Ausblick
Der Indikatorenspiegel zeigt auch, dass noch nicht alle Themenfelder der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in adäquater Form von Indikatoren abgedeckt werden. Für die Themenbereiche „Zersiedelung der Landschaft“ und „Nachhaltige Meeresfischerei“ befinden sich zwei weitere Indikatoren in der konkreten Entwicklung. Die Bilanzierung dieser Indikatoren soll bei der Fortschreibung dieses Indikatorenberichts erfolgen.
Zersiedelung der Landschaft
Parallel zur Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen erhöhte sich die Zersiedelung der verbleibenden Landschaft. Dieser Prozess wird insbesondere durch eine starke räumliche Streuung (Dispersion) neuer Siedlungsflächen angetrieben. Da von Siedlungen störende Randeffekte (z. B. Lärm, Licht, stoffliche Emissionen) ausgehen, muss bei Planungen künftig die Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt auch durch die räumliche Struktur der Siedlungstätigkeit stärker beachtet werden. Eine dispersere Siedlungsstruktur führt aber nicht nur zu stärkeren Belastungen für die Landschaftsfunktionen, sie bedeutet auch mehr Verkehrsaufkommen, höheren
Energieverbrauch und höhere Kosten für Bau und Erhaltung der Infrastruktur.
Effekte der Zersiedelung werden von dem
Indikator zur Flächeninanspruchnahme nicht erfasst. Wie in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt vorgesehen, wird hierfür ein Indikator entwickelt, der den Indikator zur Flächeninanspruchnahme ergänzen soll. Der Indikator "Landschaftszersiedelung" soll einen Bezug zwischen den räumlichen Aspekten der Siedlungsentwicklung und deren Wirkungen auf die biologische Vielfalt herstellen.
Nachhaltige Meeresfischerei

Heringsschwarm (Clupea harengus) © Ulrich Sukopp
Eine nachhaltige, ökosystemgerechte Fischerei ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in den deutschen Meeresgebieten. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 verpflichtet, die Fischbestände auf einem Stand zu erhalten oder bis zum Jahr 2015 auf einen Stand zurückzuführen, der einen höchstmöglichen Dauerertrag (Maximum Sustainable Yield, MSY) der Fischerei sichert. Dies ist ein wichtiges Teilziel auch für die Erreichung eines guten Umweltzustandes der Meere, den die Mitglieder der EU in ihren Meeresgebieten in der 2008 verabschiedeten Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie bis 2020 anstreben. Das Ziel ist hierbei eine Erhöhung der Laicherbestandsbiomasse – also der Biomasse aller Individuen eines Bestandes, die sich fortpflanzen. Ein Bestand gilt erst dann als nachhaltig befischt, wenn die Laicherbestandsbiomasse oberhalb und die fischereiliche Sterblichkeit unterhalb des jeweiligen Grenzwertes für den höchstmöglichen Dauerertrag liegen. Die Anpassung der Fangmengen an die vorhandenen Ressourcen sichert einerseits die nachhaltige Nutzung der Fischbestände und verringert andererseits negative Auswirkungen der Fischerei auf die biologische Vielfalt der Meere. In der Nord- und Ostsee ist dies bei wichtigen fischereilich genutzten Beständen mit einer Reduktion der aktuellen Fangmengen verbunden.
Der Indikator „Nachhaltige Meeresfischerei“ soll die Anzahl nachhaltig befischter Bestände von Fisch-, Krebstier- und Weichtierarten bilanzieren, deren Verbreitungsgebiet zumindest teilweise in den deutschen Meeresgebieten von Nord- und Ostsee liegt. Bisher werden vom zuständigen Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) nur solche Bestände analytisch bewertet, für die ausreichend Daten vorliegen. In der Regel sind dies die Bestände, die eine hohe ökonomische Bedeutung und entsprechende Fangmengen aufweisen. Um die Aussagekraft des neu zu entwickelnden Indikators gegenüber dem bisher verwendeten Indikator „Marine Trophic Index“ auf eine breitere Basis zu stellen, sollen daher künftig für möglichst alle kommerziell genutzten Bestände analytische Bewertungen vorgenommen und Grenzwerte der fischereilichen Sterblichkeit gemäß dem höchstmöglichen Dauerertrag bestimmt werden. Die entsprechenden Referenzwerte für die einzelnen kommerziell genutzten Bestände befinden sich zurzeit noch in der Abstimmung zwischen den zuständigen Fachbehörden.
Weitere Themenbereiche
Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt enthält darüber hinaus verschiedene weitere Themenbereiche wie z. B. Rohstoffabbau und Energieerzeugung sowie Armutsbekämpfung und Entwicklungszusammenarbeit, die bisher noch gar nicht durch Indikatoren unterlegt sind. Auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt werden allein durch den Indikator „Klimawandel und Frühlingsbeginn“ noch nicht ausreichend erfasst.
Das in diesem Bericht vorgestellte Indikatorenset, das gegenüber dem Indikatorenset der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2007 schon eine Weiterentwicklung erfahren hat, ist somit nicht als abschließend anzusehen. Es muss auch künftig noch fortentwickelt werden, um die Aussagen über die Wirksamkeit und die Erfolge der Strategie zu verbessern.

