem in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt 2007 beschlossenen Indikatorenset ergeben sich folgende Veränderungen:
- Der Indikator „Natura 2000-Gebietsmeldungen“ erfasste bisher die Fortschritte bei der Errichtung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Nach Abschluss des Meldeverfahrens für Natura 2000-Gebiete ist er entbehrlich geworden und wird nun nicht mehr berichtet.
- Der Indikator „Anzahl gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten“ wird durch den Indikator „Invasive Arten“ ersetzt, der sich nur auf die gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten erstreckt, die ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die biologische Vielfalt darstellen (invasive Arten). Der neue Indikator ist so konzipiert, dass künftig Aussagen zu Erfolgen von Bekämpfungsmaßnahmen gegen diese Arten möglich sind.
- Der bisherige Indikator „Gewässergüte“ wird durch den neu entwickelten Indikator „Ökologischer Gewässerzustand“ abgelöst, der auf einer umfassenden ökologischen Bewertung der Naturnähe von Gewässern basiert.
- Der Indikator „Zustand der Flussauen“ wird neu in das Indikatorenset eingefügt. Er beschreibt erstmals für ganz Deutschland Veränderungen der größeren Auen durch den Menschen.
- Ebenfalls neu aufgenommen wird der Indikator „Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert (High Nature Value Farmland)“. Er soll den Umfang der Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert an der gesamten Landwirtschaftsfläche bilanzieren.
- Der neue Indikator „Genetische Vielfalt in der Landwirtschaft“ ermöglicht erstmals Aussagen für den Bereich der genetischen Vielfalt. Er bilanziert das Ausmaß der Gefährdung genetischer Ressourcen am Beispiel ausgewählter einheimischer Nutztierrassen.
- Eine weitere Ergänzung stellt der Indikator „Eutrophierende Stickstoffeinträge“ dar. Er bilanziert Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt infolge der Überschreitung von Stickstoff-Belastungsgrenzen (Critical Loads of Nutrient Nitrogen).
- Der Indikator „Marine Trophic Index“ reagiert nach neueren Erkenntnissen nicht ausreichend sensibel auf negative Auswirkungen der Fischerei, weil er ausschließlich auf fischereiliche Anlandungen abstellt, d.h. nur kommerzielle Fangtätigkeiten beleuchtet. Er wird daher nicht mehr berichtet. Die Entwicklung des für den Themenbereich „Nachhaltige Meeresfischerei“ nach der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt neu zu entwickelnden Indikators (Bestände ausgewählter kommerziell genutzter Meeresarten) ist noch nicht abgeschlossen. Auf diesen neuen Indikator wird im
Ausblick kurz eingegangen.
- Auch die Entwicklung des Indikators „Zersiedelung der Landschaft“ ist noch nicht abgeschlossen. Ausführungen hierzu sind ebenfalls im Ausblick zu finden.
Internationales Jahr der biologischen Vielfalt
Das Jahr 2010 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt ausgerufen. Es fordert uns alle heraus, international und national Bilanz zu ziehen, wie es heute um den Schutz der biologischen Vielfalt bestellt ist. Der hierzu erstmals vorgelegte Indikatorenbericht zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zeigt die Entwicklungstrends für Deutschland auf und stellt insbesondere dar, wo Deutschland im Hinblick auf das 2010-Ziel der CBD bzw. das weitergehende 2010-Ziel der EU steht, den Verlust an biologischer Vielfalt signifikant zu reduzieren bzw. zu stoppen. Er macht Fortschritte und Handlungsbedarf deutlich und zeigt damit die Wege auf, die künftig von der Naturschutzpolitik und anderen Politikbereichen mit Bezug zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Deutschland beschritten werden müssen.

